Das Zivilverfahren gegen die Deutsche Telekom AG vor dem LG Frankfurt, in dem mehrere Tausend Kleinanleger auf Schadensersatz klagen, wird sich weiter verzögern.
Nachdem schon der für Juni 2005 geplante zweite Verhandlungstermin auf Oktober verschoben werden musste, lässt sich nun auch dieser Termin nicht mehr halten. Schuld daran hat das LG Bonn. Dieses ist für Entscheidungen in dem parallel laufenden Strafverfahren gegen Verantwortliche der Deutschen Telekom AG zuständig, in dem u. a. der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs geprüft wird.
Zur Untermauerung dieser Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft Bonn ein Gutachten zur Frage der falschen Immobilienbewertung in Auftrag gegeben. Diesem Gutachten, das sich seit Februar bei den Akten befindet, kommt auch für das Zivilverfahren eine erhebliche Bedeutung zu. Die Anwälte der Kleinanleger können von diesem Gutachten nur durch Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten Kenntnis erhalten.
RA Gieschen hatte daher bereits Anfang Februar Akteneinsicht beantragt, über deren Gewährung seit dem das LG Bonn zu entscheiden hat. Diese Entscheidung steht bis heute, 3 Monate nach dem Antrag, aus. In dem Zivilverfahren war den Anlegeranwälten eine Stellungnahmefrist auch zu dem Gutachten bis zum 30.5.2005 gesetzt worden. Diese Frist lässt sich schon jetzt nicht mehr halten, so dass auch der Hauptverhandlungstermin im Oktober nicht wird stattfinden können.
Gieschen hierzu: Den von hier vertretenen Aktionären als Eigentümern der Deutschen Telekom AG ist nicht mehr zu erklären, warum Interessen ihrer jetzigen und ehemaligen Angestellten, denn nichts anderes ist der Vorstand einer AG, stärker ins Gewicht fallen sollen als die Interessen der Eigentümer, nämlich der Aktionäre, selbst.
Das Verfahren zieht sich jetzt bereits seit mehr als 4 Jahren hin, kein Wunder, wenn ein Gericht drei Monate braucht, um über einen einfachen Akteneinsichtsantrag zu entscheiden.
Gieschen: Man wird den Verdacht nicht los, dass die Gerichte in NRW ortsansässige Großkonzerne nur mit Samthandschuhen anfassen, wie man ja auch im Mannesmann-Prozess sehen konnte, während die Interessen der Aktionäre vergessen werden. Das Telekom-Verfahren ist ein Lackmus-Test für den Anlegerschutz in Deutschland. Die Bilanz bisher ist katastrophal.
Quelle: Mitglied in der DSK Deutsche Streitgenossenschaft für Kapitalschutz im BSZ e.V. (www.fachanwalt-hotline.de)
Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen,Airport City Center, Otto-Lilienthal-Str. 22, 28199 BremenTelefon: 0421/520948-0 Telefax: 0421/520948-9
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen