Donnerstag, November 04, 2010

Aktuelle Entwicklungen im Fall „ALAG-Auto Mobil GmbH & Co. KG“; weitere Erfolge.

Das Landgericht Hamburg (ZK 30) teilt die Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass die Emissionsprospekte der ALAG Auto -Mobil GmbH & Co. KG fehlerhaft sind.

Die CLLB Rechtsanwälte haben bereits rund 100 Klagen sowohl gegen die ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG selbst als auch gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften eingereicht, aufgrund deren Empfehlung die Beteiligungen abgeschlossen wurden.

Die aktuellen Entwicklungen

Das Landgericht Hamburg teilt nunmehr die Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass der Emissionsprospekt der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fehlerhaft ist. Auch geht das Landgericht - anders als bisher - nicht mehr davon aus, dass die geltend gemachten Schadensersatzansprüche verjährt sind. Rechtsfolge ist, dass die Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung haben. Die Rückabwicklung hätte zur Folge, dass die geschädigten Anleger der ALAG Auto Mobil GmbH & Co. KG ihre bisher erbrachten Einlagen zurück erhalten und auch keine weiteren Zahlungen gegenüber der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG leisten müssen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund bedeutsam, da bereits eine Reihe von Anlegern einen Mahnbescheid durch das Amtsgerichts Hamburg erhalten haben, in welchem diese zur Rückzahlung der den Anlegern zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an die ALAG aufgefordert werden.

Erfolgsversprechendes Vorgehen sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen die Berater bzw. die Beratungsgesellschaften

Die von dem Landgericht Hamburg nunmehr dargelegte Rechtsauffassung der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospektes ist sowohl für ein Vorgehen gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co KG auch im Zusammenhang mit einem Vorgehen gegen die jeweiligen Berater bzw. die Beratungsgesellschaften als positiv zu bewerten. Ein Vorgehen gegen den Berater bzw. die Beratungsgesellschaften, welche in vielen Fällen auch über Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen verfügen, hat den Vorteil, dass neben der Befreiung von Rückzahlungsverpflichtungen bzw. von den weiteren Ratenzahlungsverpflichtungen, auch die Rückgewähr der geleisteten Einlagen der geschädigten Anleger erreicht werden könnte.

Zwischenzeitlich konnten in weiteren Verfahren vergleichsweise Einigungen mit Anlageberatern / Beratungsgesellschaften erreicht werden, in zwei Fällen sogar die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung zugunsten der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „ALAG" anschließen.

Bildquelle: ©Peter Kirchhoff/PIXELIO    http://www.pixelio.de/

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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