Nachdem der BSZ e.V. bereits in der Vergangenheit über die kritische Entwicklung des offenen Immobilienfonds "Morgen Stanley P2 Value" berichtet hatte, spitzt sich die Lage für Immobilienfondsanleger der Morgen Stanley Fonds zu.
Morgen Stanley wird wohl ein renommiertes Fondobjekt in Frankfurt am Main - nämlich das Trianon Hochhaus - an einen Investor veräußern müssen. Knapp 57% des Hochhauses gehören dem offenen Immobilienfonds Morgen Stanley P2 Value.
Der offene Immobilienfonds wurde 2006 ins Leben gerufen, zu einer Zeit, als derartige Vorhaben sehr begehrt und bei den Anlegern beliebt waren. Für derartige Objekte - wie dem Trianon Hochhaus - wurden seinerzeit auch horrende Preise gezahlt. Die "Wende" kam mit der Finanzkrise und der erheblichen Abwertung des Marktwertes der Immobilie. Zwar bestehen und laufen derzeit die für dieses Objekt abgeschlossenen Mietverträge noch teils über 10 Jahre. Dennoch geriet der Fonds in einer Schieflage und musste geschlossen werden.
Neben den aktuellen Entwicklungen bei Morgen Stanley Anlagern sind aber auch UBS Fonds Anleger betroffen. Nach aktuellen Angaben eines Brachendienstes (Debtwire) soll auch dass in Frankfurt am Main bekannte Hochhaus "Skyper" verkauft werden. Die UBS hatte das Objekt im Jahre 2006 in ihren "Wealth Management Continental European Property Fund" aufgenommen. Auch dieser offene Immobilienfond wurde nun aufgelöst. Anlegern drohen erhebliche Verluste.
Für Anleger derartiger offener Immobilienfonds verbleiben nunmehr nur Verluste, da die Beteiligungen teils nur noch weniger als die Hälfte des ursprünglichen Preises wert sind. Betroffene Anleger sollten daher zumindest prüfen lassen, ob diesen die Beteiligung unter Hinweis auf sämtliche Risiken derartiger Beteiligungen vermittelt bzw. veräußert wurden. Nach Informationen von Vertrauensanwalt des BSZ e.V. - Herrn Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei Bouchon & Hemmerich aus Frankfurt am Main - wurden derartige Beteiligungen teils als "vollkommen sichere Geldanlagen" angeboten. Hierin könnte im Einzelfall eine Falschberatung liegen, welche Schadenersatzansprüche begründen könnten. Wurden die Beteiligungen über eine Bank vermittelt, besteht auch die Möglichkeit, die Bank eventuell auf der Grundlage der sog. "Kick-Back- Rechtsprechung wegen verschwiegenen Rückvergütungen in Anspruch zu nehmen.
Betroffene Morgen Stanley und UBS Fonds Anleger sollten sich daher der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. "Offene Immobilienfonds Morgen Stanley/UBS" anschließen.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 24.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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