Donnerstag, April 20, 2006

Rheinpark AG: geforderten Einzahlungen können Schadensersatzansprüche entgegengesetzt werden.

Viele Anleger haben sich in den Jahren 1999 und 2000 als atypische Gesellschafter an der Firma Rheinpark AG beteiligt. Die Anleger gingen dabei von einer seriösen Kapitalanlage aus, in die sie investierten. In Wirklichkeit – so das Insolvenzgericht – lag ein Geschäftsbetrieb, der entsprechende Umsätze zur Kostendeckung einbringen würde, nicht vor.

Anleger können daher Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Prospekthaftung gegen Vermittler und Initiatoren geltend machen.

Anleger, die von dem Insolvenzverwalter auf Einzahlung der vertraglich vereinbarten Raten verklagt werden, können diesem Anspruch Schadensersatzansprüche entgegensetzen und eine Einzahlung verweigern. Dies wurde bereits in mehreren gerichtlichen Verfahren entschieden.

Betroffene können sich durch die Anwälte der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Rheinpark AG“ beraten lassen.

Die Aufnahme in die Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet!
Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
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