Montag, Oktober 10, 2011

Solarenergie Fonds 2 Deutschland Neitzel & Cie Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG /

„Grüne Versprechen“

Zahlreichen Medienberichten ist zu entnehmen, dass der „Solarenergie 2 Deutschland Fonds der Gesellschaft Neitzel & Cie Gesellschaft für Beteiligungen mbH & Co. KG“ und deren Vertriebsorganisationen zahlreiche Anleger nicht auf die wesentlichen Risiken der Beteiligung hingewiesen haben.

So wurde der Fonds teils mit erheblichen Fremdkrediten aufgelegt, welche nur akzeptabel wären, wenn der Fonds niedrige Kosten hat. Dies ist aber nach Angaben der Medienberichte nicht der Fall. Irreführend ist hierbei auch, dass von einem hohen „Investitionsgrad von ca. 95 % und „keinen versteckten Kosten“ die Rede ist. Tatsächlich gehen nämlich von den Anlegeraufgeldern Einmalkosten in Höhe von 21% ab. Nur der Restbetrag des von den Anlegern investierten Kapitals wird investiert. Hierauf hätten die Anleger vor der Zeichnung hingewiesen werden müssen. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Initiatoren zum Laufzeitende des Fonds 4 % vom Verkaufserlös der Photovoltaik Anlage einbehalten und somit die Schlussausschüttung mindern.

Unklar ist auch, welche weichen Kosten teilweise anfallen. Nach Angaben einer renommierten Testzeitschrift kann unter normalen Umständen von Gewinnen bis zu 29% ausgegangen werden. Im Rahmen eines „Tests“ wurde auch der Solarenergie Fonds 2 Deutschland Neitzel & Cie unter der Rubrik „Grüne Versprechen“ getestet. Dies hätte zur Folge, dass die Anleger gut ein Drittel dieser Gewinne finanzieren, ohne dass dies offengelegt werden würde. Bei einem Gesamtvolumen von 36,5 Mio. € würde sich der Gewinn der Initiatoren z.B. auf bis zu 7,7 Mio. € belaufen. Die Gesamtkosten von 29% würden sogar 10,6 Mio. € bedeuten. Dies hätte den Anlegern sowohl im Prospekt, als auch von den Vertriebsorganisationen offengelegt werden müssen.

Es bestehen daher gute Gründe, prüfen zu lassen, ob Anleger über die wesentlichen Risiken und Kosten aufgeklärt wurden und ob diesen diesbezüglich Schadenersatzansprüche zustehen.


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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