Dienstag, Juni 21, 2005

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VermögensGarant AG wegen Kapitalanlagebetrug

Es zeigt sich immer wieder, dass es sich lohnt vor einer Anlageentscheidung die Fachpresse wie z.B. „kmi kapitalmarkt intern“ zu studieren, rät die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.

Das trifft auch auf den aktuellen Fall VermögensGarant zu, denn gegen die VermögensGarant ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft wegen Kapitalanlagebetrugs.„kmi“ hat nicht nur von Anfang an vor dieser Gesellschaft gewarnt, sondern auch Anlageinteressenten geraten sich von ABN AMRO bestätigen zu lassen, dass es den im Prospekt versprochenen „Kapitalschutz“ der Bank auch tatsächlich gibt.

Dass „kmi“ mit dieser Warnung nicht verkehrt lag, belegt nun die Tatsache, dass die niederländiche Bank ABN AMRO bei der Staatsanwaltschaft Berlin inzwischen Strafanzeige gegen die Herren, Dehne, Brodbach, Sellmer und Reimann wegen Kapitalanlagebetrugs gestellt hat.ABN AMRO zeigt an, dass im Zusammenhang mit dem Vertrieb der VG VermögensGarant Tranchen I bis III als Sicherheit bezeichnete Faustpfandbeschreibungen tatsächlich nicht existieren. Ein im Emissionsprospekt näher bezeichnetes Wertpapier sei bereits vor Ausgabe des Prospektes zurückgekauft worden.

Die Großbank sieht sich zu Unrecht als Sicherheitsgeber für ein Kapitalanlageprodukt der VermögensGarant bezeichnet.

Gleiche Unwahrheiten verbreitete VermögensGarant bei den Tranchen IV und IV mit einem zu 100% kapitalgeschützten Trading-Portfolio bei der Credit Suisse, was die Schweizer Bank untersagen ließ. Sowohl die ABN AMRO als auch die Credit Suisse distanzieren sich energisch, jemals geschäftlich in Verbindung zur VermögensGarant gestanden zu haben, geschweige denn, für Rückzahlungsgarantien einzustehen, wie es die Verkaufsprospekte suggerierten.

Die Anleger sollten sich von Nebelkerzen der VermögenGarant nicht beeindrucken lassen rät die DSK/BSZ® Interessengemeinschaft geschädigter Anleger der VermögensGarant.So teilte VermögensGarant auf Anfrage „kmi“ folgendes mit: „ Die VG VermögensGarant AG teilt Ihnen mit, dass die Emission VG IV und V nicht eingestellt sind und der Verkaufsprospekt von der BaFin genehmigt wurde. Wesentliche und unwesentliche Änderungen seit Emissionsstart wurden der BaFin gemeldet.“Von Änderungen weiß offenbar die BaFin aber nichts, denn diese teilte auf kmi Anfrage hin mit: „ da keine Überarbeitung (keine § 11-Nachträge) übermittelt wurde, ist davon auszugehen, dass die Prospekte mit diesen Daten auch im Rahmen des öffentlichen Angebotes verwendet werden. Sofern ein Prospekt mit anderem Datum und anderen Informationen verwendet wird, ist dies der BaFin mitzuteilen.“

Ein Verstoß kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 000 Euro nach sich ziehen. Dies dürfte nun der VermögensGarant drohen, denn lt. BaFin-Auskunft liegt ihr von den Tranchen IV bis V nur der Erst-Prospekt vom 30.09.2004 vor. Die Änderungen ab Dezember sind ihr offenbar vorenthalten worden.Für die geschädigten Anleger, startet jetzt die Jagd nach dem verbliebenen Vermögens-Häuflein.

Betroffene Anleger können der DSK/BSZ®- Interessengemeinschaft „VermögensGarant AG“ beitreten und durch BSZ® Rechtsanwälte Schadensersatzklagen vorbereiten. Die DSK/BSZ® Interessengemeinschaft „Vermögens Garant AG" bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit von DSK/BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen.

Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Bestehende Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in eine der vom DSK/BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren der/s DSK/ BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-2089906 Internet: www.fachanwalt-hotline.de

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