So oder ähnlich lauten die Zeitungsannoncen oder Internetangebote, die jeder schon gelesen hat und mit denen die Opfer angesprochen werden sollen. Oft geht es darum, irgendeine Notlage auszunutzen.
Oft zu Zinssätze, die unter den marktüblichen angesetzt sind, höhere Summen als bei Banken üblich oder das Versprechen, selbst jeden Kredit zu gewähren, selbst dann, wenn Banken und andere Finanzinstitute bereits abgelehnt haben. Allerdings werden schnell einmal Vorauszahlungen fällig, oft in Bargeld und am Ende sind im schlimmsten Fall auch die letzten Ersparnisse samt dem versprochenen Kredit verloren. Es ist ein Betrug durch Vorausgebühren warnt die DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ® e.V.! Die Vorausgebühren werden als Spesenersatz, und Gebühren für andere Fantasiedienstleistungen begründet.
Hat der Betrüger abkassiert, teilt er seinem Opfer etwas später mit, dass der Kredit leider abgelehnt wurde. Natürlich ist daran der Antragsteller selbst schuld. Unrichtige oder unvollständige Selbstauskunft oder schlechte Bonität. Die Schadenssumme kann in Einzelfällen bis zu 250.000.- Euro betragen.
Betrachtet man die vielen Angebote im Internet und den überregionalen Tageszeitungen muss man zu dem Schluss kommen, dass sich diese Betrugsart zu einem Massenphänomen entwickelt hat. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es nicht verwunderlich dass Anzeigen wie: „Problemlos Bargeld auch bei schlechter Auskunft und wenn Banken bereits abgelehnt haben“ oder „unbürokratische Betriebsmittelfinanzierungen“ usw. ein entsprechend großes Interesse auslösen.
Selbst gestandene Kaufleute erliegen den verlockenden Angebote der zinsgünstigen tilgungsfreien Kredite mit selbst zu bestimmender Laufzeit und dies noch ohne Sicherheiten. Fast ein Klassiker ist zum Beispiel der „Sonderkredit“: Kredithöhe: beinahe unbegrenzt; Laufzeit: 25 Jahre; Zinsen:2,5% p.a.; Auszahlung: 97%. Die jährlich im nachhinein fälligen Zinsen sind in Schweizer Franken oder US Dollar zu zahlen. Kapitalrückzahlung ist nicht erforderlich. Wer das nicht glauben mag, dem werden diese Traumkonditionen handfest begründet. Durch das Anlegen der Hälfte der Kreditsumme in Wertpapieren mit einer jährlichen Verzinsung von 7% werde die Rückzahlung der zweiten Hälfte des Kredites erwirtschaftet. Die 1,5% Vorlaufkosten, natürlich inklusive Bank- und Notargebühren, erscheinen da als durchaus gerechtfertigt, zumal auch die Bereitstellungszinsen enthalten sind.
Hat das Opfer die verlangte Vorauskasse gezahlt, ist für die Betrüger das Geschäft abgeschlossen, Geld gibt es nicht! Bis das Opfer es sich selbst zugibt, betrogen worden zu sein, durchlebt es eine lange Zeit zwischen Bangen und Hoffen. Die Gangster verfügen über ein erprobtes Konzept von Ausreden und Hinhaltetechniken mit denen Sie Ihre Opfer zermürben.
Ein immer wieder auftauchendes Betrugsphänomen ist der sich von selbst tilgende Kredit. Er ist wie der betrügerische Bankgarantiehandel auch, eine ewig sprudelnde Quelle internatonaler Betrüger.
Hier ist Vorsicht geboten:
Die Angebote versprechen Kredite ohne Bonitätsprüfung.
Selbst bei schweren finanziellen Notlagen werden Kredite in Aussicht gestellt.
Die Höhe der Darlehen und Kredite übersteigt die marktüblichen Grenzen (zum Beispiel: Finanzierung des neuen Hauses mit einer Hypothek bis zu 100% des Hauswertes).
Neugründung einer US AG erforderlich um Aktien am außerbörslichen Aktienmarkt zu verkaufen.
Neugründung einer US AG um Aktien verpfänden zu können.
Um den Kredit ausbezahlt zu bekommen, sind Vorauszahlungen oder Einzahlungen in einen Fonds, ein Sicherheitsdepot oder dergleichen nötig.
Es werden Bargeldzahlungen verlangt.
Klingt das Angebot zu schön, um wahr zu sein, dann ist es das wahrscheinlich auch! Im Zweifel gilt immer: Lassen Sie sich beraten. Wenden Sie sich bei Unklarheiten oder wenn der Schadensfall sogar schon eingetreten ist an einen fachkundigen Rechtsanwalt. Diese Informationen ergeben nur einen allgemeinen Überblick und können die Beratung im Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht ersetzen.
Tipp:Der Anwaltssuchdienst des BSZ® e.V. ist unter folgenden Internetadressen erreichbar: www.fachanwalt-hotline.de und www.jurafit.de oder Telefon: 0180 500 36 17
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