Donnerstag, Juni 16, 2005

BaFin verfügt Schließung des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds

In der Ausgabe 11/2004 schrieb Finanztest unter dem Titel „Eine Sache des Vertrauens“ zum Deutschen Vermögensfonds I.: „Fünf Politiker werben für Vertrauen - und für den MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I. Anleger sollen in den geschlossenen Fonds investieren und damit ihre Altersvorsorge aufbessern. Für die Risiken haften die prominenten Herren nicht. Und die sind hoch, denn beim Deutschen Vermögensfonds I handelt es sich eher um ein Zockerangebot als um eine sichere Zusatzvorsorge. Totalverlust des eingesetzten Geldes droht“

Heute nun hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) wegen eines angeblich betriebenen Finanzkommissions-Geschäftes die Schließung des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I der Berliner DA Deutsche Anlagen verfügt. Zudem wurde die Abwicklung des Fonds verfügt. Als Abwickler wurde der Hamburger Rechtsanwalt Georg Henningsmeier eingesetzt. Bei dem BSZ® e.V. stellt man sich die Frage ob die BaFin den Anlegern hier wirklich einen Gefallen getan hat. Es könnte nämlich nun der Fall eintreten, dass die Anleger aus der Abwicklung des Fonds deutlich weniger als ihre Einzahlungen, im schlimmsten Fall gar nichts wieder sehen werden.

Betroffene können sich der von der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V. angebotenen Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ anschließen. Die Interessengemeinschaft. bietet Betroffenen die Möglichkeit von -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlage fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® e.V., Gr.-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Tel: 06071-823780, Fax: 06071-23295.
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