Samstag, Januar 19, 2013

WGF AG: BSZ e.V.-Anwälte stellen Anfrage an Rechtsschutzversicherungen! Achtung: Es droht Verjährung!

BSZ e.V.-Vertrauensanwälte stellen Anfragen an Rechtsschutzversicherungen wg. Kostenübernahme aus Prospekthaftung. Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals Kosten. Achtung: Es droht Verjährung!

Mehrere hundert Geschädigte haben sich in den letzten Wochen  beim BSZ e.V. zur Interessengemeinschaft WGF AG angemeldet! Die WGF AG musste kurz vor Weihnachten 2012 Insolvenz anmelden, tausende von Anlegern haben daher voraussichtlich mit hohen Verlusten zu rechnen. Die Verunsicherung unter den Anlegern ist nach wie vor sehr groß.

Der BSZ e.V. versucht daher, die Interessen der Anleger bestmöglich zu bündeln, der BSZ e.V. konnte inzwischen mit der Berliner und Hamburger Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte, der Berliner und Münchner Kanzlei CLLB sowie der Tübinger Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte drei der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland für eine Zusammenarbeit gewinnen.

Es ist gegenwärtig noch zu früh, zu sagen, wie hoch eine mögliche Insolvenzquote ausfallen wird. Zwar dürfte aber mit einer veritablen Insolvenzquote zu rechnen sein, schlimmstenfalls müssen die Anleger jedoch mit hohen Einbußen rechnen.

Aus diesem Grunde haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte vor kurzem die ersten Anfragen an Rechtsschutzversicherungen wegen Kostenübernahme gestellt wegen möglicher Schadensersatzansprüche von Anlegern aus Prospekthaftung gegen diverse Anspruchsgegner.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „Wir prüfen gerade Schadensersatzansprüche der Anleger in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne, z.B. gegen den Vorstand, den Aufsichtsrat, die Wirtschaftsprüfer, den Treuhänder, etc. Auch prüfen wir gerade intensiv mögliche Ansprüche gegen die vermittelnden Banken aus möglicherweise in Betracht kommender Vermittlerhaftung, in zahlreichen Fällen wurden die WGF-Anleihen von diversen Banken an Anleger vermittelt, die auf der Homepage der WGF AG teilweise auch ausdrücklich als Kooperationspartner genannt wurden.“

Anleger, die rechtsschutzversichert sind, sollten wissen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für einen Rechtsstreit übernehmen, und zwar nicht nur für das Insolvenzverfahren, sondern auch für mögliche Klagen gegen Verantwortliche. Es empfiehlt sich für Anleger, die Kostenschutzanfrage von einem Fachmann einholen zu lassen, d.h., am besten von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, nur dieser weiß, worauf bei der Kostenschutzanfrage zu achten ist, und kann im Zweifelsfall auch überprüfen, ob Risikoausschlüsse, auf die sich Rechtsschutzversicherungen berufen, wirksam sind oder nicht. Oftmals gelingt es den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten, obwohl sich Rechtsschutzversicherung auf diverse Risikoausschlüsse berufen, diese doch noch zur Kostenübernahme zu bewegen. Für BSZ e.V.-Mitglieder holen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Anfrage an die Rechtsschutzversicherung im Rahmen der BSZ e.V.-Mitgliedschaft kostenfrei ein.

Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. auch keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um Schadensersatzansprüche zu überprüfen, hierzu BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth: „Die Anleger sollten keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln, denn in einigen Fällen, wie z.B. bei der Anleihe mit der WKN WGFH06 droht bereits in einigen Wochen die Verjährung möglicher Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne, auch in anderen Fällen wird demnächst Verjährung eintreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss. Hier sollte unbedingt umgehend die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen überprüft werden.“

Aus aktuellem Anlass warnt der BSZ e.V. auch nochmals vor diversen Aufkaufangeboten, die Anlegern gerade gemacht werden:

So liegen zur Zeit diverse Aufkaufangebote vor, in denen Anlegern angeboten wird, ihre Anleihen zum Abfindungsbetrag zwischen 1 % und 15,5 % je Nominalwert zu verkaufen. Diese Angebote wurden und werden gegenwärtig von diversen Depot-Banken an die Anleger versandt.
Grundsätzlich ist es natürlich die Entscheidung jedes einzelnen Anlegers, ob er diese Aufkaufangebote annehmen will oder nicht, wir raten gegenwärtig jedoch eher davon ab, diese Aufkauf-Angebote anzunehmen, und zwar aus folgendem Grund:

Wenn Anleger ihre Anleihen verkaufen, können sie nämlich ihre Ansprüche nicht mehr im Insolvenzverfahren geltend machen, da sie keine Forderungsinhaber mehr sind, dies kann dann vielmehr nur noch der Aufkäufer tun. Die Insolvenzquote wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit deutlich höher ausfallen als z.B. die von einer „Noah Investment fz llc“ aus Dubai offerierten 1%.

Dies ist auch der Grund, weshalb manche Aufkäufer den Anlegern derartige Aufkaufangebote machen, weil sie z.B. die Anleihen für weniger Geld wie z.B. 1 % aufkaufen können, um dann im Insolvenzverfahren mehr Geld zu erhalten, nämlich z.B. 10, 20, 30 oder noch mehr %. Offensichtlich rechnet ein Teil der Aufkäufer selber mit einer höheren Insolvenzquote als dem Betrag, der den Anlegern geboten wird, denn sonst würden diese Aufkaufangebote nicht gemacht werden. Auch sollten Geschädigte berücksichtigen, dass sie nach einem Verkauf voraussichtlich keine Schadensersatzansprüche mehr geltend machen könnten, weil sie nicht mehr aktiv legitimiert sind.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen.

Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Die Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte sowie Dr. Steinhübel waren bereits bei mehreren weiteren Skandalen im Bereich Inhaberschuldverschreibungen, nämlich DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG auf Anlegerseite tätig (insgesamt wurden von den beiden Kanzleien dabei mehr als 1000  Anleger vertreten) und konnten hier bereits maßgebliche Erfolge für die Anleger erzielen:

First Real Estate Grundbesitz AG:
Hier konnten die Kanzleien Dr. Späth und CLLB als erste Kanzleien in Deutschland obsiegende und inzwischen rechtskräftige Urteile gegen die Verantwortlichen, den wirklichen Hintermann und sogar eine „Strohfrau“ vor Düsseldorfer Gerichten erstreiten, unter anderem aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

EECH AG: Hier wurden von der Kanzlei CLLB zahlreiche rechtskräftige Urteile gegen den ehemaligen Vorstand erstritten.

DEIKON GmbH: Hier werden von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte inzwischen über 100 Anleger im Insolvenzverfahren vertreten, und auch Klagen gegen den dortigen Sicherheitentreuhänder geführt, der seinen Aufgaben nach Ansicht von Dr. Späth Rechtsanwälten nicht ordnungsgemäße nachgekommen ist.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien zahlreiche Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten.
Auch konnten beide Kanzleien zahlreichen Anlegern der WBG Leipzig-West AG helfen, Rückforderungen des Insolvenzverwalters, die schlimmstenfalls auch im Fall WGF AG drohen könnten in Form des Rückzahlungsbegehrens eventuell ausbezahlter Ausschüttungen, erfolgreich abzuwehren. Zahlreiche, auch obergerichtliche Erfolge der Kanzlei Dr. Späth liegen hierzu vor, in denen die jeweiligen Klagen des Insolvenzverwalters abgewiesen wurden.

DM Beteiligungen AG:
Hier wurden von den drei Kanzleien mehr als hundert Mandanten im Insolvenzverfahren vertreten, außerdem konnten rechtskräftige Urteile gegen den Vorstand und die Alleinaktionärin erstritten werden.

GlobalSwissCapital AG:
Bei diesem Anlageskandal/mutmaßlichen Betrugsfall mit Inhaberschuldverschreibungen aus der Schweiz konnte die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte zahlreiche obsiegende Urteile gegen die Vermittler der Anlage vor Gerichten in ganz Deutschland erstreiten, unter anderem wegen Vermittlerhaftung (Prospekthaftung im weiteren Sinne).

Solar Millenium AG: Hier werden zahlreiche Anleger von der Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte im Insolvenzverfahren vertreten, auch werden gerade Klagen gegen diverse Verantwortliche geführt aus Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinne.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Januar  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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