Der US-Lebensversicherungsfonds Life USA 1 des Emissionshauses Wealthcap leidet unter erheblichen finanziellen Problemen und ist für betroffene Anleger kein Grund zur Freude. Diese sollten sich jedoch nicht mit der Situation abfinden.
Life USA 1
Der Life USA 1 Lebensversicherungsfonds befindet sich v.a.
aufgrund eines massiven Einnahmeproblems in einer finanziellen Schieflage. Die
Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft.
Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 84,8 Mio., während US-$ 296 Mio.
eingeplant waren. Demgegenüber überstiegen die Ausgaben bis zum 31.12.2011 die
Planung um US-$ 15,3 Mio. Es ist daher nicht überraschend, dass die
Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und
2011 ganz ausblieben. Eine Besserung dieser Finanzlage ist nicht in Sicht.
Rückabwicklung bei fehlerhafter Beratung
Betroffene Anleger des Life USA 1 Lebensversicherungsfonds
sind jedoch nicht rechtlos gestellt und sollten der Entwicklung nicht tatenlos
zusehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
empfiehlt betroffenen Anlegern den Rat eines auf das Bank- und
Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Es bestehen gute
Chancen für Anleger, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw.
Beratungsunternehmen, durch das die Fondsbeteiligung vermittelt wurde,
durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der
Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung
verstoßen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für
geschädigte Anleger ermöglicht dies die Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung.
Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Die Beratungspflichten umfassen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes (BGH) sowohl die Aufklärung über die Risiken der
Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, einschränkte
Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln
u.a.) als auch die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog.
Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der
Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Lebensversicherungsfonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Oktober 2012 wieder.
Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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