BSZ e.V.-Vertrauensanwälte stellen Anfragen
an Rechtsschutzversicherungen wg. Kostenübernahme aus Prospekthaftung.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals Kosten. Achtung: Es droht
Verjährung!
Mehrere hundert Geschädigte haben sich in den
letzten Wochen beim BSZ e.V. zur
Interessengemeinschaft WGF AG angemeldet! Die WGF AG musste kurz vor
Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher
voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen. Die Verunsicherung unter den
Anlegern ist nach wie vor sehr groß.
Der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen
der Anleger bestmöglich zu bündeln, der BSZ e.V. konnte inzwischen mit der
Berliner und Hamburger Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, der Berliner und
Münchner Kanzlei CLLB sowie der Tübinger Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
drei der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland für
eine Zusammenarbeit gewinnen.
Es ist gegenwärtig noch zu früh, zu sagen,
wie hoch eine mögliche Insolvenzquote ausfallen wird. Zwar dürfte aber mit
einer veritablen Insolvenzquote zu rechnen sein, schlimmstenfalls müssen die
Anleger jedoch mit hohen Einbußen rechnen.
Aus diesem Grunde haben die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem die ersten Anfragen an Rechtsschutzversicherungen
wegen Kostenübernahme gestellt wegen möglicher Schadensersatzansprüche von
Anlegern aus Prospekthaftung gegen diverse Anspruchsgegner.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir prüfen gerade
Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht
kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und
weiteren Sinne, z.B. gegen den Vorstand, den Aufsichtsrat, die
Wirtschaftsprüfer, den Treuhänder, etc. Auch prüfen wir gerade intensiv
mögliche Ansprüche gegen die vermittelnden Banken aus möglicherweise in
Betracht kommender Vermittlerhaftung, in zahlreichen Fällen wurden die
WGF-Anleihen von diversen Banken an Anleger vermittelt, die auf der Homepage
der WGF AG teilweise auch ausdrücklich als Kooperationspartner genannt wurden.“
Anleger, die rechtsschutzversichert sind,
sollten wissen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für einen
Rechtsstreit übernehmen, und zwar nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern
auch für mögliche Klagen gegen Verantwortliche. Es empfiehlt sich für Anleger,
die Kostenschutzanfrage von einem Fachmann einholen zu lassen, d.h., am besten
von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nur dieser weiß, worauf
bei der Kostenschutzanfrage zu achten ist, und kann im Zweifelsfall auch
überprüfen, ob Risikoausschlüsse, auf die sich Rechtsschutzversicherungen
berufen, wirksam sind oder nicht. Oftmals gelingt es den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten, obwohl sich Rechtsschutzversicherung auf diverse
Risikoausschlüsse berufen, diese doch noch zur Kostenübernahme zu bewegen. Für
BSZ e.V.-Mitglieder holen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Anfrage an die
Rechtsschutzversicherung im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft kostenfrei ein.
Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V.
auch keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um Schadensersatzansprüche zu
überprüfen, hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Die Anleger sollten
keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln, denn in einigen
Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN WGFH06 droht bereits in einigen
Wochen die Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne,
auch in anderen Fällen wird demnächst Verjährung eintreten, was immer im Einzelfall
geprüft werden muss. Hier sollte unbedingt umgehend die Einleitung
verjährungshemmender Maßnahmen überprüft werden.“
Aus aktuellem Anlass warnt der BSZ e.V. auch
nochmals vor diversen Aufkaufangeboten, die Anlegern gerade gemacht werden:
So liegen zur Zeit diverse Aufkaufangebote
vor, in denen Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zum Abfindungsbetrag
zwischen 1 % und 15,5 % je Nominalwert zu verkaufen. Diese Angebote wurden und
werden gegenwärtig von diversen Depot-Banken an die Anleger versandt.
Grundsätzlich ist es natürlich die
Entscheidung jedes einzelnen Anlegers, ob er diese Aufkaufangebote annehmen
will oder nicht, wir raten gegenwärtig jedoch eher davon ab, diese
Aufkauf-Angebote anzunehmen, und zwar aus folgendem Grund:
Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können
sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da
sie keine Forderungsinhaber mehr sind, dies kann dann vielmehr nur noch der
Aufkäufer tun. Die Insolvenzquote wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit
deutlich höher ausfallen als z.B. die von einer „Noah Investment fz llc“ aus
Dubai offerierten 1%.
Dies ist auch der Grund, weshalb manche
Aufkäufer den Anlegern derartige Aufkaufangebote machen, weil sie z.B. die
Anleihen für weniger Geld wie z.B. 1 % aufkaufen können, um dann im
Insolvenzverfahren mehr Geld zu erhalten, nämlich z.B. 10, 20, 30 oder noch
mehr %. Offensichtlich rechnet ein Teil der Aufkäufer selber mit einer höheren
Insolvenzquote als dem Betrag, der den Anlegern geboten wird, denn sonst würden
diese Aufkaufangebote nicht gemacht werden. Auch sollten Geschädigte
berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine
Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv
legitimiert sind.
Der BSZ e.V. konnte für die
Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB
Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel inzwischen drei der führenden Kanzleien in
Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich
Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen
geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.
Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10
Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte
große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz
speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen
Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.
Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB
Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel waren bereits bei mehreren weiteren
Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen,
WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf
Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den beiden Kanzleien dabei mehr als
1000 Anleger vertreten) und konnten hier
bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:
First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnten die Kanzleien Dr. Späth und CLLB
als erste Kanzleien in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige
Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine
„Strohfrau“ vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
EECH AG: Hier wurden von der Kanzlei CLLB
zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen den ehemaligen Vorstand erstritten.
DEIKON GmbH: Hier werden von der Kanzlei Dr.
Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren
vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt,
der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht
ordnungsgemäße nachgekommen ist.
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien zahlreiche
Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten.
Auch konnten beide Kanzleien zahlreichen
Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des
Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in
Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen,
erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei
Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des
Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.
DM Beteiligungen AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien mehr als
hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten, außerdem konnten
rechtskräftige Urteile gegen den Vorstand und die Alleinaktionärin erstritten
werden.
GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen
Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei
Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der
Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen
Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).
Solar Millenium AG: Hier werden zahlreiche
Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren
vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus
Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Januar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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