Donnerstag, Juni 09, 2005

Achtung Kapitalanleger: falsche Referenzen

Unseriöse Anbieter von Finanzdienstleistungen berufen sich als Referenz auf nicht autorisierte vermeintliche Aufsichtsinstitutionen .

Nirgendwo wird Unwissenheit so gnadenlos bestraft wie in Geldangelegenheiten, warnt der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. aus aktuellem Anlass. Diese Erfahrung haben jetzt wieder Anleger in Österreich machen müssen. Österreichs Finanzmarktaufsicht (FMA) musste jetzt die Anleger vor unseriösen Anbietern von Finanzdienstleistungen, die sich als Referenz auf nicht autorisierte vermeintliche Aufsichtsinstitutionen berufen, warnen.

Die FMA warnt vor Geschäften mit von folgenden Anbietern von Finanzdienstleistungen:
Benson & Raymond Acquisition 201 California Street, Suite 100, San Francisco, California 94111, USA

Goldman Taylor Associates,
796 Fifth Avenue, New York, NY 10021-8401, USA

Oakmont Financial Mergers, 130 Bellevue Avenue, New Port RI, 02840, USA, Nationwide Merger & Acquisitions, 3178 Johnson Ferry Road Northeast, Atlanta, GA 30303, USA.

Diese Unternehmen besitzen laut FMA keine Konzession, die es ihnen gestattet, in Österreich die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden sowie die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten anzubieten.

Zahlreiche Anleger in Österreich wurden bereits von diesen Firmen unaufgefordert via Email, Telefon oder Fax kontaktiert und vor allem Aktien der Unternehmen "Alliant Diagnostics Inc." (USA) sowie "Soccer Direct International Limited" (Seychellen) in ausserbörslicher Transaktion angeboten. Dabei solle es sich um lukrative Investments in sogenannte Start-up-Unternehmen handeln, so die Anbieter.

Anscheinend haben sich nicht wenige Anleger überreden, und beschwatzen lassen, Geld locker zu machen. Die Aussicht auf riesige Gewinne, Unerfahrenheit in Finanzangelegenheiten, Leichtgläubigkeit und die dreiste Überzeugungskraft der Anlagebetrüger sind dafür die Hauptgründe stellt man bei dem BSZ® e.V. immer wieder fest.

Als Referenz verweisen die Anbieter unter anderem auch auf folgende vermeintliche Aufsichts- oder Regulierungsinstitutionen in den USA, die von Fall zu Fall – unter verschiedenen Telefon- oder Faxnummern sowie Email-Adressen – kontaktiert werden können und Auskünfte im Sinne des Anbieters erteilen:

International Regulatory Commission, 2505 S. State Street, Salt Lake City, UT 84115-3109, USA

International Exchange Regulatory Commission, 2690 Fairlawn Drive,Winston-Salem NC, 27106, USA

International Compliance Commission,8968 US Highway64 Suite 403Arlington, TN 38002, USA

Laut FMA handelt es sich bei diesen “Referenzen” um keine in den USA gesetzlich autorisierten Aufsichts- oder Regulierungsinstitutionen. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass sie mit den dubiosen Finanzdienstleistern zusammenarbeiten.

So lange der Anleger investiert bleibt, werden in fiktiven Buchungsmitteilungen ansehnliche Gewinne ausgewiesen, um weiteres Geld herauszulocken. Will der Anleger sein angebliches Investment verkaufen, um die vermeintlichen Gewinne zu realisieren, so treten plötzlich Probleme auf. Es wird etwa zuerst aufgefordert, Geld nachzuschießen, um inzwischen eingetretene Verluste ausgleichen zu können. Es werden vorab Gebühren oder Steuern (mit kopierten originalen US-Steuerformularen) gefordert, damit der Gewinn tatsächlich realisiert werden könne. Außerdem wird vorab die Zahlung einer "restriction fee" bzw. einer "lock-up fee" - zum Teil auch vorgeblich "refundable" – verlangt.

Trotz dieser Zahlungen kann aber laut FMA der vermeintliche Anlagegewinn nicht realisiert werden. Zum Teil kontaktieren den Kunden dann auch vermeintliche Dritt-Anbieter, die vorgeben gegen derartige Gebühren das investierte Geld zurückzuführen.

Der FMA ist kein Fall bekannt, bei dem das investierte Geld oder gar ein vermeintlicher Gewinn an den Investor rück überwiesen worden sei. Es ist vielmehr von einem komplex organisierten Betrug auszugehen.

Scheinbar rechnet kaum ein Anleger und in vielen Fällen auch die Aufsichtsbehörden nicht damit, dass Unternehmen schlicht und einfach alleine durch Betrug ihren Umsatz generieren. Das wurde auch bei den Pleiten von Venturion und Phönix sehr deutlich.

Übrigens, das erste Gesetz über die Finanzdienstleistungen existiert seit dem Jahre 1933 in den USA. Dieses enthält die Verpflichtung zur Verbraucheraufklärung in den entsprechenden Finanzinformationen und die Weitergabe von wichtigem Hintergrundwissen. Sogar die Täuschung, der lnsiderhandel, die Irreführung und der Betrug im Zusammenhang mit Wertpapieren wird durch dieses Gesetz beispielsweise verboten. Betrogen wird trotzdem und zwar kräftig.

Geschädigten Anlegern bieten die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und eventuell wegen drohender Verjährung sofort Maßnahmen zu ergreifen sind. Man kann seine Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchsetzen lassen.

Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der gewählten Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus. Mehr Info unter: http://www.fachanwalt-hotline.de/content/section/10/95/

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 DieburgUnter der bundesweit einheitlichen Servicenummer 0180 500 36 nennt der BSZ e.V. Rechtsanwälte aus allen Rechtsgebieten. Im Internet wird man unter den Adressen www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de fündig.

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