Freitag, Januar 29, 2010

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG - dramatische Entwicklung für Anleger

Keine guten Nachrichten gibt es derzeit für die Anleger, welche sich an der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als atypisch stille Gesellschafter beteiligt haben.

Mit Schreiben vom 21.01.2010 werden die Gesellschafter, die Ihre gezeichnete Einlage in Raten erbringen und noch nicht voll eingezahlt haben (Sprint-Verträge), aufgefordert, trotz der Liquidation ihrer Ratenzahlungspflicht weiter nachzukommen. Darüber hinaus werden Anleger, die in den letzten Jahren Ausschüttungen erhalten haben (Classic-Verträge), aufgefordert, diese binnen einer Frist bis zum 08. Februar 2010 zurückzuzahlen.

Spätestens jetzt sollten Anleger, die eine solche Aufforderung erhalten haben, anwaltlich prüfen lassen, ob sie zu einer Rückzahlung verpflichtet sind.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der BSZ e. V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hierzu wie folgt: "Nach unserer Auffassung können viele Anleger dem Rückforderungsbegehren mit Schadensersatzansprüchen entgegentreten. Sie sind dann nicht verpflichtet, die erhaltenen Ausschüttungen bzw. weitere Raten an die ALAG zu zahlen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Beteiligung als eine sichere Anlage empfohlen wurde."

"Erst kürzlich konnten wir für einen Mandanten in einem ähnlichen gelagerten Fall Schadensersatz vor dem Oberlandesgericht Dresden erstreiten. Auch dort hatte sich der Anleger als atypisch stiller Gesellschafter beteiligt und wurde nicht hinreichend auf die Risiken einer solchen Beteiligung im Vorfeld aufgeklärt. Das Gericht folgte unserer Argumentation", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, "dass sich die Gesellschaft das Fehlverhalten der von ihr beauftragten Vermittler zurechnen lassen muss und sprach dem Anleger daher Schadensersatz in voller Höhe zu".

Betroffenen ALAG-Anlegern ist daher dringend zu empfehlen, rechtlichen Rat bei einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Mittwoch, Januar 27, 2010

CAPITAL GARANT Gruppe: Geschäftsführer Alexander von Stahl geht von Bord

Mit Bekanntmachung vom 09.12.2009 im Handelsregister des Amtsgerichtes München konnten die Anleger des CAPITAL GARANT Ratenfonds mit Sitz in Neubiberg, Nachfolger des CAPITAL GARANTIEFONDS 02 mit Sitz in Augsburg, in Erfahrung bringen, dass der bisherige Geschäftsführer Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D., als Geschäftsführer des Investmentfonds CAPITAL GARANT Ratenfonds ausgeschieden ist.

Über die genauen Hintergründe des Ausscheidens ist hier zwar nicht bekannt, Anleger jedoch, die ihren früheren Anlageentschluss auch auf die Reputation dieser prominenten Geschäftsführung gegründet hatte, dürften enttäuscht vom plötzlichen Ausscheiden sein und sich fragen, ob sie auf das richtige Pferd gesetzt haben.

Auch für die weitere Entwicklung des CAPITAL GARANT Ratenfonds dürfte der Ausstieg des ehemaligen Generalbundesanwalt sich eher negativ auswirken, fällt doch ein gewichtiges Beteiligungsargument für zukünftige Anleger weg, da allein Tatsache, dass die Fondsgeschäftsführung durch Herrn von Stahl wahrgenommen wurde, für einen potentiellen Anleger ein nicht unwesentliches Entscheidungskriterium sein kann. Damit dürften sich die zukünftige Akquise von Neukunden und damit der Zufluss weiteren Fondskapitals erschweren.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Hielscher der Rechtsanwaltskanzlei MHG hierzu: „Anleger, die sich primär im Vertrauen auf die Geschäftsführung durch Herrn von Stahl an dem CAPITAL GARANT Ratenfonds beteiligt haben und monatlich noch fleißig ihre Raten einzahlen, könnten sich durch den Weggang zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Fonds veranlasst sehen, was der weiteren Entwicklung des Fonds abträglich sein kann.“

Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass die Anleger CAPITAL GARANT Ratenfonds oder Interessierte über diesen Renommee-Verlust zumindest auf der Homepage des Fonds nicht informiert werden. So wird dort nach über einem Monat immer noch Herr Alexander von Stahl als Fonds-Geschäftsführer benannt. Dies kann zu Missverständnissen und Fehlinformationen bis hin zur Haftung führen.

Vermittler jedenfalls, die entsprechende Fondsanteile aktuell vermitteln, sollte auf jeden Fall den Anlagekunden entsprechend informieren und dies dokumentieren um sich vor einer Beraterhaftung zu schützen.

Anleger, die sich über einen Fondsausstieg beraten lassen möchten, steht eine Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft des BSZ e.V. offen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Januar 26, 2010

Lehman-Zertifikate: Weiterer Spitzenerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gegen Commerzbank!

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth erstreitet Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank) vor Landgericht Potsdam wegen Vermittlung von Lehman-Zertifikaten. Achtung: Es droht Verjährung!

Nach dem Sensationserfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Rohde & Späth vor dem Landgericht Potsdam vom 24.06.2009, in dem die Postbank zu vollumfänglichen Schadensersatz an die Kläger verurteilt wurde (Urteil noch nicht rechtskräftig), ist BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth nun ein weiterer Spitzenerfolg vor dem Landgericht Potsdam gelungen:

In dem mit Datum vom 20.01.2010 gesprochenen Urteil vor dem LG Potsdam wurde die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die der Klägerin die Zertifikate vermittelt hatte, zu vollumfänglichem Schadensersatz in Höhe von 107.955,74 Euro nebst der Übernahme außergerichtlicher Kosten verurteilt (Urteil des LG Potsdam vom 20.01.2010, Az.: 8 O 277/09, noch nicht rechtskräftig).

Damit konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits 2 vollumfänglich Klage stattgebende Urteile gegen zwei verschiedene Banken erstritten werden, ebenso wie bereits zahlreiche Vergleiche mit diversen vermittelnden Banken in den letzten Wochen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, sobald dies der Fall sein wird, werden wir diese umfänglich erläutern.

Für das Berufungsverfahren des vor dem LG Potsdam am 24.06.2009 entschiedenen Verfahrens gegen die Postbank ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem OLG Brandenburg übrigens am 28.04.2010 zu erwarten.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, hierzu: "Wir freuen uns über diesen weiteren Erfolg für die Lehman-Geschädigten" und weist Geschädigte darauf hin, dass "speziell im Fall von der Dresdner Bank vermittelten Lehman Zertifikaten in den nächsten Wochen Verjährung drohen könnte, da zahlreiche Lehman-Zertifikate im Frühjahr 2007 vermittelt wurden und aufgrund der Vorschrift des § 37 a WpGH a.F. Verjährung drei Jahre nach Anspruchsentstehung eintritt." Auch für von anderen Banken vermittelte Lehman-Zertifikate droht in den nächsten Wochen Verjährung, so dass Geschädigte auch hier prüfen sollten, ob die Verjährung nicht gehemmt werden soll.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Lehman Brothers" anzuschließen.

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Montag, Januar 25, 2010

Geld zurück von der Versicherung?

Bahnbrechendes Urteil des BGH, vom 29.07.2009. Schadenersatzansprüche von Versicherungsnehmern gegen Versicherungen in Höhe von bis zu € 15 Mrd. in der Diskussion. BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte unterstützen Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Das ARD-Magazin Plusminus berichtete bereits in der Sendung vom 12.01.2010 darüber, dass Versicherer bei in Raten gezahlten Lebens-, Sach- oder auch Kfz-Versicherungen zu hohe Ratenzahlungszuschläge berechnen. Die Veröffentlichung des Urteils LG Bamberg (Az 2 O 764/04, welches mit der Entscheidung des BGH vom 29.07.2009 mit dem Aktenzeichen (Az. I ZR 22/07) rechtskräftig wurde, kann die deutschen Versicherungsunternehmen laut einem Bericht im Hamburger Abendblatt bis zu 15 Mrd. Euro kosten.

Kunden, die ihre Verträge statt im Rahmen einer jährlichen Einmalzahlung in Raten mit Zuschlag zahlen können sich u. U. jede Menge Geld von ihrem Versicherer zurück holen, erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte, mit Sitz in München, Berlin und Zürich.

Grundsätzlich fallen alle privaten Versicherungen unter die bislang weitgehend unbekannte Entscheidung des BGH. Betroffen sind insbesondere, Lebens- und Sachversicherung. Krankenversicherungen sind dagegen nicht von der Entscheidung erfasst. Das Urteil des Bundesgerichtshofs verpflichtet die Versicherer bei Ratenzahlungszuschlägen die effektiven Jahreszinsen anzugeben. Wurde der effektive Jahreszins nicht angegeben, können Kunden zuviel bezahlte Zuschläge grundsätzlich auch noch Jahre später zurückfordern. Die zuviel bezahlten Raten müssen zudem zu Gunsten des Versicherungsnehmers verzinst werden. Wurden Kunden darüber hinaus bei vereinbarter Ratenzahlung nicht schriftlich über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt, haben sie außerdem die Möglichkeit, noch heute ihren Vertrag zu widerrufen (BGB § 355).

Das Hamburger Abendblatt berichte hierzu u. a.:

Die HUK hatte gegen das Urteil des LG Bamberg Berufung eingelegt und bekam vor dem Oberlandesgericht Bamberg recht (Az.: 3 U 35/06). Darauf zog die klagende Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor den BGH. In der mündlichen Verhandlung hat der BGH erkennen lassen, dass er der Auffassung des LG Bamberg folgt, sagt Lars Gatschke vom vzbv. Unmittelbar vor der Urteilsverkündung erkannte die HUK das Urteil des LG Bamberg an. Die Versicherung verhinderte damit, dass sich der BGH in der Sache äußerte. Ein geschickter Schachzug der HUK. Da im Zusammenhang mit der Ratenzahlung auch keine Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte, hätte der Vertrag ggf. sogar rück abgewickelt werden. Davon sind möglicherweise selbst solche Verträge betroffen, die bereits gekündigt wurden. Das wäre für die Versicherer verheerend. Der Schaden könnte dann bis zu 50 Milliarden Euro betragen, berichtet die Presse.

Auch in einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 23./24.01.2010 wird das Urteil des BGH und des LG Bamberg ausführlich besprochen.

Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt fachkundig prüfen lassen, ob auch ihnen ggf. Rückforderungsansprüche und/oder Widerrufsrechte gegenüber ihrer Versicherungen zustehen, rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron, von der Kanzlei CLLB.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Versicherungen" anzuschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Samstag, Januar 23, 2010

Real Estate & Oil Inc/Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse: BSZ e.V. –Vertrauensanwälte fordern Anlegergelder zurück!

Wie viele Verantwortliche bzw. Mitwisser gibt es? Spuren in die Schweiz, nach Düsseldorf und Berlin. BSZ e.V. fordert Verantwortliche zur Rückzahlung auf!

Im Fall Real Estate & Oil, Dubai Oil Industries wächst der Kreis der Geschädigten. Inzwischen haben sich ca. 50 Geschädigte beim BSZ e.V. gemeldet, die jeweils zwischen 2.000,- € und 850.000,- € bei dem Betrugsfall verloren haben, der Gesamtschaden dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Im Fall Dubai Oil Industries/Saxonia Sparkasse/Real Estate & Oil konnte inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden, dass die Anlage bei Dubai Oil Industries bzw. Real Estate & Oil wahrscheinlich von Telefonverkäufern aus Düsseldorf an die Anleger vermittelt wurde, die Firma „Real Estate & Oil gab dabei eine Adresse in Düsseldorf an, in einem Büro in Düsseldorf ist dabei Erkenntnissen des BSZ e.V. zufolge noch der Name Real Estate & Oil an dem Eingangsschild vorhanden. Die Telefonverkäufer gaben sich offensichtlich mit falschem Namen als „Dr. Rössler“ oder „Dr. Reisinger“ aus.

Die Homepage der Unternehmen wurde dabei Recherchen des BSZ e.V. zufolge von einem Berliner Webdesign-Unternehmen gestaltet, das inzwischen schriftlich bestätigte (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), die Websites gestaltet zu haben, und hierbei mit einem Herrn „Helmut Lange“ Kontakt gehabt zu haben. Der BSZ e.V. wird mit diesem Webdesign-Büro Kontakt aufnehmen, um weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. und BSZ e.V.-Mitgliedern auch mit einem Beteiligten der 3 Firmen, der in der Pfalz in Deutschland wohnt, Kontakt aufgenommen werden, der daraufhin schriftlich (das Schreiben liegt dem BSZ e.V. vor), bestätigte, bis zum April dieses Jahres für fast ein Jahr „Vorsitzender“ der Real Estate & Oil Inc. gewesen zu sein, allerdings nur offiziell.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben inzwischen mit diesem Verantwortlichen Kontakt aufgenommen und diesen zur Rückzahlung der Anlegergelder aufgefordert, denn als Vorsitzender hätte er nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte die Vorgänge innerhalb des Unternehmens überprüfen müssen.

Der Kreis der Verantwortlichen bei den drei Unternehmen scheint auch durchaus recht groß zu sein, auch diverse anonyme Anrufer melden sich inzwischen beim BSZ e.V., die neue Informationen preisgeben wollen. Ob ein derart großer Kapitalanlagebetrug sich auf Dauer verbergen lässt, ist fraglich.

Inzwischen konnte vom BSZ e.V. auch in Erfahrung gebracht werden, dass mehrere Vermittlungsfirmen in der Schweiz die Anleger zu einem Investment in den Firmen bewegten. Bei einer noch tätigen Vermittlungsgesellschaft ist wohl ein US-Bürger der Verantwortliche, wie inzwischen vom BSZ e.V. in Erfahrung gebracht werden konnte. Auch hier haben die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte in Kooperation mit renommierten Schweizer Anlegerschutzkanzleien inzwischen Schadensersatzansprüche gegenüber einer Vermittlungsfirma geltend gemacht. Inzwischen haben auch zahlreiche Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für ein Tätigwerden in der Angelegenheit erteilt.

Betroffene aus den 3 Ländern Deutschland, Schweiz sowie Österreich können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Dubai Oil Industries Inc./Real Estate & Oil/Saxonia Sparkasse Inc." anschließen, die BSZ e.V.-Interessengemeinschaft wird von namhaften BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien aus diesen 3 Ländern betreut.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG fordert Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen auf.

BSZ e.V. Vertrauensanwälte CLLB Rechtsanwälte beraten Anleger. Nach Informationen der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wird die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG Anleger der Gesellschaft nunmehr anschreiben und auffordern, erhaltene Ausschüttungen an die Gesellschaft zurück zu bezahlen. Den Anlegern wird für die Rückzahlung eine Frist zum 8.2.2010 gesetzt.

Die Kanzlei vertritt rund 200 Anleger der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG. Sowohl gegen die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG als auch gegen Anlageberater, welche ihren Kunden diese atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung empfohlen haben, wurden bereits gerichtliche Klageverfahren eingeleitet.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern dringen, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist. Gegebenenfalls kann dem Rückforderungsbegehren ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder wegen vorvertraglichen Verschuldens entgegen gehalten werden.

Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Aufklärung atypisch stiller Gesellschafter:

Sind Anleger über wesentliche Umstände des Erwerbes einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung nicht aufgeklärt worden, steht ihnen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Schadensersatzanspruch zu. Sie sind so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Die bereits geleisteten Einlagen sind ihnen - abzüglich erhaltener Ausschüttungen - zu erstatten und von weiteren Einlageverpflichtungen sind sie freizustellen. Dieser Anspruch wegen Aufklärungsverschuldens kann bei atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligungen auch gegenüber der Beteiligungsgesellschaft selbst, also gegenüber der ALAG Auto Mobil AG & Co. KG geltend gemacht werden. Danach können die bereits geleisteten Einlagen (abzüglich Ausschüttungen) zurückgefordert und eine etwaige Forderung auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen verweigert werden.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ALAG" anzuschließen.

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Donnerstag, Januar 21, 2010

Lehman-Zertifikate: Positive Aussichten in mündlichem Verhandlungstermin

Mündlicher Verhandlungstermin vor dem LG Potsdam am 20.01.2010 gegen Commerzbank (ehemals Dresdner Bank): Richter bescheinigt Klage Aussichten auf Erfolg;
Achtung: Akute Verjährungsgefahr für von Dresdner Bank vermittelte Lehman-Zertifikate

Am 20.01.2010 fand ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Potsdam statt, in dem die dortige Klägerin ihren Schaden in Höhe von 107.000,- €, den sie mit Lehman-Zertifikaten erlitten hatte, die ihr von der Dresdner Bank vermittelt wurden, geltend macht. In dem Rechtsstreit, der sich gegen die Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank, die Commerzbank richtet, war zwischen den Parteien streitig, ob die Klägerin überhaupt einen Auftrag zum Kauf der streitgegenständlichen Lehman-Zertifikate abgegeben hatte, die Klägerin behauptete, vom Erwerb einer Festgeldanlage ausgegangen zu sein.

In dem Fall, der von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, betreut wird, fand der Vorsitzende der 8. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam deutliche Worte: Ganz egal, ob man nun eine Auftragerteilung durch die Klägerin zum Erwerb der Lehman-Zertifikate bejahen würde oder nicht, würde die Klage nach gegenwärtigem Sachstand wohl als begründet anzusehen sein. Der Vorsitzende äußerte sich dahingehend, dass die Kammer noch zu entscheiden habe, ob der Beklagten Schriftsatznachlass zu gewähren sei, sofern das nicht der Fall sei, werde demnächst ein Verkündungstermin bestimmt werden.

Nach dem großen Erfolg der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth vom 24.06.2009 vor dem LG Potsdam, in dem die Postbank von der 8. Zivilkammer des LG Potsdam zu vollumfänglichen Schadensersatz wegen der Vermittlung von Lehman-Zertifikaten verurteilt wurde, könnte sich nun also demnächst ein 2. Klageerfolg der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte anbahnen.

Auch das Berufungsverfahren in dem erstinstanzlichen Verfahren gegen die Postbank läuft gerade vor dem Oberlandesgericht Brandenburg, mit einem Termin zur mündlichen Verhandlung ist im April 2010 zu rechnen, nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth dürften die Kläger auch im Berufungsverfahren „recht gute“ Chancen haben. In den letzten Wochen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten auch einige positive gerichtliche Vergleiche mit einigen vermittelnden Banken erzielt werden.

Weniger gut scheinen wohl die mündlichen Verhandlungstermine in zwei Berufungsverfahren in Sachen Lehman-Zertifikate gelaufen zu sein, die ebenfalls am 20.01.2010 vor dem Oberlandesgericht Hamburg verhandelt wurden, die nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten betreut werden. Nach den Sensationserfolgen der Kläger vor dem Landgericht Hamburg teilte der Vorsitzende Richter der Berufungskammer Medienberichten zufolge mit, dass er die „kick-back“-Rechtsprechung des BGH sowie den fehlenden Hinweis auf das Emittentenrisiko wohl anders beurteilen würde als das LG Hamburg, das den Klägern in 1. Instanz vollumfänglich Recht gegeben hatte. Der Richter teilte Medienberichten zufolge mit, dass die Besonderheiten des Einzelfalls stärker betrachtet werden müssten, und überprüft werden müsse, welche konkreten Interessen der Anleger beim Erwerb hatte und welche konkreten Risikohinweise er dabei erhalten habe, ein Verkündungstermin wird für den 14. April erwartet.

Unbedingt beachten sollten Lehman-Geschädigte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, dass „zahlreiche Ansprüche Geschädigter auf Grund der Vorschrift des § 37 a WpHG a.F. zu verjähren drohen. Da zahlreiche Lehman-Zertifikate. speziell bei der Dresdner Bank, im Frühjahr 2007 vermittelt wurden, könnte hier bereits in einigen Tagen bzw. Wochen Verjährung drohen und Geschädigte müssen somit verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen, wenn sie ihre Ansprüche nicht verlieren wollen.“ Teilweise kann auch durch ein Güteverfahren die Verjährung gehemmt werden, dass unter Umständen auch über die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte eingeleitet werden kann.

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Ponaxis AG: Die Kassen sind leer

Die Anleihegläubiger des Hamburger Beteiligungsunternehmens Ponaxis AG müssen um ihr Geld fürchten. Die Liquidität des Unternehmens könnte möglicherweise bereits im Februar 2010 erschöpft sein.

Der Vorstand der Ponaxis AG teilte auf der letzten Gläubigerversammlung am 14.01.2010 in Hamburg mit, dass das Unternehmen über eine Liquidität von mittlerweile nur noch € 30.000,00 verfügt. Auf Nachfrage räumte der Vorstand ein, dass diese Liquidität für sich genommen nicht mehr ausreicht, um in den kommenden Monat zu gehen. Das Überleben des Unternehmens hänge vor allem davon ab, wie die kommenden Investorengespräche am 26.01.2010 verlaufen.

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Cátia Sofia das Neves Sequeira: „Daraus schließen wir, das Unternehmen am Ende wäre, wenn es ihr nicht noch kurzfristig gelingen sollte, einen Investor zu finden, der das Unternehmen sofort mit frischem Geld versorgt. Dadurch käme es möglicherweise zu einem Totalausfall der Anleihegelder.“

„In diesem Fall ist die Durchsetzung der Reduzierung und Stundung der Zinsen auf die Anleihen 2005/2011 (WKN A0EUCD) und 2008/2016 (WKN A0XXW3) auf den Gläubigerversammlungen am 23.12.2009 und am 14.01.2010 praktisch sinnlos gewesen. Zudem ist die Ponaxis AG laut dem Vorstand bereits seit Anfang 2008 in Schwierigkeiten. Die Unternehmensverantwortlichen hätten sich viel früher an die Anleihegläubiger wenden müssen, um sie zur Mitwirkung an der Sanierung aufzurufen. Sie haben somit unter Umständen wertvolle Zeit verloren.“, so Herr Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

Die beiden Ponaxis-Anleihen wurden auch von dem Itzehoer Finanzdienstleister ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Den Beratern wird mittlerweile von vielen Kunden vorgeworfen, dass sie sie nicht richtig über die ganz erheblichen Risiken dieser Wertpapiere aufgeklärt haben. Die Hamburger BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwälte vertreten deshalb sehr viele ACCESSIO-Kunden und konnten jetzt in einem wegweisenden Teil-Urteil des Landgerichts Itzehoe die Verurteilung des Wertpapierhandelshauses wegen Beratungsfehlern herbeiführen.

Deshalb rät die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte allen betroffenen Anleihegläubiger prüfen zu lassen, ob Ansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen geltend gemacht werden können.

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Mittwoch, Januar 13, 2010

K1 Invest/K1 Global: Gläubigerversammlung auf den BVI am 01.02.2010!

Gläubigerversammlung für K1 Invest und K1 Global am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands. "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" wird Rechte der Gläubiger auf den BVI wahrnehmen. Geschädigte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schließen sich dem BSZ e.V. an!

Der Liquidator Grant Thornton hat bekannt gegeben, dass die Gläubigerversammlungen der beiden Fonds "K1 Invest" sowie "K1 Global" am 01.02.2010 auf den British Virgin Islands in stattfinden werden.

Ein Anwalt aus der Anwaltskanzlei Dr. Fischer & Kollegen aus Zürich, die Mitglied der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" ist, wird persönlich zum Termin am 01.02.2010 auf die British Virgin Islands fliegen, um die Rechte der Gläubiger wahrzunehmen. Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1", bestehend aus Kanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein, die bereits seit einiger Zeit mit dem Liquidator persönlich in Kontakt steht, wird versuchen, auf die Versammlung Einfluss zu nehmen, um die Rechte der Gläubiger genügend zu wahren.

Bei den beiden Fonds K1 Invest sowie K1 Global zusammen werden von der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" bereits Stimmen von ca. 13 Mio. Euro (entsprechend ca. 20 Mio. Schweizer Franken) vertreten, je mehr Stimmen der Gläubiger vertreten werden, umso sinnvoller ist dies, und umso mehr können die Gläubiger voraussichtlich Einfluss auf das Verfahren nehmen. Spätestens bis zum 29.01.2010 müssen dem Liquidator hierzu aber die entsprechenden Angaben gemacht werden.
Der Liquidator teilt mit, dass die Investoren einen Gläubigerausschuss bilden können, jedoch voraussichtlich kein Stimmrecht haben werden.

Bereits in der Ausgabe der Financial Times vom 12.01.2010, Seite 22, hat BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, dessen Kanzlei Rohde & Späth aus Berlin der "Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1" angehört, moniert, dass "das Insolvenzrecht der British Virgin Islands nicht sehr gläubigerfreundlich ist," sowie weiter, dass die Gläubiger nur sehr eingeschränkte Mitspracherechte hätten. "In der Praxis werden die Fondsgesellschaften nur sehr wenig reglementiert, sobald das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, sprich, die Insolvenz eingetreten ist, wird es den Gläubigern ebenfalls nicht unbedingt leicht gemacht, ihre Rechte durchzusetzen."

Die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" lässt gerade von einer auf den British Virgin Islands ansässigen Anwaltskanzlei (es handelt sich hierbei nicht um die Kanzlei Harneys, die den Liquidator dessen eigenen Angaben zufolge unterstützt und) Möglichkeiten prüfen, die Stellung der Gläubiger zu verbessern. Entscheidend ist dabei nach Einschätzung der damit befassten Kanzlei auf den British Virgin Islands, dass die Gläubiger als "creditors" eingestuft werden.

Bisher konnten leider vom Liquidator nur recht geringe Vermögenswerte aufgefunden werden, im Fall K1 Invest wurden dabei laut Liquidator von einem angeblichen Fondsvermögen in Höhe von ca. 350 Mio. Euro bisher lediglich ca. 260.000 bis 300.000,- Euro aufgefunden, bei dem Fonds K1 Global von einem Fondsvermögen zwischen 170 und 180 Mio. Euro bisher lediglich ca. 5 Mio. Euro, wie der Liquidator vor einiger Zeit mitteilte.

Ob noch weitere Vermögenswerte gefunden werden, ist leider unsicher und wird sich erst mit der Zeit zeigen, sollten keine weiteren Vermögenswerte gefunden werden können, so wäre ein fast vollständiger Totalverlust der eingesetzten Gelder für die Anleger zu verzeichnen. "Im schlimmsten Fall, sofern keine weiteren Vermögenswerte mehr gefunden werden könnten, wären die Anleger also darauf angewiesen, Schadensersatzansprüche gegen die diversen Verantwortlichen wie Helmut Kiener persönlich, die jeweiligen Vermittler, Treuhänder, Kontenprüfer, Prospektverantwortliche, etc. geltend zu machen. Diese Ansprüche prüfen wir gegenwärtig mit Hochdruck," so Rechtsanwalt Dr. Späth.

Über die "Internationale Anwaltsallianz im Fall K1" werden gerade die Möglichkeiten der Betroffenen in Deutschland, der Schweiz, Österreich sowie Liechtenstein über Partnerkanzleien in diesen Ländern geprüft.

Betroffene Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich der Interessengemeinschaft K1 anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Dienstag, Januar 12, 2010

OLG Dresden spricht GRE-Anleger Rückerstattung seiner gesamten Einlage als Schadensersatz zu.

Voller Erfolg für Mandanten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte

Mehr als erfreulich beginnt das Jahr für einen von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertretenen Anleger der Global Real Estate AG (GRE): Mit Urteil vom 30.12.2009 (12 U 825/09) wurde die GRE vom Oberlandesgericht Dresden zu Schadensersatz verurteilt. „Damit können nun auch all jene Anleger wieder Hoffnung schöpfen, die bisher von einer Verjährung ihrer Ansprüche ausgegangen waren“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert von der auf das Anlegerrecht spezialisierten BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger hatte im Jahr 2002 eine atypisch stille Beteiligung an der GRE abgeschlossen. Die Anlage war ihm seinerzeit als sichere Altersvorsorge empfohlen worden. Eine Aufklärung über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken fand nicht statt. Erst Jahre später erfuhr der Kläger von dem mit der Beteiligung einhergehenden Totalverlust- und Haftungsrisiko in Höhe der von ihm gezeichneten Gesamteinlage. Da sich der Kläger über die mit der Beteiligung tatsächlich verbundenen Risiken getäuscht fühlte, beauftragte er die Kanzlei BRÜLLMANN mit der fristlosen Kündigung seiner Beteiligung. Da diese von der GRE zurückgewiesen wurde und sich die GRE darüber hinaus weigerte, die vom Kläger geleistete Einlage zu erstatten, wurde Ende 2007 Klage vor dem Landgericht Zwickau wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht.

Während das Landgericht Zwickau sich nicht dazu entschließen konnte, der Argumentation der Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte zu folgen und die Klage mit dünner Begründung abwies, schloss sich demgegenüber das Oberlandesgericht Dresden den Ausführungen des Klägers an, und gab dessen Klage vollumfänglich statt.

„Anders als die Vorinstanz“, so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jakob Brüllmann von BRÜLLMANN Rechtsanwälte, „die dem Kläger noch grobe Fahrlässigkeit unterstellte, folgte das Berufungsgericht unserer Argumentation. Der Kläger ist danach nicht verpflichtet, die Hinweise im Zeichnungsschein zum Anlass zu nehmen, an der Richtigkeit der Beratung zu zweifeln. Aus diesem Grund kann ihm auch keine fahrlässige Unkenntnis der den Schadensersatzanspruch begründenden Umstände vorgeworfen werden.“

Unschädlich für den Kläger war es in diesem Zusammenhang auch, dass er den Erhalt des Emissionsprospektes schriftlich bestätigt hatte: Nach Auffassung des Gerichts ist nämlich „keineswegs ausgeschlossen (...), dass diese Erklärungen aufforderungsgemäß in Beitrittsantrag und ‚Anlageerklärung’ an angegebener Stelle abgezeichnet wurden, ohne dass der Kläger die Formulare inhaltlich zur Kenntnis genommen hätte.“

In Folge des positiven Urteils des Oberlandesgerichts Dresdens erhält der Kläger nunmehr seine gesamte bisher an die GRE geleistete Einlage ersetzt. Darüber hinaus erhält er den ihm entgangenen Gewinn sowie die außergerichtlich angefallenen Anwaltsgebühren; Steuervorteile aus der Beteiligung muss er sich hingegen nicht anrechnen lassen.

Anders als es die Verlautbarungen der GRE vermuten lassen, sind dementsprechend Schadensersatzansprüche gegen die GRE grundsätzlich durchsetzbar. Betroffene Anleger, welche sich ebenfalls über ihre Beteiligung und die damit verbundenen Risiken getäuscht fühlen, sollten sich daher mit einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global Real Estate AG" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Sonntag, Januar 10, 2010

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West: Insolvenzverwalter fordert Anleger zur Rückzahlung auf!

BSZ e.V. rät zur Überprüfung!

Insolvenzverwalter fordert zahlreiche Anleger zur Rückzahlung erhaltener Zahlungen auf! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Rückzahlungsverlangens.

Zahlreiche Anleger der insolventen WBG Leipzig-West AG, die vor der Insolvenz noch Gelder von der Gesellschaft zurück erhalten haben, werden gegenwärtig per Mahnbescheid vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert, diese Beträge zurück zu bezahlen.

Auch den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten war es vor der Insolvenz gelungen, für ca. 200 Anleger zu erreichen, dass die angelegten Gelder von der WBG Leipzig zurück bezahlt wurden. Als Begründung führt der Insolvenzverwalter in den bisher bekannt gewordenen Fällen aus, dass die Anleger oder deren Prozessbevollmächtigte "Kenntnis" von der anschließenden Insolvenz der WBG gehabt hätten.

Der BSZ e.V. und die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte raten betroffenen Anlegern dringend dazu, überprüfen zu lassen, ob das Rückzahlungsverlangen des Insolvenzverwalters rechtmäßig ist. Nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, "hatten in der Regel weder die Anleger selbst noch deren Prozessbevollmächtigte ganz sichere Kenntnis von der anschließenden Insolvenz."

Für Geschädigte Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Januar 08, 2010

ACCESSIO haftet. Gericht spricht Anlegerin wegen Falschberatung Schadensersatz zu.

Das Landgericht Itzehoe hat einer geschädigten Kundin der ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG Recht gegeben. Es stellte fest, dass der Finanzdienstleister die Anlegerin bei der Vermittlung der Wertpapiere nicht richtig über die Risiken aufgeklärt hat. Jetzt muss er den Kaufpreis und die Verfahrenskosten ersetzen. Das Teil-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Entscheidung wurde von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte erstritten. Die Rechtsanwälte betreuen über die größte ACCESSIO-Interessengemeinschaft Deutschlands mittlerweile über 400 Anleger. BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper: „Das ist soweit ersichtlich das erste Urteil. Es hat nach unserer Einschätzung für viele Anleger grundsätzliche Bedeutung, weil sich die Sachverhalte häufig ähneln. Deshalb gehen wir davon aus, dass die meisten anderen ACCESSIO-Kunden auch Schadensersatzansprüche geltend machen können.“

Die Kundin des Finanzdienstleisters (früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG) bezeichnete sich als sicherheitsorientierte Anlegerin, die Tagesgeld zeichnen wollte und nach der Eröffnung des Kontos durch einen Telefonverkäufer zur Zeichnung festverzinslicher Wertpapiere verleitet wurde. Rechtsanwalt Matthias Gröpper: „Bei den empfohlenen Wertpapieren handelt es sich meistens um Inhaber-Genussscheine oder Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Cargofresh AG, Pongs & Zahn AG, Salvator Grundbesitz AG, HPE Hanseatic Private Equity AG und der Ponaxis AG, mit denen die Anleger alles verlieren können, was vielen nach ihrer Aussage aber so nicht erklärt wurde.“

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper weiter: „Und das Totalverlustrisiko hat sich mittlerweile in mehreren Fällen realisiert. Einige der Gesellschaften sind insolvent. Viele Anleger haben dadurch ihre ganze Altersvorsorge verloren. Deshalb ist es ganz wichtig, dass sich die Anleger gegen solche Schlechtleistungen wehren.“

Nach der Einschätzung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte können alle ACCESSIO-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen, die nicht oder nicht richtig über die Risiken und auch nicht über die Annahme der Kick-Backs informiert worden sind. Deshalb rät die Hamburger Kanzlei allen Betroffenen, die Rechtslage von einem auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Für betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „ACCESSIO" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.01.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.