Freitag, November 09, 2007

First Real Estate GmbH: Ist die Staatshaftung eine Alternative für Anleger?

Haftbefehl gegen flüchtigen Hintermann Böhle! Hat die Staatsanwaltschaft genügend getan?
Düsseldorf Eldorado für Kapitalanlagebetrüger?

Wie BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth bereits in der „WELT“ vom 24.10.2007 und in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 26.10.2007 berichtete, befindet sich der Hintermann Böhle auf der Flucht. Inzwischen wurde zwar Haftbefehl gegen ihn erlassen, leider ist somit jedoch fraglich, ob er in der nächsten Zeit dingfest gemacht werden kann. Böhle dürfte sich wohl umgehend nach Dubai abgesetzt haben, wo er schon des Öfteren viel Zeit verbrachte.

Inzwischen stellen sich viele Anleger auch die Frage, ob hier von Seiten der ermittelnden Staatsanwaltschaft genügend unternommen wurde, um dem Betrug Einhalt zu gebieten.
Nach Ansicht von BSZ® –Vertrauensanwalt Späth musste der Staatsanwaltschaft das Konstrukt „Strohfrau Cmok“ und wirklicher Verantwortlicher „Hintermann Böhle“ eigentlich schon seit langer Zeit bekannt sein und somit sich der Verdacht aufdrängen, dass hier ein Fall von Kapitalanlagebetrug vorliegen würde. Trotzdem wurde von der Staatsanwaltschaft lange Zeit nicht durchgegriffen, unter anderem mit dem Argument, dass die Buchführungsvorgänge äußerst komplex seien und die Prüfung Zeit erfordere.

Der ermittelnde Staatsanwalt bestätigte denn auch gegenüber einem anderen Anwalt noch im
Juli, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr von Herrn Böhle gesehen werde, da es nicht sicher sei, ob dieser über genügend Vermögenswerte für eine Flucht verfügen würde – eine Einschätzung, über die man zumindestens schmunzeln kann!

Nun, dass speziell in Düsseldorf von Seiten der Behörden teilweise nur sehr zögerlich ermittelt wird, belegt ein aktueller Artikel in der „Euro am Sonntag“ vom 4.11.2007, der als Überschrift „Das Betrügerparadies“ hat- und als Unterschrift „Düsseldorf ist ein Eldorado für Kapitalanlagebetrüger: Ein Drittel aller Gaunereien wird hier verübt. Polizei und Staatsanwaltschaft werden dem Treiben kaum Herr. Hin und wieder zeigen die Behörden erstaunliche Nachsicht.“

In dem Artikel wird ausgeführt, dass Düsseldorf bei Finanzbetrügern schon lange als Hochburg gilt. Neben einigen anderen Gründen wird berichtet, dass auch die Aktivitäten der Ermittler und Gerichte für Außenstehende häufig auf scheinbar kleiner Flamme köchelten.

Der bundesweit bekannte BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Jens Graf bringt es in dem Artikel auf den Punkt: „Es gibt Fälle, bei denen fragt man sich: Was tut eigentlich die Staatsanwaltschaft?“
Auch würden Düsseldorfer Gerichte die Verantwortlichen laut „Euro am Sonntag“ teilweise nur zu geringen Strafen verurteilen.

Da man zumindestens in Frage stellen kann, ob die Staatsanwaltschaft im Fall First Real Estate genügend unternommen hat, um die Anleger zu schützen, stellt sich somit auch die Frage nach einer möglichen Staatshaftung. So könnten Anleger Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen das Land Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft wegen einer eventuellen Amtspflichtverletzung bzw. Staatshaftung einreichen und hoffen, ihren Schaden auf diesem Wege kompensiert zu bekommen.

Ein dem BSZ® e.V. bekannter ehemaliger Staatsanwalt äußerte sich dann auch dahin gehend, dass dieser Fall nach „Staatshaftung riecht.“

Auch beim BSZ® e.V. und den BSZ® e.V. Vertrauensanwälten fragen in letzter Zeit verstärkt Anleger an, ob man ihnen dazu raten sollte? Ist dies also eine gute Idee?

„Wir müssen Anlegern von möglichen Staatshaftungsklagen im Fall FRE leider klar abraten,“ so BSZ® e.V.-Vertrauensanwalt Walter Späth. „Von den Gerichten werden hier generell sehr hohe Anforderungen gestellt. So hat der BGH auch bereits vor einigen Jahren in einem Urteil entschieden, dass die Staatsanwaltschaft nicht dem einzelnen Anleger gegenüber zu Ermittlungen verpflichtet ist, sondern nur im öffentlichen Interesse zu Ermittlungen verpflichtet ist. Auch ein weiterer Grund spricht eindeutig dagegen: In einem anderen Anlageskandalfall, bei dem im Zusammenhang mit dem dortigen Ermittlungsverfahren Staatshaftungsklagen erhoben wurden, wurden bisher sämtliche Klagen durch die zuständige Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgewiesen- dies zeigt, dass auch die zuständigen Gerichte in Düsseldorf möglichen Staatshaftungsklagen gegenüber nicht sehr aufgeschlossen sind,“ so Rechtsanwalt Späth.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Hintermann Böhle doch noch über kurz oder lang dingfest gemacht werden kann, der Insolvenzverwalter äußerte sich auf der Gläubigerversammlung am 17.10.07 dahin gehend, dass man auch über Möglichkeiten verfügen würde, Böhle in Dubai festzusetzen (falls er sich denn dort befinden sollte).
Zu hoffen wäre es, denn es besteht der erhebliche Verdacht, dass Böhle bereits der Hintermann mehrerer weiterer Anlagefirmen ist, die erneut Anleger anwerben.
„Sollten sich diese Befürchtungen bestätigen, so wäre dies wirklich skandalös: Die Betrüger führen also einfach eine Firma in die Insolvenz und spielen mit neu gegründeten Firmen dasselbe Spiel unbehelligt weiter,“ so Rechtsanwalt Späth.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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