an: Herrn Guido Zöllick, Präsident des
DEHOGA Bundesverbandes
von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat.
Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Kopien an Multiplikatoren
Sehr
geehrter Herr Zöllick,
am 23.03.2020 hatte die Bundesregierung den Betrieb von Hotels und Gaststätten verboten wegen der Covid19-Epidemie. Der Gesundheitsminister verfügt über keine medizinischen Kenntnisse und hat die Folgen des Verbotes nicht überlegt, siehe https://transinformation.net/der-lockdown-muss-sofort-aufgehoben-werden-was-sagt-die-analyse-aus-dem-bmi-und-wer-unterstuetzt-die-veroeffentlichung . Während der Influenza-Epidemie 2018, die 25.100 Todesopfer erforderte, wurde kein Verbot erlassen.
Das Verbot durch die Bundesregierung verursacht sehr große finanzielle Schäden sowie viele Konkurse. Zu prüfen ist, ob das Verbot durch die Bundesregierung erforderlich und rechtlich zulässig war. Siehe https://www.eike-klima-energie.eu/2020/05/17/sechs-kurze-begruendungen-fuer-die-verfassungswidrigkeit-des-shutdown-in-deutschland/.
Festzustellen ist, dass zum Zeitpunkt des Verbotes die Covid19-Epidemie bereits abgeklungen war. Am 11.03.2020 erreichte die Reproduktionszahl den Höhepunkt mit einem Wert von etwa 3,3. Bereits am 20.03.2020, also vor dem Verbot, war die Reproduktionszahl auf 1 abgesunken, um dann weiter zu fallen.
Ferner ist festzustellen, dass die Covid19-Epidemie im Gegensatz zu der Epidemie 2018 augenscheinlich keine größere Erhöhung der Anzahl der täglichen Sterbefälle bewirkte als die Hitzewelle 2018 (Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html). Auch die Maßnahmen können Sterbefälle verursacht haben.
Gemäß den Daten des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-05-18-de.pdf?__blob=publicationFile) stieg die Anzahl der täglich gemeldeten neuen Covid19-Erkrankungsbeginne vom 01.03.2020 bis zum 18.03.2020 auf etwa 4.000 an. Danach sanken die Erkrankungsbeginne stetig bis auf 0 am 16.05.2020. Am 23.03.2020, also am Tag des Gaststättenverbotes war sie bereits auf etwa 3.000 abgesunken. Nimmt man an, daß die Erkrankungen 14 Tage nach der Ansteckung erfolgen, dann war die Anzahl der Erkrankungsbeginne am 12.04.2020 (als Ansteckungen bis zum Tage des Verbotes) bereits auf etwa 1.500 abgesunken.
Es ist unwahrscheinlich, dass das Gaststättenbetriebsverbot einen Einfluss auf die Covid19-Erkrankungen hatte. Diese Sachverhalte erläutert u. a. Prof. Dr. Stefan Homburg, Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover, durch statistische Überlegungen. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=9CcT250d50I&feature=youtu.be.
Hoffentlich haben Sie den Mut, sich hiermit auseinanderzusetzen. Verantwortungsträger wagen kaum noch Kritik an der Bundeskanzlerin, weil Kritik bekämpft wird wie in einer Diktatur. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=JrjN9MKwYoA&feature=youtu.be. In Januar bezeichneten die regierungstreuen Medien Warnungen von Covit19 als "Verschwörungstheorien". Heute geschieht das Gegenteil. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
am 23.03.2020 hatte die Bundesregierung den Betrieb von Hotels und Gaststätten verboten wegen der Covid19-Epidemie. Der Gesundheitsminister verfügt über keine medizinischen Kenntnisse und hat die Folgen des Verbotes nicht überlegt, siehe https://transinformation.net/der-lockdown-muss-sofort-aufgehoben-werden-was-sagt-die-analyse-aus-dem-bmi-und-wer-unterstuetzt-die-veroeffentlichung . Während der Influenza-Epidemie 2018, die 25.100 Todesopfer erforderte, wurde kein Verbot erlassen.
Das Verbot durch die Bundesregierung verursacht sehr große finanzielle Schäden sowie viele Konkurse. Zu prüfen ist, ob das Verbot durch die Bundesregierung erforderlich und rechtlich zulässig war. Siehe https://www.eike-klima-energie.eu/2020/05/17/sechs-kurze-begruendungen-fuer-die-verfassungswidrigkeit-des-shutdown-in-deutschland/.
Festzustellen ist, dass zum Zeitpunkt des Verbotes die Covid19-Epidemie bereits abgeklungen war. Am 11.03.2020 erreichte die Reproduktionszahl den Höhepunkt mit einem Wert von etwa 3,3. Bereits am 20.03.2020, also vor dem Verbot, war die Reproduktionszahl auf 1 abgesunken, um dann weiter zu fallen.
Ferner ist festzustellen, dass die Covid19-Epidemie im Gegensatz zu der Epidemie 2018 augenscheinlich keine größere Erhöhung der Anzahl der täglichen Sterbefälle bewirkte als die Hitzewelle 2018 (Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html). Auch die Maßnahmen können Sterbefälle verursacht haben.
Gemäß den Daten des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-05-18-de.pdf?__blob=publicationFile) stieg die Anzahl der täglich gemeldeten neuen Covid19-Erkrankungsbeginne vom 01.03.2020 bis zum 18.03.2020 auf etwa 4.000 an. Danach sanken die Erkrankungsbeginne stetig bis auf 0 am 16.05.2020. Am 23.03.2020, also am Tag des Gaststättenverbotes war sie bereits auf etwa 3.000 abgesunken. Nimmt man an, daß die Erkrankungen 14 Tage nach der Ansteckung erfolgen, dann war die Anzahl der Erkrankungsbeginne am 12.04.2020 (als Ansteckungen bis zum Tage des Verbotes) bereits auf etwa 1.500 abgesunken.
Es ist unwahrscheinlich, dass das Gaststättenbetriebsverbot einen Einfluss auf die Covid19-Erkrankungen hatte. Diese Sachverhalte erläutert u. a. Prof. Dr. Stefan Homburg, Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover, durch statistische Überlegungen. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=9CcT250d50I&feature=youtu.be.
Hoffentlich haben Sie den Mut, sich hiermit auseinanderzusetzen. Verantwortungsträger wagen kaum noch Kritik an der Bundeskanzlerin, weil Kritik bekämpft wird wie in einer Diktatur. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=JrjN9MKwYoA&feature=youtu.be. In Januar bezeichneten die regierungstreuen Medien Warnungen von Covit19 als "Verschwörungstheorien". Heute geschieht das Gegenteil. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
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