Montag, Dezember 29, 2008

Bilanz 2008: 7 : 0 gegen Commerzbank wegen Medienfonds VIP 3 und 4

Weitere Erfolge wegen VIP Medienfonds:
Das Jahr 2008 endet in den Auseinandersetzungen mit der Commerzbank mit einer weißen Weste: Es steht 7:0 in den Rechtsstreiten, die wir erstmals 2007 aufgenommen haben.

Diese sehr erfreuliche Bilanz verdanken die Mandanten der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, der Konzentration auf ihre Interessen unter Verzicht auf Experimente, die oft im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit stehen. Die Kanzlei fokussiert ihre Tätigkeit auf die unmittelbare Ursache für die Schäden. Das ist im Regelfall die fehlerhafte Beratung durch Banken, Sparkassen und freie Berater, die deshalb die ersten Adressen für Schadensersatzforderungen sind.

Der erfreuliche Zuspruch beweist, dass die Mandantschaft diese Erfolg versprechende Ausrichtung bevorzugt, weshalb die Kanzlei mit einer weiter steigenden Zahl von Klienten rechnet. Etliche von ihnen werden durch nicht zu einem akzeptablen Ergebnis führende Schlichtungsverfahren veranlasst werden, den Rechtsweg zu beschreiten. Weitere werden den rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens Schmid zum Anlass nehmen, ihr Recht einzufordern, zumal ein Ende der Ungewissheit über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Investitionen in Medienfonds nach einer ausweichenden Entscheidung des BFH weiterhin nicht in Sicht ist. Die Schwerpunktsetzung der BSZ® Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte bei der Prozessführung bietet beste Aussichten dafür, dass auch Spätentschlossene eine eventuell in ihrem Fall erstmals 2009 nicht mehr auszuschließende Verjährungsdiskussion nicht fürchten müssen.

Die erneut erfreulichen jüngsten Entwicklungen in den Gerichtsverfahren unserer Mandanten stellen wir sogleich dar.

Als in den Fällen unserer Mandantschaft fünftes Landgericht neben dem OLG München hat nun auch das Landgericht Düsseldorf am 18.11.2008 gegen die Commerzbank entschieden und sie erneut wegen der Empfehlung zum Beitritt zu den VIP 3 und VIP 4 Medienfonds zum Schadensersatz verurteilt. Wie zuvor schon von den Landgerichten München I und Essen wurde der Bank zum Vorwurf gemacht, ihre Pflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt zu haben, da sie nicht auf den Umfang der an sie fließenden Provisionen hingewiesen hatte. Die erforderlichen Angaben ließen sich den Prospekten VIP 3 und VIP 4 nicht entnehmen, so dass dahinstehen konnte, ob und wann sie der Kundschaft vorgelegen haben. Viele Mandanten teilen die Erfahrung, dass Fondsprospekte, wenn überhaupt, frühestens bei der Unterschrift unter Beitrittserklärungen ausgehändigt wurden und damit nicht mehr rechtzeitig gemäß den Anforderungen der Rechtsprechung des BGH. Trotz hartnäckigen Störfeuers der Commerzbank gelangte die Entscheidung zur Annahme einer Beratungssituation, dem Regelfall nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Einmal mehr bedurfte es also nicht der Durchführung einer Beweisaufnahme.

In einer weiteren Angelegenheit der Kanzlei hat das OLG Celle am 26.11.2008 zu erkennen gegeben, dass es eine Berufung der Commerzbank zurückweisen würde, wenn sich der Rechtsstreit nicht auf andere Weise erledige. Der Senat würde an seiner auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage basierenden ablehnenden Bewertung des Kick – Back nicht fest halten wollen. Die frühere Entscheidung, auf die sich die Commerzbank beruft, wenn sie Beschwerden ihrer Kundschaft abweist, dürfte ein Einzelfall bleiben, wenn nicht wieder Fälle zur Entscheidung kommen, die befürchten lassen, dass der Parteienvortrag verbesserungsfähig ist.

Damit haben sich die Erfolgsaussichten in VIP – Verfahren weiter signifikant verbessert. Die Kanzlei Jens Graf Rechtsanwälte kann ihren Mandanten nach den bisher ausschließlich positiven Prozesserfahrungen in Rechtsstreiten von VIP 3 und VIP 4 Anlegern gegen die Commerzbank erneut nur dazu raten, sobald wie möglich Schadensersatzansprüche geltend zu machen und sie erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen.

Betroffene Anleger können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.12.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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