Freitag, Januar 18, 2013

Anspruch auf Nachzahlung für Millionen Verbraucher - BGH urteilt zu Vertragsklauseln der Versicherungswirtschaft


Der Schock kommt nach der vorzeitigen Kündigung einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung: Vom eingezahlten Geld ist wegen der Verrechnung von Abschlusskosten kaum etwas übrig. 


Das wird sich nun ändern, sagt der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ). Verschiedene übereinstimmende Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) machen Millionen Verbrauchern Hoffnung auf Nachzahlungen.

Fast acht von zehn Lebens- oder privaten Rentenversicherungsverträgen werden vorzeitig gekündigt. Meist deshalb, weil dem Versicherungsnehmer durch veränderte Lebensumstände, wie Trennung, Kauf einer Immobilie oder Arbeitslosigkeit, weniger Geld zur Verfügung steht. Nach der Kündigung kam für viele der Betroffenen die Ernüchterung: Vom eingezahlten Geld ist kaum etwas übrig. Horst Roosen, Vorstand des BSZ, weiß woher das kommt: "Viele Versicherungsgesellschaften haben in der Vergangenheit hohe Abschlusskosten verrechnet. Die Prämien, die die Versicherungsnehmer zu Beginn des Vertrages gezahlt hatten, wurden nicht angespart, sondern mit den Provisionen und anderen Kosten verrechnet." Diese Vorgehensweise war nicht nur bei vorzeitiger Kündigung, sondern auch bei beitragsfrei gestellten Policen Usus. Der so genannte Rückkaufwert konnte sich dadurch - je nach Laufzeit - extrem verringern.

Urteil des BGH: Verbraucher haben Anspruch auf NachzahlAnspruch auf Nachzahlung für Millionen Verbraucher - BGH urteilt zu Vertragsklauseln der Versicherungswirtschaftung

Im Dezember 2012 hatte der BGH entschieden, dass verwendete Vertragsklauseln zum Rückkaufwert und Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen des Versicherers SIGNAL IDUNA unwirksam sind (Az. IV ZR 200/10). Solche Urteile gab es vom BGH aber nicht nur gegen SIGNAL IDUNA, sondern auch gegen den Deutschen Ring, die Generali und Ergo. Horst Roosen: "Diese Urteile haben eine enorme Signalwirkung für die ganze Versicherungswirtschaft. Millionen Versicherte haben dadurch Anspruch auf Nachzahlung." Die Verbraucherzentrale Hamburg schätzt die Summe, die die Versicherer ihren ehemaligen Kunden erstatten müssen, auf circa zwölf Milliarden Euro. Die Verbraucherschützer hatten ebenfalls im Dezember 2012 einen jahrzehntelangen entsprechenden Prozess gegen die ALLIANZ Lebensversicherungs- AG gewonnen.

Ein Brief kann bares Geld wert sein - Verjährung beachten


"Nachdem nun feststeht, dass Versicherer nicht mehr Abschlusskosten und Vermittler-Provisionen mit den ersten Zahlungen der Kunden verrechnen dürfen, könnte es sein, dass einige der Gesellschaften eine automatische Anpassung vornehmen", sagt Horst Roosen. "Eine schriftliche Anfrage bei Ihrer -ehemaligen- Versicherungsgesellschaft sollten Sie aber unbedingt veranlassen." Wer eine Lebens- und/oder private Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat, kann nun Nachzahlungsansprüche geltend machen. Für gekündigte Policen gilt dies aber nur für Verträge, die nach 2009 beendet wurden. Andernfalls sind die Ansprüche auf Nachzahlung bereits verjährt.

Die Klauseln der Versicherungsverträge sind meist sehr ähnlich

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig zu kündigen, sollte in jedem Fall die Vertragsklauseln genau lesen. "Und zwar nicht nur, wenn Sie bei den direkt von den BGH-Urteilen betroffenen Unternehmen geschlossen wurden", empfiehlt Roosen. "Ich gehe davon aus, dass gerade die Vertragsklauseln, die sich mit dem Rückkauf und den Stornogebühren beschäftigen, auch bei anderen Versicherern sehr ähnlich sind. Der entsprechende Brief an die Gesellschaft kann also pures Geld wert sein." Wer sich beim nötigen Schriftwechsel nicht sicher ist, sollte sich entsprechend beraten lassen.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Lebens- und privaten Rentenversicherungen durch Fachanwälte, hat der BSZ e.V. die  Interessengemeinschaft Versicherungen  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                 

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Logo BSZ® e.V.                  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18. 01. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
rotu

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