Freitag, Januar 18, 2013

Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P / Wie geht es weiter?

Nachdem im letzten Jahr der Dachfonds des Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P geschlossen werden musste, sind viele Fragen bezüglich der Gelder der Privatanleger noch offen. Die Vorzeichen für Anleger stehen jedoch schlecht.


Nach Berichten von Fondsanlegern war diesen lange Zeit nicht bewusst, in welche Zielfonds der hier initiierte Dachfonds Kapitalprotekt Substanz P investiert hatte. Wie sich nach Recherchen herausgestellt hat, liefen einige dieser Zielfonds sehr schlecht.

Anlegern droht nun nach der Schließung der Verlust der geleisteten Einlagesumme. Betrachtet man sich die Struktur der vom Dachfonds investierten Gelder in die Zielfonds, so wird schnell klar, dass zahlreiche Ansatzpunkte dafür bestehen, dass der SEB Bank (jetzt Santander Bank) bereits zum damaligen Zeitpunkt bewusst und bekannt war, dass hier negativ verlaufende Fonds Bestandteil der Kapitalanlage und des Dachfonds waren und sind.

Der im Jahre 2008 aufgelegte Dachfonds umfasste offene Immobilienfonds und weitere Fonds. Der Fonds wurde seinerzeit von der SEB Investment GmbH aufgelegt. Betrachtet man die Fondsstruktur des Dachfonds genauer, wird schnell klar, dass hier zahlreiche in der Vergangenheit gescheiterte offene Immobilienfonds Bestandteil waren. So unter anderem die Fonds wie CS Euro Real, KanAm Grundinvest Fonds, UBS Euro Invest, SEB Immoinvest und auch der AXA ImmoSelect. Weitere Fonds waren gleichfalls bereits in Schieflage geraten und auch Bestandteil des Dachfonds.

Erschreckend hierbei ist, dass einige der benannten Fonds bereits wenige Tage nach Auflage des Dachfonds schon geschlossen wurden. Dieser Aspekt könnte bereits eine Pflichtverletzung der Fondsverantwortlichen darstellen, indem man die Anleger durch einen Nachtrag darüber hätte informieren müssen, dass die im Rahmen des Emissionsprospektes gemachten Angaben nicht mehr stimmen, nämlich dadurch, dass bereits einige Zielfonds wenige Tage später schließen mussten bzw. geschlossen haben. Dies wurde den Privatanleger schlichtweg verschwiegen.

Nach einigen Berichten wurden Beteiligungen an diesem Dachfonds als sicheres Investment an Anleger vermittelt. Auch wurde von einem geringen Risiko und einer hohen Rendite gesprochen. Das Anlagemodell wurde zahlreichen Anlegern so erläutert, und hierin lag eine Besonderheit, dass die erzielten Beträge aus den Zielfonds reinvestiert werden und somit im Fondsvermögen verbleiben. Hierdurch steigt zwar der Wert des Anteils auf Fondsebene. Gleichfalls erhöht sich jedoch aber auch das Risiko Verluste zu erleiden.

Wurde wie hier, der Fonds geschlossen bzw. die Anteilsrücknahme ausgesetzt, bestand für die Anleger auch keinerlei Möglichkeit mehr, an das investierte Kapital durch Verkauf der Anteile an den Fonds heranzukommen.

Demnach stellt sich auch hier die Frage, ob bezüglich der Investition in den Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz P eine ordnungsgemäße Beratung stattgefunden hat. Nach Angaben von Anlegern wurden diese Beteiligungen trotz der bestehenden Risiken einer Schließung eines offenen Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage veräußert. Gingen Berater und vor allem die SEB Bank in der Vergangenheit davon aus, dass Investments in offene Immobilienfonds als sicher galten, so können sich diese spätestens seit Ende 2007, Anfang 2008, auf diesen Grundsatz nicht mehr berufen. Seit dieser Zeit beschäftigten sich auch zahlreiche Gerichte bereits mit der Frage, ob nicht gesondert darüber aufzuklären war, ob hier über das Risiko einer Schließung und die Aussetzung von Anteilsrückverkäufen aufgeklärt werden musste. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben diese Frage nunmehr zu Gunsten der Anleger entschieden, indem eine ordnungsgemäße Beratung nur darin liegen konnte, indem Anleger darauf hingewiesen wurden, dass im Falle einer Aussetzung des Anteilsrückkaufs aber insbesondere auch im Falle einer Schließung des Fonds erhebliche Kapitalverluste drohen. Dies ist ein wesentliches Risiko eines offenen Immobilienfonds. Die Gerichte ließen es hierbei nicht ausreichen, dass allein der Umstand einer Anteilsrückgabe das Risiko minimiere. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. Januar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage führen.
aw

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