Sonntag, Mai 24, 2020

Offener Brief an: Herrn Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Betr.: Schäden durch Corona-Maßnahmen.

an: Herrn Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Zöllick,

am 23.03.2020 hatte die Bundesregierung den Betrieb von Hotels und Gaststätten verboten wegen der Covid19-Epidemie. Der Gesundheitsminister verfügt über keine medizinischen Kenntnisse und hat die Folgen des Verbotes nicht überlegt, siehe https://transinformation.net/der-lockdown-muss-sofort-aufgehoben-werden-was-sagt-die-analyse-aus-dem-bmi-und-wer-unterstuetzt-die-veroeffentlichung . Während der Influenza-Epidemie 2018, die 25.100 Todesopfer erforderte, wurde kein Verbot erlassen.

Das Verbot durch die Bundesregierung verursacht sehr große finanzielle Schäden sowie viele Konkurse. Zu prüfen ist, ob das Verbot durch die Bundesregierung erforderlich und rechtlich zulässig war. Siehe https://www.eike-klima-energie.eu/2020/05/17/sechs-kurze-begruendungen-fuer-die-verfassungswidrigkeit-des-shutdown-in-deutschland/.

Festzustellen ist, dass zum Zeitpunkt des Verbotes die Covid19-Epidemie bereits abgeklungen war. Am 11.03.2020 erreichte die Reproduktionszahl den Höhepunkt mit einem Wert von etwa 3,3. Bereits am 20.03.2020, also vor dem Verbot, war die Reproduktionszahl auf 1 abgesunken, um dann weiter zu fallen.

Ferner ist festzustellen, dass die Covid19-Epidemie im Gegensatz zu der Epidemie 2018 augenscheinlich keine größere Erhöhung der Anzahl der täglichen Sterbefälle bewirkte als die Hitzewelle 2018 (Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html). Auch die Maßnahmen können Sterbefälle verursacht haben.

Gemäß den Daten des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-05-18-de.pdf?__blob=publicationFile) stieg die Anzahl der täglich gemeldeten neuen Covid19-Erkrankungsbeginne vom 01.03.2020 bis zum 18.03.2020 auf etwa 4.000 an. Danach sanken die Erkrankungsbeginne stetig bis auf 0 am 16.05.2020. Am 23.03.2020, also am Tag des Gaststättenverbotes war sie bereits auf etwa 3.000 abgesunken. Nimmt man an, daß die Erkrankungen 14 Tage nach der Ansteckung erfolgen, dann war die Anzahl der Erkrankungsbeginne am 12.04.2020 (als Ansteckungen bis zum Tage des Verbotes) bereits auf etwa 1.500 abgesunken.

Es ist unwahrscheinlich, dass das Gaststättenbetriebsverbot einen Einfluss auf die Covid19-Erkrankungen hatte. Diese Sachverhalte erläutert u. a. Prof. Dr. Stefan Homburg, Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover, durch statistische Überlegungen. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=9CcT250d50I&feature=youtu.be.

Hoffentlich haben Sie den Mut, sich hiermit auseinanderzusetzen. Verantwortungsträger wagen kaum noch Kritik an der Bundeskanzlerin, weil Kritik bekämpft wird wie in einer Diktatur. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=JrjN9MKwYoA&feature=youtu.be. In Januar bezeichneten die regierungstreuen Medien Warnungen von Covit19 als "Verschwörungstheorien". Heute geschieht das Gegenteil. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner


veröffentlicht durch:

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Samstag, Mai 23, 2020

ADCADA Investments AG PCC: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 23. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

ADCADA Investments AG PCC

Industriering 40
9491 Rugell
Liechtenstein
Registernummer: FL-000.2.600.340-0
Web: https://adcada.healthcare
E-Mail: investor-relations@adcada.com

Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die ADCADA Investments AG PCC der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ nicht nachgekommen ist.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Telefon: 06071-9816813
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Betroffene Anleger melden sich unter:






BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen

Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.

Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.

Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.

Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.

Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in derUnternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.

Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:


Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Freitag, Mai 22, 2020

Jean Pierre Technologies / JP Finance auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 22.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Jean Pierre Technologies / JP Finance

239 Kensington High St.
London W8 6SA

The Commons Office
Meagher St, Chippendale, Central Sydney, NSW, 2000
and
Trust company complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island, MH96960 Majuro Marshall Island

Telephone: 02036953061, +61283176223
Email: Support@jp.finance
Website: www.jp.finance

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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TNT FX: Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite www.whistleblowertreff.wordpress.com am 22.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

TNT FX

https://instagram.com/tnt_fx
https://www.facebook.com/TNTForex

Die Central Bank of Ireland ( 'Zentralbank') informiert, dass TNT FX (Irland) als Wertpapierfirma / Investmentunternehmen im Staat ohne entsprechende Genehmigungen tätig ist.

Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie sich mit einem Unternehmen / einer Person befassen, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
***
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Eingebremst: Überhöhte Geschwindigkeit, sprachliche und optische Täuschungen.

Als Unfallursache wird oft überhöhte Geschwindigkeit genannt.  Wenn ein Hersteller seine Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeit von 180 km/h abriegelt, dass aber „absichern“ nennt, so verfolgt er mit dieser sprachlichen Akrobatik sicher einen bestimmten Zweck. Mehr Sicherheit kann es jedoch nicht sein, wie der nachfolgende lesenswerte Beitrag des bekannten Motorjournalisten  Peter Groschupf  zeigt.

Schneller dank LED

Hier sitzen wir keiner sprachlichen sondern einer optischen Täuschung auf.  In Kraftfahrzeugen sind LED-Leuchten seit einigen Jahren ebenso weit verbreitet. Die Überschrift soll nun nicht suggerieren, dass Fahrzeuge mit LED-Licht etwa schneller fahren können. Nein, aber es gibt ein Geschwindigkeitsessgerät, welches sehr empfindlich auf LED-Licht reagiert und deshalb auch mal höhere Geschwindigkeiten misst, als das Fahrzeug tatsächlich gefahren ist. Wenn Messergebnisse von amtlich zugelassenen und geeichten Messgeräten zum Nachteil der/s Betroffenen deutlich abweichen von den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, dann kann das sparsame Licht plötzlich teuer werden.
Quelle:

Wenn wir es genau nehmen, ist also jeder Unfall, der mit einem rollenden Fahrzeug passiert, ein Unfall mit „überhöhter“ Geschwindigkeit. Wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs mit LED Licht gemessen, so kann es sein, dass das Messergebnis über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liegt.

Anders ausgedrückt: Ein stehendes Auto verunfallt nicht und kann auch nicht mit „überhöhter“ Geschwindigkeit gemessen werden, konstatiert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen Beitrag hier bei uns lesen.


Als ob Unfälle erst darüber gefährlich wären: Volvo wirbt subtil für ein Tempolimit – ab 180 km/h

Während Volvo in einer aktuellen Pressemitteilung mit physikalisch „unwiderlegbaren“ Argumenten für ein Tempolimit wirbt, kommunizieren Daimler und Bosch positiv 25 Jahre erwiesene Lebensrettung durch ESP.

Die Argumentation Volvos scheint zwar plausibel, ist aber so falsch wie eine Wettervorhersage für nächstes Weihnachten. Um die Konzernentscheidung zu begründen, Volvos künftig bei 180 Stundenkilometer abzuriegeln, greift Volvo in die verbale Trickkiste, deren Argumente zwar physikalisch richtig, aber dennoch nicht wahr sind. Dass Volvo davon redet, die Fahrzeuge bei 180 km/h „abzusichern“ anstatt abzuregeln, ist verbaler Nonsens. Wieso ist ein Auto unter 180 Stundenkilometer sicher?

„Überhöhte Geschwindigkeit“ sei eine der häufigsten Unfallursachen, behauptet Volvo. Natürlich ist das richtig. ABER: Fast jeder Unfall ist auf „überhöhte“ Geschwindigkeit zurückzuführen. Dabei fällt mir ein Fall ein, als ein Autofahrer in Stuttgart in einer 30er-Zone trotz eingehaltenen Limits einen Fußgänger verletzte. Auch dieser Unfall ist überhöhter Geschwindigkeit anzulasten, denn mit Tempo 0 wäre das nicht passiert.

Volvo nennt abriegeln “absichern”

Wenn wir es genau nehmen, ist also jeder Unfall, der mit einem rollenden Fahrzeug passiert, ein Unfall mit „überhöhter“ Geschwindigkeit. Anders ausgedrückt: Ein stehendes Auto verunfallt nicht. Es sei denn, es wird von einem Volvo angefahren.

Ok, mag das eine zugespitzte Argumentation sein, aber sie ist physikalisch erwiesen. Dass nun Volvo subtil zwischen den Zeilen den Eindruck zu erwecken versucht, dass schwere Unfälle erst ab 180 km/h passieren, macht das Ganze nachgerade lächerlich. Und ein Stück weit gefährlich. Wie wir alle wissen, passieren schwere Unfälle vor allem im Stadtverkehr und auf Landstraßen bei Geschwindigkeiten weit unter 180 km/h. Volvos PR-Strategie fußt offensichtlich darauf, einem vermeintlichen Zeitgeist zu folgen und das alte Sicherheitsimage wieder aufzufrischen.

Aber wir sollten nicht von Bevormundung sprechen

Dass ausgerechnet ein schwedischer Hersteller seine Kunden in Sachen Tempo bremsen möchte, liegt keinesfalls daran, dass Volvo dem chinesischen Konzern der Geely-Gruppe gehört. Volvo ist schon immer Sicherheits-Pionier gewesen und der Slogan „Sicherheit aus Schwedenstahl“ ist noch in vielen Köpfen verankert. Allerdings sollten wir beim Tempolimit ab Werk nicht von Bevormundung sprechen, denn niemand wird gezwungen, einen tempolimitierten Volvo zu kaufen. Trotzdem wird wohl kaum ein Volvo-Fan auf den Kauf dieses Schweden verzichten.

Aber so zu tun, als ob abgeriegelte, pardon: „abgesicherte“ 180 km/h mehr Verkehrssicherheit brächten, ist einfach unredlich. Was die Sache so gefährlich macht: dass andere Hersteller ohne eingebautes Tempolimit subtil moralisch kritisiert werden. Allerdings sind so ziemlich alle Fahrzeuge bei 250 abgeriegelt. Es bleibt allerdings den Kunden überlassen, ob sie so schnell oder gegen Aufpreis schneller fahren wollen.

Gut ist die Volvo-Idee, dass künftig das Limit auch tiefer eingestellt werden kann. Zum Beispiel wenn der Eigner das Fahrzeug an den Nachwuchs verleiht und sicherstellen will, dass der Sohnemann oder die Tochter in Sachen Geschwindigkeit nicht über die Stränge schlagen.

Ganz anders und positiv zeitgleich zwei Pressemitteilungen von Bosch und Daimler: Beide feiern zu Recht 25 Jahre Schleuder-Bremse ESP, die tatsächlich und nicht nur theoretisch Tausende Leben gerettet hat. Werbung für ein 180-km/h-Tempolimit erscheint dagegen irgendwie deplatziert.




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Wealth Capital (Astra Consulting OU): Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 22. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

Wealth Capital (Astra Consulting OU)

+41449746955
+43 720 828369
+43 720 778204
support@wealthcapital.fm
www.wealthcapital.fm

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Wealth Capital (Astra Consulting OU) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
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Donnerstag, Mai 21, 2020

Brachiale Gewalt in Stuttgart. Die Bürger sind entsetzt und verunsichert. Haben linksextremistische Schlägertrupps nichts zu befürchten?

Die Freiheiten des Grundgesetzes, auf die sich die Demonstranten berufen, finden ihre Grenze in der Freiheit unserer Mitmenschen, sagte Bundesminister Maas in der Donnerstagsausgabe  der „Welt“.

Wenn „radikale Extremisten und Antisemiten“ Demonstrationen benutzten, um „zu hetzen und zu spalten, dann sollte jeder deutlich mehr als nur 1,5 Meter Abstand halten“, so der SPD-Politiker weiter. „Von Rechtsradikalen sollte sich niemand instrumentalisieren lassen“, appellierte der Außenminister. Wer „ohne Maske, ohne Mindestabstand und ohne jede Rücksicht auf andere Verschwörungstheorien in die Welt“ schreie, „der verwechselt Mut mit blinder Wut und Freiheit mit blankem Egoismus“, sagte Maas.

Im Gegensatz zu dem Herrn Bundesminister ist man bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  der Meinung, dass es keine Verschwörungstheoretiker oder rechte Extremisten sondern überwiegend besorgte Bürger sind, die sich auf den Straßen der Republik versammeln, um wegen der Corona-Einschränkungen ihre Grundrechte zu verteidigen. Es ist auch keine Vereinnahmung der Corona-Proteste durch Rechtsextreme zu erkennen. Die Demonstrationen werden „von einem äußerst heterogenen, in seinem Kern jedoch noch demokratischen Teilnehmerfeld getragen“, berichtet die „Saarbrücker Zeitung“  unter Berufung auf eine Antwort aus dem Ministerium auf eine FDP-Anfrage.

Noch ist die Demokratie unsere Form des politischen Lebens, die von der Gleichheit und Freiheit aller Bürger ausgeht.

Allerdings sind immer öfter linksextremistisch beeinflusste Kampagnen zu verzeichnen, die mit Demokratie nichts zu tun haben, sondern versuchen ihren Willen durch Zwang durchzusetzen, sei es durch Psychoterror, durch Blockaden, durch Diffamierungen, durch Vandalisierung oder durch brachiale Gewalt.

Es ist Gefahr im Verzug für die Demokratie,

wenn es möglich ist, dass linksextremistische Schlägertrupps in Horden von bis zu 40 vermummten Personen über friedliche Bürger herfallen und zusammenschlagen, Lastwagen in die Luft sprengen und dann unerkannt davonkommen können.

„Wird diesem Treiben nicht bald Einhalt geboten, haben wir bald Zustände wie in der Weimarer Republik, wo die Sturmabteilungen (SA) der Nationalsozialisten unter der Bevölkerung für Angst und Schrecken sorgten“ mahnt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

EINZELHEITEN ZUR GEWALT IN STUTTGART: Schwarz vermummte Täter verletzten Demonstranten

Bei der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Wochenende in Stuttgart kam es zu Gewalttaten gegen Demonstranten - von schwarz vermummten Gruppen. Mehrere Menschen wurden verletzt, einer lebensgefährlich. Eine Antifa-Gruppe hatte schon vorher gedroht.

Die Blutspuren in Nähe der Zentrale der Daimler AG sind getrocknet, hier fahren Vorstände und Mitarbeiter ins Untertürkheimer Werk. Doch am vergangenen Samstagnachmittag kam es hier zu heftigen gewalttätigen Auseinandersetzungen, wie sie die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg noch nicht erlebt hatte.

Ein lebensgefährlich Verletzter im Krankenhaus im Koma, weitere Verletzte und drei in die Luft gesprengte Lastwagen mit Veranstaltungstechnik – das steht in der Bilanz der Großdemonstration vom vergangenen Samstag in Stuttgart. 5000 Menschen demonstrierten gegen die Corona-Verordnungen auf dem Wasen-Gelände – mit den vorgeschriebenen Abständen.

Am Samstagnachmittag gegen 14 Uhr wurden drei Männer angegriffen, die auf der Mercedesstraße zur Demonstration liefen. Zwischen zehn und 40 Angreifer, so die Polizei Stuttgart gegenüber TE, sollen nach Zeugenaussagen die drei Männer im Alter von 38, 45 und 54 Jahren mit Tritten und Faustschlägen attackiert haben. Gefunden wurden Schlagringe und andere Gegenstände.

Unter den Angegriffenen befand sich das Mitglied der neuen Arbeitnehmervertretung »Zentrum Automobil« und des Daimler-Betriebsrates Andreas Ziegler. Er liegt noch immer im Koma im Krankenhaus, nach jüngsten Berichten sollen Ärzte im Augenblick nichts ausrichten können.

Noch immer liegt das Opfer mit schwersten Kopfverletzungen im Krankenhaus und ist in Lebensgefahr, bestätigte heute nachmittag die Polizei Stuttgart gegenüber TE. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Totschlags, schweren Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung.

Verschiedene sehr unterschiedliche Versionen gibt es über den Tathergang. Wie TE aus Stuttgart erfuhr, sollen nach Aussage von ungefähr zehn Augenzeugen zwei schwarzvermummte Frauen dem am Boden liegenden Mann eine Schreckschusspistole an den Kopf gehalten und abgedrückt haben. Ein Knall wurde von diesen Zeugen gehört.

Die Polizei, die eine Ermittlungsgruppe eingerichtet hat, kenne, wie Sprecherin Monika Ackermann gegenüber TE ausführt, die Versionen in den sozialen Medien. Sie hat bisher allerdings noch keine Hinweise dafür, dass tatsächlich Schusswaffen eingesetzt worden seien und hält sich derzeit noch mit Aussagen zurück: »Wir können nicht bestätigen, dass Schusswaffen eingesetzt werden«, so gegenüber TE.

Es handele sich nach den bisherigen Zeugenaussagen um eine Gruppe von zehn bis 40 Personen, die Polizei ermittele, wie groß die Gruppe wirklich war und wieviele Mitglieder die Angriffe ausgeführt hätten. Die Täter waren in jedem Fall schwarz vermummt und dürften nach Vermutung der Polizei aus linksextremen Antifa-Truppen stammen. Sie kannten wahrscheinlich auch ihre Opfer, die gezielt angegriffen wurden.

Der Wasen war um diese Zeit schon sehr belebt und es dürften viele Besucher den Vorfall gesehen haben. So hofft die Polizei auf weitere Zeugenaussagen und auch auf Handyaufnahmen von Zeugen.

Während der Demonstration wurden nach dem Polizeibericht in der Mercedesstraße mehrere Autoreifen an abgestellten Pkw beschädigt, mutmaßlich zerstochen. »Auf dem Wasengelände soll am Rand der Demonstration eine Gruppe mutmaßlich Linker Demonstrationsteilnehmer mit Gegenständen beworfen haben.«

Später gegen 19 Uhr wurde eine Gruppe abziehender Demonstrationsteilnehmer erneut von schwarz Vermummten heftig angegriffen. Die Teilnehmer flohen in eine Pizzeria, die Vermummten verfolgten sie und richteten beträchtliche Schaden in der Pizzeria an.

Entsetzen macht sich unter Stuttgartern darüber breit, dass eine solch große Gruppe Maskierter unerkannt zuschlagen und Menschen massiv verletzen konnten und auch wieder unerkannt verschwinden konnten.

Ein »Antifaschistisches Aktionsbündnis« hatte bereits vorher angekündigt: »An den »Wir für das Grundgesetz«-Demos nehmen organisierte Rechte aller Schattierungen teil. Wer sich jedoch ernsthaft gegen die aktuellen Probleme zur Wehr setzen will, darf das nicht mit Rechten tun – sie stehen für weitere Spaltung und gewiss nicht für eine von Freiheit geprägte Gesellschaft! Eine solche Veranstaltung wird in unserer Stadt natürlich nicht ungestört ablaufen! Kommt um 13.30 Uhr an die Hall of Fame (Nähe U-Bahn-Haltestelle Mercedesstraße) – wir haben viele Flyer, mit denen wir über das rechte Problem aufklären werden!«

Ordnungskräfte der Stadt kontrollierten, ob alle der 5000 Demonstrationsteilnehmer auf dem Wasen auch eine Maske trugen.

Morddrohungen gegen Organisator?

Der Initiator der Demonstrationen, Michael Ballweg, hatte am Ende der Demonstration ausgerufen, er werde keine weiteren Demonstrationen mehr organisieren. Wie TE berichtet wurde, habe er Morddrohungen erhalten.

Bereits in der Nacht zum Samstag erschütterten heftige Explosionen Untertürkheim. Lastwagen eines Unternehmens wurden in die Luft gesprengt. Sie enthielten Technik für Veranstaltungen der Untertürkheimer Spezialfirma VTS. Wie der Firmenchef betont, standen die Lastwagen mitsamt Technik jedoch nicht für die Veranstaltung auf dem Wasen bereit. Dort habe eine andere Firma gearbeitet. Doch in der Nacht zum Samstag detonierten in drei heftigen Explosionen die Lastwagen mit der teuren Technik. Bis zu fünf Meter hohe Flammen schlugen aus den Fahrzeugen. Schaden: 200.000 Euro. Vier vermummte Täter rannten danach schnell vom Tatort.

Darüber berichtete nur kurz die Bild-Zeitung in einem Videobericht. »Dort steht eine Großdemonstration von Coronaleugnern und Verschwörungstheoretikern an«, erzählt der Bild-Mann.

Verbrannt ist auch ein seltener Oldtimer-Truck, die der Chef der Veranstaltungstechnikfirma, ein Toningenieur, in einen großen »Ghettoblaster« umgewandelt hatte, um damit als Attraktion große Veranstaltungen zu beschallen. Von »unersetzbaren Unikaten« spricht der Firmenchef. Das war nach allgemeiner Einschätzung eine fachmännisch geplante Aktion. Mit Sprengstoff gelang es den professionellen Terroristen, die LKWs in einer großen Explosion in die Luft zu sprengen. Unerkannt verschwanden sie schnell im Dunkel der Nacht. Bisher tappt die Polizei im Dunkeln, eine Großfahndung blieb ergebnislos.

Die Grünen-Abgeordneten Renate Künast hatte im März im Bundestag gefordert, dass auch NGOs und Antifa eine regelmäßige Finanzierung benötigten.

»Ich bin es leid, wie wir seit Jahrzehnten darum kämpfen, dass NGOs und Antifa-Gruppen, die sich engagieren, immer um ihr Geld ringen und von Jahr zu Jahr nur Arbeitsverträge abschließen können. Das reicht nicht. Sie müssen eine verlässliche Finanzierung haben«.

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