Samstag, Januar 19, 2013

SiC Processing beruft außerordentliche Gesellschafterversammlung ein!

SIC Processing beruft außerordentliche Geselllschafterversammlung ein, die bereit am 24.01.2013 stattfinden soll. Niedrige Insolvenzquote! Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V an.


Die Geschäftsleitung der SIC Processing GmbH hat gestern beschlossen,  eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, die bereits am 24.01.2013 statt finden soll, um alle Gesellschafter darüber zu informieren, dass der Verlust von mehr als der Hälfte des Eigenkapitas der Gesellschaft eingetreten ist.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Zur Einberufung und Durchführung der Gesellschafterversammlung ist die Geschäftsführung der SIC nach § 49 Abs. 3 GmbHG verpflichtet, die kurze Frist überrascht zunächst, ist aber durchaus nicht ungewöhnlich. Es ist auch nicht sicher, ob Anleger daran teilnehmen können, ist ohnehin unsicher, eventuell können hieran nur Gesellschafter teilnehmen. Es zeigt aber nochmals, dass die Finanzlage der SIC außerordentlich schwierig ist.“

Bereits vor einigen Tagen hatte die SiC Processing GmbH eine Einschätzung der voraussichtlich zu erwartenden Insolvenzquote abgegeben: Nach einer Pressemitteilung vom 14. Januar 2013 „geht die Geschäftsführung der SiC Processing GmbH nach vorläufiger Einschätzung davon aus, dass die Planquote, sofern vorhanden, für unbesicherte Gläubiger erheblich unterhalb des Wertes liegen wird, wie er vom gegenwärtigen Börsenpreis der Unternehmensanleihen widergespiegelt wird.“  Dies würde bedeuten, dass Geschädigte nur mit einem Bruchteil ihres eingesetzten Kapitals als Insolvenzquote rechnen könnten, schlimmstenfalls unter 10 %, denn der Kurs der Anleihe lag vorgestern, am 16.10.2013, nur bei ca. 7 € und hat bis heute, den 18.01.2013, nochmals auf ca. 5,2 € nachgegeben.

Nach der Einschätzung des BSZ e.V. sollten Anleger auf jeden Fall einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung von Ersatzansprüchen beauftragen. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte überprüfen bereits möglicherweise in Betracht kommende Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen,  z.B. aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch und insbesondere wegen möglicher Beraterhaftung z.B. gegen die vermittelnden Banken.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth Rechtsanwälte sind bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im gegenwärtigen Fall, bestens vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG). Vertreten wurden hierbei mehrere 1000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden, z.B. im Fall First Real Estate rechtskräftige Urteile gegen den Hintermann, im Fall Global Swiss Capital AG gegen die jeweiligen Vermittler, etc.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  SIC Processing gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   beizutreten. 


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                   

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen. 


Keine Kommentare: