Der Münchner Anbieter geschlossener Fonds „Sachsenfonds“ hatte gemeinsam mit dem britischen Unternehmen Trinity – einem Hedge Fonds - in zahlreiche Immobilienprojekte in Indien investiert. Vertrieben wurden die Beteiligungen an den Fonds durch die Stuttgarter Initiatorin Deutsche Fonds Holding (DFH).
Die Beteiligungen an den indischen Projekten wurden von ca. 3660 deutschen Anlegern gezeichnet. Diese stehen nun vor erheblichen Verlusten. Das Geschäftsmodell war einfach. Bis 2008 konnten sich Anleger nur über riskante Aktienfonds in Indien beteiligen. Dann machte die Münchner „Sachsenfonds“ eine Zweckgesellschaft ausfindig und Anleger konnten sich direkt an Fonds in Indien beteiligen. Innerhalb weniger Wochen hatten Anleger ein Volumen von 54,3 Mio. € investiert. Das Gesamtvolumen der Investitionen in die Sachsenfonds betrug 143 Mio. €.
Nunmehr steht Sachsenfonds und die Trinity vor Gericht. Die Sachsenfonds fordert von der Trinity und Dritten ca. 127,7 Mio. €. Das Verfahren ging für die Sachsenfonds verloren, weshalb die Anleger mit erheblichen Verlusten zu rechnen haben. Es dürfte mithin bereits feststehe – vorbehaltlich anderer Entwicklungen -, dass die in Aussicht gestellten 50% Gewinn nach Ablauf von 5 Jahren nicht erzielt werden. Erhebliche Verluste dürften nun die Folge sein. Schon die Leistungsbilanzen zeigte Verluste für den ersten Fonds von 50% und für den zweiten „Indien Fonds“ sogar von 73%. Hierdurch sind die Werte der Beteiligungen bereits erheblich gefallen.
Anlegern der Sachsenfonds sollten daher prüfen lassen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Initiatorin, als auch gegen die DFH zustehen.
Es bestehen gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Sachsenfonds/Indien Fonds“ beizutreten.
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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