Mittwoch, April 19, 2006

Anlagebetrug bei VermögensGarant AG: „Sammelklage“ in Vorbereitung

BSZ® e.V. lässt über seine Anlegerschutzanwälte „Sammelklage“ vorbereiten.

Am 01.04.2006 hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung über das Vermögen der VG VermögensGarant AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg (Berlin) bestellt.

Nach Angaben des Insolvenzverwalters Wienberg hat die VermögensGarant AG seit 2004 rund 1.400 Anleger mit falschen Prospektangaben für die von ihr emittierten Inhaber-Teilschuldverschreibungen geworben. Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt deshalb gegen die Unternehmensverantwortlichen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Der Insolvenzverwalter Wienberg teilt hierzu mit, dass bislang über € 8 Mio. Anlagekapital gesichert wurden. Die geprellten Anleger ruft er zurzeit auf, ihre Forderungen fristgemäß zur Insolvenztabelle anzumelden.

In diesen Tagen gehen den VermögensGarant-Geschädigten Formulare für die Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle zu. Da die darin vom Insolvenzverwalter voreingetragenen Geldbeträge nicht nachvollziehbar sind, sollten sich Betroffene bereits im Insolvenzverfahren anwaltlich vertreten lassen.

Die Insolvenzverwaltung geht davon aus, dass das Insolvenzverfahren mindestens 3 Jahre dauern wird. Da viele VermögensGarant-Anleger nicht so lange auf ihre Entschädigung warten wollen, sollen jetzt ihre Interessen in einem Schadensersatzprozess gebündelt werden.

Zu diesem Zweck bereiten die mit der Führung der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VermögensGarant AG“ betrauten Rechtsanwälte Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) wegen des fehlerhaften Wertpapierprospekts der VermögensGarant AG eine sog. „Sammelklage“ gegen die Prospektverantwortlichen vor. Außerdem ist geplant, nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einen Musterfeststellungsantrag zu stellen.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beraten lassen bzw. sich noch der „Sammelklage“ anschließen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei.
Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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