Immer mehr BEMA-Geschädigte wehren sich gegen die Geschäftspraktiken der Immobiliengesellschaft und der OstseeSparkasse und prozessieren gegen die Gesellschaften. Mit ausgezeichneten Erfolgsaussichten.
Allmählich suchen immer mehr atypisch stille Gesellschafter
der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BEMA) gerichtliche
Hilfe und führen gegen die BEMA und die die Beteiligung regelmäßig
finanzierende OstseeSparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (OSPA)
Prozesse. Mit Erfolg. Die ersten Gerichte haben die Forderungen der OSPA
abgewiesen.
Zu Recht. Findet der Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Andreas
Köpke von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten: „Vielen Anlegern wurden die BEMA-Beteiligungen
als Altersvorsorge empfohlen. Es gebe kein Risiko. Die OSPA finanziere den
Kaufpreis.“
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte sagt: Das ist schreiend falsch.
Die Anleger können alles verlieren. Und müssen in dem Fall auch noch den Kapitaldienst auf den Kredit
für eine an und für sich weitgehend wertlose Beteiligung leisten. Oft über
viele Jahre. Das kann Familien ruinieren.
Und das wird von vielen Gerichten bestätigt.
Altersvorsorgeprodukte müssen sicher sein. Anleger dürfen kein Geld verlieren.
Und das ist konsequent. Denn im Alter können die Betroffenen Verluste nicht
mehr durch ihre Arbeitskraft ausgleichen.
Wer diese Investments auf Empfehlung eines Vermittlers als
Vorsorgeprodukt gekauft hat, kann die Schäden geltend machen. Oft auch gegen
die OSPA. Der Beteiligungskauf und die Kreditfinanzierung sind nach der
Einschätzung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte verbundene Geschäfte. Mit der
Folge, dass der eine für den anderen haftet. Und die OSPA hat viel Geld.
Die atypisch stillen Beteiligungen an der BEMA sind
unternehmerische Beteiligungen. Die Anleger können alles verlieren. Und Sie
haben praktisch keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte und können die
Geschäftsentwicklung nicht beeinflussen. Darüber hinaus gibt es für solche
Beteiligungen keinen funktionierenden Markt. Sie können nicht oder nur zufällig
verkauft werden. Das kann dramatische Folgen für die Anleger haben. Sie können
den aus einem Schicksalsschlag, zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder einen
Unfall, unvorhergesehen Kapitalbedarf nicht oder nur zufällig durch den Verkauf
der Beteiligung ausgleichen. Rechtsanwalt Köpke meint: „Das ist totes Kapital.“
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: „Ein
Oberlandesgericht hat den kreditfinanzierten Kauf von unternehmerischen
Beteiligungen schon als russisches Roulette bezeichnet. Zutreffender Weise.
Wenn das Unternehmen pleite geht, ist die Beteiligung wertlos. Und dann müssen
die Betroffenen auch noch den Kredit zurückzahlen. Das macht die Geschädigten
fertig.“
Deshalb rät GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten allen Betroffenen,
die aus der kreditfinanzierten Beteiligung an der BEMA folgenden Ansprüche
durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt
prüfen zu lassen. Die Hamburger BSZ e.V. Anlegeranwälte vertreten mittlerweile
weit über 100 Geschädigte und wissen: „Meistens können wir den Anlegern
helfen.“
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend „BEMA" durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „BEMA" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ®
Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Köpke
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. Oktober 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
bgks
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen