Donnerstag, Oktober 25, 2012

Wealthcap Life USA 1 - Für Anleger nicht erstklassig.


Der US-Lebensversicherungsfonds Life USA 1 des Emissionshauses Wealthcap leidet unter erheblichen finanziellen Problemen und ist für betroffene Anleger kein Grund zur Freude. Diese sollten sich jedoch nicht mit der Situation abfinden. 
Life USA 1
Der Life USA 1 Lebensversicherungsfonds befindet sich v.a. aufgrund eines massiven Einnahmeproblems in einer finanziellen Schieflage. Die Einnahmen des Fonds liegen weit unter der Kalkulation der Fondsgesellschaft. Bis zum 31.12.2011 betrugen diese nur US-$ 84,8 Mio., während US-$ 296 Mio. eingeplant waren. Demgegenüber überstiegen die Ausgaben bis zum 31.12.2011 die Planung um US-$ 15,3 Mio. Es ist daher nicht überraschend, dass die Ausschüttungen an die Anleger nur 15,4 % der angekündigten Werte erreichten und 2011 ganz ausblieben. Eine Besserung dieser Finanzlage ist nicht in Sicht.

Rückabwicklung bei fehlerhafter Beratung
Betroffene Anleger des Life USA 1 Lebensversicherungsfonds sind jedoch nicht rechtlos gestellt und sollten der Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Es bestehen gute Chancen für Anleger, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. Beratungsunternehmen, durch das die Fondsbeteiligung vermittelt wurde, durchzusetzen. Banken und Anlageberater, die bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung verstoßen, sind zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Für geschädigte Anleger ermöglicht dies die Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligung.

Beratungspflichten der Banken und Anlageberater
Die Beratungspflichten umfassen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) sowohl die Aufklärung über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, einschränkte Veräußerbarkeit, keine garantierte Mindestverzinsung, untaugliche Sterbetafeln u.a.) als auch die Aufklärung über die Rückvergütungen (sog. Kick-Back-Zahlungen), welche die Bank bzw. der Berater für die Vermittlung der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds erhalten hat.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "Lebensversicherungsfonds" anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49 
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810   
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de                     
                                                                                                                                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.


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