Freitag, Oktober 26, 2012

ALBIS Finance AG schreibt Anleger wegen ihrer atypisch stillen Beteiligung an - die Anleger sollen die Beteiligung verkaufen!


Anlegern die sich an der ALBIS Finance AG beteiligt hatten, erhalten aktuell Übernahmeangebote der Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH. Die Anleger sollen Ihre Beteiligung unter Wert verkaufen und auf Rechte verzichten. Sollten Anleger unterschreiben? Lassen Sie sich unbedingt beraten!

Anlegern, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der ALBIS Finance AG beteiligt hatten, erhalten aktuell erneut Vertragsübernahmeangebote der Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH. Die Anleger sollen die Beteiligung für einen Bruchteil des aktuellen Wertes verkaufen und außerdem noch auf sämtliche Ansprüche - auch gegenüber Dritten - verzichten. Experten warnen vor einer übereilten Unterzeichnung. Es werden den Anlegern kurze Fristen bis zur Unterzeichnung aufgegeben.

Man kann's ja mal wieder versuchen. Nach diesem Motto werden aktuell scheinbar erneut eine Vielzahl von ALBIS Finance-Anlegern angeschrieben. Sie sollen zum Verkauf ihrer Beteiligung an eine Centauri verführt werden. Aber schnelles Geld ist hier nicht unbedingt gutes Geld. Dieses Angebot kann ohne individuelle Beratung mehr als bedenklich sein.

Erstens liegt der angebotene Kaufpreis bei lediglich 40% des von der ALBIS mitgeteilten Beteiligungswertes zum 31.12.2011 und zweitens soll über zwei Jahre ratenweise ausgezahlt werden.

Dazu kommt der Verzicht der Anleger auf etwaige Ansprüche gegenüber Dritten, also auch gegenüber anderen ALBIS-Unternehmen und Vermittlern. Der Anleger könnte ja das Geld nehmen und weitere Ansprüche einklagen! Es ist kein Grund ersichtlich, warum Anleger dies tun sollten. Hiervon ist auch dringend abzuraten.

Besonders auffällig ist, dass die Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH kein außenstehendes Drittunternehmen ist, sondern zu 100% zur ALBIS-Gruppe gehört. Alleinige Gesellschafterin der Centauri Beteiligungsverwaltungsgesellschaft GmbH ist die ALBIS Leasing AG. Dies ist die Konzernmutter, zu der auch die ALBIS Finance AG gehört.

Zudem besteht die Gefahr, dass sich die ALBIS durch die Vertragsübernahme erhebliche Vorteile generiert. Schließlich steht nach einer Vertragsübernahme auf beiden Seiten ein ALBIS-Unternehmen, die sich ohne weiteres auf eine Beendigung der Beteiligung einigen könnten. Dann bestünde wohl eine Anspruch auf den ausgerechneten Beteiligungswert zum 31.12.2011. Hiervon gehen nur 40% - zudem in Raten über 24 Monate - ab. Die Differenz zum tatsächlichen Wert der Beteiligung würde die Centauri >Beteiligungsverwaltungsgesellschaft GmbH einstecken. .

Es ist daher in jedem Falle ratsam, die Angebote nicht anzunehmen, sondern zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht aufzusuchen.

 Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  ALBIS Finance AG anzuschließen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810   
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http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3        

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens                          
  
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. Oktober  2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst 

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