Die frühere Konzernmutter der Deutsche Nickel AG, die Vereinigte Deutsche Nickelwerke VDN AG, drohte Ende 2004 unter anderem durch die tiefroten Zahlen Eurocoins die Insolvenz. Um die Krise abzuwenden, wurde neben anderen Maßnahmen die damalige Deutsche Nickel AG und ihre Tochtergesellschaften, zu denen auch Eurocoin gehörte, an die neu gegründete DNick Holding plc verkauft. Mit diesem Kniff gelang wenig später auch der kriselnden Schefenacker die Abwendung der Insolvenz.
1999 emittierte die Deutsche Nickel AG eine Teilschuldverschreibung. Den Anlegern wurden 7,125% Zinsen versprochen. Die Rückzahlung des Investments war im Jahre 2006 fällig. Durch die Krise und die damit einhergehenden Sanierungsbemühungen mussten die Anleger auf einen Großteil ihres Geldes verzichten.
Das ist für die meisten Anleger eine herbe Enttäuschung. Deshalb rät der Hamburger Rechtsanwalt und BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper allen Anleihe-Gläubigern, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen: „In mehreren Fällen sind Anleger nicht hinreichend über die ganz erheblichen Risiken der Kapitalanlage informiert worden. In diesen Fällen kommen Schadensersatzansprüche gegen den Berater in Betracht.“ Und das könnte die meisten privaten Investoren betreffen. Denn nach Expertenmeinung gelten Investitionen in derartige Hochzins-Anleihen für Privatanleger als viel zu riskant.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deutsche Nickel AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
1999 emittierte die Deutsche Nickel AG eine Teilschuldverschreibung. Den Anlegern wurden 7,125% Zinsen versprochen. Die Rückzahlung des Investments war im Jahre 2006 fällig. Durch die Krise und die damit einhergehenden Sanierungsbemühungen mussten die Anleger auf einen Großteil ihres Geldes verzichten.
Das ist für die meisten Anleger eine herbe Enttäuschung. Deshalb rät der Hamburger Rechtsanwalt und BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Matthias Gröpper allen Anleihe-Gläubigern, ihre Ansprüche von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen: „In mehreren Fällen sind Anleger nicht hinreichend über die ganz erheblichen Risiken der Kapitalanlage informiert worden. In diesen Fällen kommen Schadensersatzansprüche gegen den Berater in Betracht.“ Und das könnte die meisten privaten Investoren betreffen. Denn nach Expertenmeinung gelten Investitionen in derartige Hochzins-Anleihen für Privatanleger als viel zu riskant.
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