Die Kanzlei BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für einen Anleger der MS „Santa-P Schiffe 2“ mbH eine Schadensersatzklage gegen die Postbank Finanzberatung wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Hintergrund ist eine nach Auffassung des Anlegers fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbes einer Beteiligung an der MS „Santa-P Schiffe“.
Der Anleger hatte sich im Jahr 2007 an seine Hausbank
gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren Möglichkeit der
Kapitalanlage gebeten. Der Berater der Postbank Finanzberatung stellte dem
Anleger nach dessen Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere
Anlage vor, die im Vergleich zum Tagesgeldkonto aber höhere Zinsen biete. Auf
Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen.
Vielmehr wurde die Kapitalanlage nach Darstellung des Anlegers ausschließlich
positiv bewertet.
Mit der Klage begehrt der Anleger nun volle Entschädigung,
d.h. so gestellt zu werden, als ob er
die Beteiligung an der MS „Santa-P Schiffe 2“ nicht gezeichnet hätten.
„Die Anleger haben nach unser Einschätzung gute Erfolgsaussichten“, so
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von
der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. „Denn
Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies
bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den
jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die
bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen.
Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach,
machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber empfiehlt daher allen
Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS „Santa-P Schiffe 2" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Anlegerschutzgemeinschaft:
Bildquelle: © Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / PIXELIO www.pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 10. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 10. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
Cllb/chlu
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