Der Kläger war Kunde der Postbank. Ihm wurde bei einer kurzen telefonischen Beratung im Jahre 2007 auf dem Hintergrund einer früheren Risikoeinstufung in Risikoklasse 4 ohne schriftliche Produktinformation der Erwerb eines HVB Favorit Best Express Zertifikats empfohlen. Bekanntlich hat auch die Postbank jahrelang Zertifikate in großem Maßstab an ihre Kunden verkauft. Nach Fälligkeit des Papiers sah sich der Bankkunde einem erheblichen Verlust ausgesetzt.
Der Postbankkunde beauftragte den BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Michael
Staudenmayer Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht
2011 mit der
Einreichung einer Klage. Die Klage wurde beim LG Heilbronn gegen die Deutsche
Postbank AG und gegen den angeblich als Handelsvertreter tätigen Berater
erhoben.
Deutsche Postbank AG richtiger Klagegegner
Die Anwälte der Postbank behaupteten zunächst, dass es sich
bei der Postbank lediglich um eine Service-Einheit handle, mit der keine hier
relevanten Verträge zustande gekommen seien. Anlageberatung habe die beklagte
Deutsche Postbank AG „jedenfalls im hier fraglichen Umfang“ nicht erbracht,
denn nur der Beklagte zu 2 hätte als selbständiger Handelsvertreter beraten.
Dies hatte der Kunde jedoch ganz anders wahrgenommen, denn
schließlich hatte die Bankverbindung in einer Postfiliale begonnen. Aufgrund
des Auftretens des Beraters ist das Landgericht daher zu Recht davon
ausgegangen, dass die Deutsche Postbank AG richtiger Klagegegner ist.
Vorsätzliche Falschberatung bezüglich HVB Favorit Best
Express Zertifikat
Der Kunde war in Risikoklasse 4 eingestuft worden. Das
empfohlene streitgegenständliche Zertifikat war als Expresszertifikat auf zwei
Indici wie ein Indexzertifikat zu sehen. Indexzertifikate wurden von der
Postbank in Risikoklasse 5 eingestuft. Dem Kunden wurde also ein Anlageprodukt
zum Erwerb empfohlen, das nicht seinen Anlagezielen und nicht seiner
Risikoklasse entsprochen hatte. Daher liegt eine vorsätzlich falsche Beratung
vor, sodass auch die Verjährungseinrede keine Rolle spielte (vgl. BGH NJW 2009,
2298).
Weiterhin handelte es sich um eine telefonische Beratung
aufgrund derer nach kursorischer Information ohne schriftliche Unterlagen das
Indexzertifikat zum Erwerb empfohlen worden ist. Damit und mit den weiteren
dargelegten Pflichtverletzungen musste sich die Kammer jedoch nach Vorliegen
der vorbezeichneten Pflichtverletzung gar nicht mehr befassen.
Deutsche Postbank AG zu Schadensersatz zzgl. entgangener Zinsen
verurteilt
Das Landgericht hat in dem von Rechtsanwalt Michael
Staudenmayer geführten Verfahren der Klage auf Schadensersatz gegen die
Deutsche Postbank AG stattgegeben. Das investierte Geld war zuvor auf einem
Geldmarktkonto angelegt. Zusätzlich wurden entgangene Zinsen iHv 1,74 % bis
Rechtshängigkeit zugesprochen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend „Zertifikate“ durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Zertifikate" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Michael Staudenmayer
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
mstau
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