SIC Processing beruft außerordentliche Geselllschafterversammlung ein, die bereit am 24.01.2013 stattfinden soll. Niedrige Insolvenzquote! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V an.
Die Geschäftsleitung der SIC Processing GmbH
hat gestern beschlossen, eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, die bereits am
24.01.2013 statt finden soll, um alle Gesellschafter darüber zu informieren,
dass der Verlust von mehr als der Hälfte des Eigenkapitas der Gesellschaft eingetreten
ist.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
hierzu: „Zur Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung ist die
Geschäftsführung der SIC nach § 49 Abs. 3 GmbHG verpflichtet, die kurze Frist
überrascht zunächst, ist aber durchaus nicht ungewöhnlich. Es ist auch nicht
sicher, ob Anleger daran teilnehmen können, ist ohnehin unsicher, eventuell
können hieran nur Gesellschafter teilnehmen. Es zeigt aber nochmals, dass die
Finanzlage der SIC außerordentlich schwierig ist.“
Bereits vor einigen Tagen hatte die SiC
Processing GmbH eine Einschätzung der voraussichtlich zu erwartenden
Insolvenzquote abgegeben: Nach einer Pressemitteilung vom 14. Januar 2013 „geht
die Geschäftsführung der SiC Processing GmbH nach vorläufiger Einschätzung davon
aus, dass die Planquote, sofern vorhanden, für unbesicherte Gläubiger erheblich
unterhalb des Wertes liegen wird, wie er vom gegenwärtigen Börsenpreis der
Unternehmensanleihen widergespiegelt wird.“
Dies würde bedeuten, dass Geschädigte nur mit einem Bruchteil ihres
eingesetzten Kapitals als Insolvenzquote rechnen könnten, schlimmstenfalls
unter 10 %, denn der Kurs der Anleihe lag vorgestern, am 16.10.2013, nur bei
ca. 7 € und hat bis heute, den 18.01.2013, nochmals auf ca. 5,2 € nachgegeben.
Nach der Einschätzung des BSZ e.V. sollten
Anleger auf jeden Fall einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten
Rechtsanwalt mit der Prüfung von Ersatzansprüchen beauftragen. Die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte überprüfen bereits möglicherweise in Betracht kommende
Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen, z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne,
aber auch und insbesondere wegen möglicher Beraterhaftung z.B. gegen die
vermittelnden Banken.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth
Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im
gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft
Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG,
Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG). Vertreten wurden hierbei
mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten
bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real
Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, im Fall Global Swiss
Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SIC Processing gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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