Mittwoch, April 12, 2006

Geld zurück für Prokon-Anleger?

Nachdem kapitalmarkt-intern (k-mi) bereits in seiner Ausgabe 50/2005 vor einer Kapitalanlage bei der Prokon Capital AG gewarnt hatte, wird diese Kritik nun in der k-mi Ausgabe 13/2006 vertieft.

Anlass hierfür ist, dass die Prokon Capital AG Informationsveranstaltungen zum Thema „Alles über faszinierende Aspekte einer Geldanlage im Bereich erneuerbarer Energien“ plant, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Prokon Capital AG das garantierte Rückkaufversprechen bei den Prokon-Genussrechtsscheinen untersagt hat.

Die BaFin begründet ihre Entscheidung damit, dass Genussrechte mit Rücknahmegarantie Bankgeschäfte darstellen. Bankgeschäfte dürfen aber nur von Banken betrieben werden.

Die Prokon Capital AG äußerte sich gegenüber k-mi wie folgt: „Wir dürfen zwar keine Garantien mehr geben. Niemand verbietet es uns aber zurückzukaufen, wenn Anleger uns darum bitten.“ Abzuwarten bleibt, ob die Prokon Capital AG tatsächlich ohne Weiteres Genussscheine von betroffenen Anlegern zu 100 % zurückkauft.

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar (Stuttgart) prüft für die Mitglieder der BSZ® Interessengemeinschaft „Prokon“, ob diesen wegen verbotener Bankgeschäfte Schadensersatzansprüche gegenüber der Prokon Capital AG zustehen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-823780
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