Donnerstag, Juni 09, 2005

Kammergerichts- Urteil verbessert die Prozessaussichten Tausender geschädigter Anleger gegen die Landesbank Berlin

Das Kammergericht hat mit Urteil vom 03.05.2005 (Az. 19 U 75/04) die Landesbank Berlin zur Zahlung von 48.262,49 Euro verurteilt. Dieses Urteil verbessert die Prozessaussichten Tausender geschädigter Anleger.

Ende 2004 wurden von verschiedenen Anwaltskanzleien Klagen (auch Sammelklagen) von mehr als 6.000 Anlegern allein beim Landgericht Berlin wegen diverser LBB- und IBV-Fonds eingereicht. Diese Klagen, insbesondere die Sammelklagen, stützen sich vornehmlich auf Prospekthaftungsansprüche, die oftmals im Hinblick auf die Verjährung problematisch sind.

Im Unterschied zu den meisten dieser Verfahren haben die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ® Anlegerschutzanwälte Kälberer & Tittel im vorliegenden Fall zusätzlich eine andere Argumentation verfolgt: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Schon das erstinstanzlich zuständige Landgericht Berlin (Urteil vom 30.09.2004, Az. 10 O 53/04, unveröffentlicht) hatte darauf hingewiesen, dass die Bank allein schon deshalb hafte, weil sie nicht hinreichend genau den Verlauf und den Inhalt der angeblichen Beratung vorgetragen hatte. Eine konservative Anlagestrategie beinhalte den Wunsch nach Substanzerhalt. Mit diesem Anlageziel sei insbesondere der IBV 1-Fonds nicht vereinbar.

Diese Argumentation des Landgerichts wurde vom Kammergericht ausdrücklich bestätigt. Die pauschale Behauptung der Landesbank Berlin, ihre Mitarbeiter hätten über die mit den jeweiligen Geschäften verbundenen Risiken aufgeklärt, ist nach Auffassung des Kammergerichts nichtssagend. Da sehr viele der Fondsanleger eine konservative Anlagestrategie verfolgt hatten, lässt sich dieses Urteil auf zahllose andere Fälle übertragen."Der größte Nachteil einer derartigen Argumentation ist der hohe Aufwand zur Begründung und zum Nachweis der individuellen Beratungsgespräche. Diese Last bürdete das Kammergericht jetzt in weiten Bereichen der Bank auf. In der Praxis ist das Urteil damit ein großer Schritt zu mehr Anlegerschutz", erklärt Rechtsanwalt Tittel .Bislang machten es sich viele Banken sehr einfach. Es wurde pauschal bestritten und oftmals einfach das Gegenteil behauptet. Rechtsanwalt Tittel hierzu: "Diese verbreitete Prozesstaktik hat sich vorliegend für die Landesbank Berlin zu Recht als verhängnisvoll erwiesen."

Auch wenn das vorliegende Urteil die Geltendmachung von Ansprüchen vereinfacht, ist die individuelle Bearbeitung derartiger Fälle auch weiterhin sehr aufwändig. Die BSZ® Interessengemeinschaft LBB-Fondsanleger hat für die Bearbeitung von Mandaten geschädigter LBB-Fondsanleger die auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien der Rechtsanwälte Kälberer und Tittel, Ahrens (Bremen) und Gieschen (Bremen) gewinnen können.
Die DSK/BSZ® Interessengemeinschaft LBB-Fondsanleger bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit von DSK/BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Bestehende Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in DSK/BSZ® Interessengemeinschaften LBB-Fondsanleger kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren der/s DSK/ BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.

DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg Telefon: 06071-2089906
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

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