Anlegern die sich an der ALBIS Finance AG beteiligt hatten, erhalten aktuell Übernahmeangebote der Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH. Die Anleger sollen Ihre Beteiligung unter Wert verkaufen und auf Rechte verzichten. Sollten Anleger unterschreiben? Lassen Sie sich unbedingt beraten!
Anlegern, die sich als atypisch stille Gesellschafter an der
ALBIS Finance AG beteiligt hatten, erhalten aktuell erneut
Vertragsübernahmeangebote der Centauri Beteiligungsverwaltungs GmbH. Die
Anleger sollen die Beteiligung für einen Bruchteil des aktuellen Wertes
verkaufen und außerdem noch auf sämtliche Ansprüche - auch gegenüber Dritten -
verzichten. Experten warnen vor einer übereilten Unterzeichnung. Es werden den
Anlegern kurze Fristen bis zur Unterzeichnung aufgegeben.
Man kann's ja mal wieder versuchen. Nach diesem Motto werden
aktuell scheinbar erneut eine Vielzahl von ALBIS Finance-Anlegern
angeschrieben. Sie sollen zum Verkauf ihrer Beteiligung an eine Centauri
verführt werden. Aber schnelles Geld ist hier nicht unbedingt gutes Geld.
Dieses Angebot kann ohne individuelle Beratung mehr als bedenklich sein.
Erstens liegt der angebotene Kaufpreis bei lediglich 40% des
von der ALBIS mitgeteilten Beteiligungswertes zum 31.12.2011 und zweitens soll
über zwei Jahre ratenweise ausgezahlt werden.
Dazu kommt der Verzicht der Anleger auf etwaige Ansprüche
gegenüber Dritten, also auch gegenüber anderen ALBIS-Unternehmen und
Vermittlern. Der Anleger könnte ja das Geld nehmen und weitere Ansprüche
einklagen! Es ist kein Grund ersichtlich, warum Anleger dies tun sollten.
Hiervon ist auch dringend abzuraten.
Besonders auffällig ist, dass die Centauri
Beteiligungsverwaltungs GmbH kein außenstehendes Drittunternehmen ist, sondern
zu 100% zur ALBIS-Gruppe gehört. Alleinige Gesellschafterin der Centauri
Beteiligungsverwaltungsgesellschaft GmbH ist die ALBIS Leasing AG. Dies ist die
Konzernmutter, zu der auch die ALBIS Finance AG gehört.
Zudem besteht die Gefahr, dass sich die ALBIS durch die
Vertragsübernahme erhebliche Vorteile generiert. Schließlich steht nach einer
Vertragsübernahme auf beiden Seiten ein ALBIS-Unternehmen, die sich ohne
weiteres auf eine Beendigung der Beteiligung einigen könnten. Dann bestünde
wohl eine Anspruch auf den ausgerechneten Beteiligungswert zum 31.12.2011.
Hiervon gehen nur 40% - zudem in Raten über 24 Monate - ab. Die Differenz zum
tatsächlichen Wert der Beteiligung würde die Centauri
>Beteiligungsverwaltungsgesellschaft GmbH einstecken. .
Es ist daher in jedem Falle ratsam, die Angebote nicht
anzunehmen, sondern zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt
für Bank- und Kapitalanlagerecht aufzusuchen.
Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALBIS Finance AG anzuschließen
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.
49
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter
Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens
Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 26. Oktober 2012 wieder. Eventuell später eintretende
Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen
Einschätzung führen.
khst
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