Wie vom BSZ® e.V. bereits vor einigen Tagen befürchtet, steht nun, Anfang Mai 2006 fest:
Auch etliche Anleger der am 21.04.2006 fälligen Inhaberteilschuldverschreibung werden von der WBG Leipzig-West AG nicht fristgerecht ausbezahlt. Die Anleihe ISIN: DE 00 0A 0E KH X6 mit einem Volumen von 10.000.000,- € sollte laut Prospekt am 21. April 2006 ausbezahlt werden.
Die meisten Anleger reichten daher, da sie von den Problemen der WBG bereits informiert waren, bereits im März 2006 ihre sämtlichen Original-Unterlagen ein. Laut Prospekt ist die WBG dazu verpflichtet, die Anleihe gegen Vorlage der Original-Urkunden am 21. April 2006 zum Nennbetrag zurückzuzahlen.
Zahlung seitens der WBG? – Fehlanzeige!
Etliche Anleger berichten, dass sie die WBG bereits in der Woche nach dem 21. April 2006 angemahnt hätten, und hierauf keine Reaktion erfolgt sei.
Einige Anleger berichten, dass ihnen bei einem Telefongespräch mit der WBG von dieser mitgeteilt worden sei, dass eine Auszahlung erst in einigen Wochen zu erwarten sei.
Diesmal sei jedoch als Grund nicht „EDV-Probleme“ genannt worden, sondern die Tatsache, dass die Liquidität der WBG durch die Ausbezahlung der Anleihen vom 01.12.2005 sowie 10.01.2006 – die ebenfalls zum Großteil bereits verspätet erfolgte - noch „angespannt“ sei.
Anleger sollten sich auch diesmal nicht von der WBG mit fadenscheinigen Argumenten hinhalten lassen, sondern sofort Gegenmaßnahmen ergreifen, um ihren Rückzahlungsanspruch nicht zu gefährden.
Da laut Verkaufsprospekt die Wohnungsbaugesellschaft die Anleihe am 21.04.2006 ausbezahlen sollte, befindet sich diese in Verzug.
Eine weitere Mahnung ist dabei nicht mehr erforderlich, da laut Verkaufsprospekt für die Auszahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt worden ist, nämlich der 21.04.2006, daher ist eine Mahnung nach § 286 Absatz II Nr. 1 BGB entbehrlich.
Die Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG hat somit grundsätzlich auch die Kosten der erforderlichen Rechtsverfolgung zu tragen, also auch die erforderlichen Anwaltskosten.
Auch erstaunlich: Anleger erhielten von der WBG mit Schreiben vom 20. April 2006 eine Mitteilung, wonach Ihnen mitgeteilt wird, dass ein sich im Firmenverbund der WBG befindliches Immobilienpaket mit über 1.000 Wohneinheiten veräußert werden soll und der Verkauf im Mai abgeschlossen werden soll.
Gehört dies zum Teil der „Beschwichtigungstaktik“ der WBG – nach dem Motto: Wir können die Anleger zwar im April nicht auszahlen, werden dies aber nach dem Verkauf des Immobilienpaketes im Mai tun?
Anleger sollten sich hier nicht „leimen lassen“, denn bereits im März wurde von der WBG mitgeteilt, dass ein großes Immobilienpaket zum Verkauf stünde und somit die Anleger ausbezahlt werden sollen. Auf telefonische Nachfrage wurde von Mitarbeitern der WBG Anfang April 2006 mitgeteilt, dass die Anleihe mit Fälligkeit 21. April 2006 fristgerecht ausbezahlt werden würde, da man nun die Auszahlungsprobleme im Griff habe. Betroffene können sich somit ausrechnen, was sie von derartigen Mitteilungen der WBG zu halten haben.
Auch teilen Anleger mit, dass sie zur Zeit mit Werbung der WBG geradezu überhäuft werden, unter anderem mit einem neuen Beteiligungsangebot mit fünf Jahren Laufzeit und – angeblich- 7 % Zinsen jährlich. Hätte solche massive Werbung, mit dem Ziel, sich Geld teuer von Anlegern zu leihen, ein Unternehmen nötig, das angeblich in den nächsten Wochen ein Immobilienpaket mit 1.000 Wohneinheiten veräußern will?
Fazit: Die Anleihe mit der Laufzeit 21.04.2006 wurde von der Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West AG nicht fristgerecht ausbezahlt, die WBG ist somit in Verzug.
Betroffene sollten sich von der WBG nicht hinhalten lassen, sondern „Sofortmaßnahmen“ ergreifen. Auch dieses Mal könnte sich die „Salamitaktik“ der WBG, die sich auch schon für die im Dezember 05 sowie Januar 2006 fälligen Anleihen bestätigt hat und bei denen die BSZ-Vertrauensanwälte für 100 % der Betroffenen die Auszahlung erwirken konnten, bestätigen, dass die Anleger zuerst ausbezahlt werden, die sich nicht vertrösten lassen, sondern der WBG massive rechtliche Schritte androhen und hartnäckig bleiben.
Betroffene Anleger können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG“ beraten lassen.
Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen