Dienstag, Dezember 30, 2008

Madoff-Skandal: Deutsche Geschädigte prüfen US-Sammelklage und Beraterklagen!

Auch zahlreiche deutsche, schweizerische und österreichische Anleger betroffen. Schaden ca. 50 Mrd. $. BSZ® e.V. prüft Schadensersatzansprüche!

In dem Betrugsskandal um den US-Wertpapierhändler Madoff, durch dessen mutmaßliches Schneeballsystem ca. 50 Milliarden Dollar an Anlegergeldern vernichtet wurden, zeigt sich inzwischen, dass auch zahlreiche Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz geschädigt wurden, wie zahlreiche Anfragen besorgter Anleger beim BSZ® e.V. bestätigen.

Allein für deutsche Anleger wird der Schaden im hohen zweistelligen Millionenbereich geschätzt, der durch die Anlage in diverse Fonds und Zertifikate, die bei Madoff angelegt haben, entstanden sein könnte.

In den USA wurden inzwischen diversen Medienberichten zufolge auch die ersten Klagen gegen den Hedge-Fonds Fairfield Greenwich eingereicht, der in der Vergangenheit ca. 5,4 Mrd. € in Anlageprodukte von Madoff investiert hatte. Zwei Fonds hätten der Nachrichtenagentur Bloomberg zufolge „Anlegerinteressen“ aufs Spiel gesetzt, indem mehr als 7 Milliarden $ in Madoff-Fonds investiert wurden und zugleich Millionen an Dollar an Gebühren kassiert worden sein sollen, wurde aus der Ende vergangener Woche am NewYork State Supreme Court in Manhattan eingereichten Klage zitiert.

In Deutschland haben einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge vom 29.12.2008 rund 40 Investmentfonds und drei Zertifikate in das Schneeballsystem Madoffs investiert. Schwere Vorwürfe gibt es inzwischen auch gegen die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC, bei dieser waren schon vor ca. 10 Jahren die ersten Beschwerden eingegangen, allerdings unternahm die SEC keine weiteren Schritte. Inzwischen fordert einer Meldung von Reuters vom 23.12.2008 zufolge eine Anlegerin, die zwei Millionen Dollar durch Madoff verloren hat, eine Entschädigung von der US-Börsenaufsicht SEC in Höhe von 1,7 Mio. $ mit dem Argument, dass sie nicht ausreichend geschützt worden sei und die Börsenaufsicht ihre Pflichten vernachlässigt habe.

Der BSZ® e.V. prüft gerade über US-Partnerkanzleien die Möglichkeiten für deutsche, österreichische und Schweizer Geschädigte, sich an einer US-Sammelklage zu beteiligen, um den Schaden zu kompensieren oder im Rahmen der Vermittlerhaftung, in Deutschland, in Österreich oder der Schweiz den Schaden zu kompensieren. Laut BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der Berliner Kanzlei Rohde & Späth Rechtsanwälte müssen „die Ansprüche der Anleger in jedem Einzelfall geprüft werden. Im Rahmen der Beraterhaftung in Deutschland bestehen für Geschädigte vor allem gegenüber Vermögensverwaltern unter Umständen Möglichkeiten, die Ansprüche durchzusetzen, denn hierbei besteht eine laufende Überwachungs- und Informationspflicht.“

Deutsche, aber auch österreichische und Schweizer Anleger sind daher gut beraten, sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Madoff-Geschädigte“ anzuschließen, um ihre möglichen Schadensersatzansprüche fachkundig überprüfen zu lassen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.12.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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