Donnerstag, November 04, 2010

IBG Innovative Beteiligungs GmbH

Die Anfang 2004 gegründete IBG Innovative Beteiligungs GmbH bot in den Jahren 2004 und 2005 Privatanlegern stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt knapp 50 Millionen Euro an, mittels denen ein Hotel gekauft und zwei Ferienhausparks errichtet werden sollten.

Geworben wurden Anlegern damit, nach einer Haltezeit von 20 Jahren eine regelmäßige Rendite zur Altersvorsorge zu erhalten. Deren genaue Höhe ist dem Emissionsprospekt allerdings nicht zu entnehmen.

Wie nun bekannt wurde, ist fraglich, inwiefern die IBG Innovative Beteiligungs GmbH mit Sitz bei München tatsächlich wirtschaftlichen Erfolg haben kann. „Nach den uns vorliegenden Informationen scheint es der Gesellschaft wohl nicht gelungen zu sein, die nötigen Gelder einzuwerben. Ferner deuten Zahlen aus dem Jahresabschlussbericht 2008 der IBG nach unserer Einschätzung darauf hin, dass Investitionen nicht wie prospektiert vorgenommen wurden.“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Interessant ist auch, dass der Name der IBG auf sogenannten Warnlisten von Anlegerschützern auftaucht.“

Rechtsanwalt Luber rät daher grundsätzlich zur Vorsicht. „Dies alles muss zwar nicht bedeuten, dass Anleger, die solche stille Beteiligungen gezeichnet haben, automatisch mit einem Totalverlust rechnen müssen. Allerdings sollten sie schon kritisch hinterfragen, ob ihr Geld wirklich sicher angelegt ist.“

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen Betroffenen, hinsichtlich des weiteren Vorgehens anwaltlichen Rat von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „IBG Innovative Beteiligungs GmbH" anschließen.

Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO    http://www.pixelio.de/

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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