Dienstag, Oktober 29, 2019

Aufgespießt: Klimawende und nun?

Frankreich hat wohl mit Blick auf deutschen Energie-Irrsinn den Bau von fünf oder sechs neuen Kernkraftwerken angekündigt. Doch das ist erst eine Ankündigung, bis die Strom liefern könnten, gehen viele Jahre ins Land.

Da passt die Entscheidung aus Berlin gut, das Klimagesetzpaket zu verabschieden, eine CO2-Steuer zu erheben, die Kohlekraftwerke abzuschalten und private Ölheizungen abzuschaffen. Damit wird übrigens auch großenteils die Fernwärmeversorgung gekappt. Frieren für die Klimawende.

Glauben die wirklich, dass die Mehrheit der deutschen Bevölkerung nicht mehr alle Latten am Zaun hat und sich die grüne Bevormundungspolitik auf Dauer gefallen lässt?“ fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden. 

Jeder kann mithelfen der Macht der grünen Propagandamaschine wirksam etwas entgegenzusetzen. Mit grünen alternativen  Fakts über das Thema  Klima wurden  inzwischen alle anderen Politikbereiche ins Abseits geschoben und einen Kult erzeugt hat, der von den wahren Problemen ablenkt.

Frieren für die Klimawende: Flaute vor Windrädern, Nebel über Solarzellen. Der Herbst und der „sichere“ Strom.


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de


Frieren für die Klimawende: Flaute vor Windrädern, Nebel über Solarzellen. Der Herbst und der „sichere“ Strom.

Blick auf die Stromversorgung: Alle Räder stehen still - zumindest die Wind brauchen. Wenn nicht Kohle und Kernkraft Strom lieferten, sähe es derzeit ganz schlecht aus für die Versorgung in Deutschland. Doch die sollen ja bald wegfallen. Also französischer Atomstrom?

Sehen wir uns wieder einmal an, was jene 30 000 Windräder derzeit tun: nichts. Sie verschandeln die Landschaft, kosten ein Heidengeld und tun – nichts. Sie sollen eigentlich Deutschland mit vermeintlich umweltfreundlichem Strom versorgen. Ausschließlich Windkraft und Photovoltaik. Das ist die Idee.

Ein Blick in den Himmel zeigt: Flaute. Schon tagelang. Eine typische Wettersituation in Herbst und Winter. Hochdrucklage, kaum Luftdruckgegensätze, kaum Wind, Folge: kein Strom von Windrädern. Auch wenn es 60 000 sind. Dagegen viel Nebel, der auch die Solarzellen kaum Strom erzeugen läßt. Lediglich um die Mittagszeit liefern sie Strom, wenn der Hochnebel weg ist. Nachts liefern sie sowie nichts.

Ein Blick auf den Verlauf von Stromerzeugung und Verbrauch zeigt:

Ohne Kohle und Kernkraft ginge nichts. Die Wasserkraft spielt mit etwa vier Prozent Anteil kaum eine Rolle. Die unter horrenden Kosten in Nord- und Ostsee eingepflanzten Windkraftparks lieferten fast keinen Strom. Kunststück, auch dort weht kaum Wind. Die Solaranlagen produzieren um die mittags- und Nachmittagszeit ein wenig Strom. Den Löwenanteil pumpen die konventionellen Kraftwerke in die Netze.

Ohne Kohle- und Kernkraftwerke sähe es bereits jetzt dunkel aus in Deutschland. Kernkraftwerke laufen derzeit rund um die Uhr. Doch im Industrieland Baden-Württemberg wird der letzte Block des Kernkraftwerkes Philippsburg am Ende des Jahres abgeschaltet. Das lieferte im ersten Halbjahr gemeinsam mit dem zweiten verbliebenen KKW Neckarwestheim noch die Hälfte des Stromes für Baden-Württemberg, wird aber bereits langsam heruntergefahren. Auf dem Gelände des Kraftwerkes ist bereits eine Baustelle entstanden mit Hallen und Maschinen, die für den Abbau der Blöcke gebraucht werden.

Abrißbagger führen aus, was die Politik will:

Die Axt an das Industrieland Baden-Württemberg legen. Wenn die in Philippsburg fertig sind, können sie möglicherweise gleich nach Sindelfingen und Stuttgart rollen. Dort könnten dann die Daimler-Werke reif für die Abrißbirne sein.

Das letzte KKW in Deutschland soll in drei Jahren abgeschaltet werden und keinen Strom mehr liefern. Woher der dann kommt, weiss niemand. Auch noch so viele Windräder und Photovoltaikanlagen können prinzipiell keine permanente und sichere Stromversorgung aufrechterhalten. Wenn weitgehend Flaute herrscht und Wolken den Himmel bedecken, gibt es eben auch keinen Strom. Speicher in den benötigen Mengen gibt es ebenfalls nicht.

Stromimporte aus dem Ausland werden einen Teil des Defizits decken. Doch die sind teuer und zeitlich begrenzt, denn das Ausland ist nicht in der Lage, eine Grundversorgung für Deutschland mit zu übernehmen.

Frankreich hat wohl mit Blick auf deutschen Irrsinn den Bau von fünf oder sechs neuen Kernkraftwerken angekündigt. Doch das ist erst eine Ankündigung, bis die Strom liefern könnten, gehen viele Jahre ins Land.

Da passt die Entscheidung aus Berlin gut, das Klimagesetzpaket zu verabschieden, eine CO2-Steuer zu erheben, die Kohlekraftwerke abzuschalten und private Ölheizungen abzuschaffen. Damit wird übrigens auch großenteils die Fernwärmeversorgung gekappt. Frieren für die Klimawende.

Das Gute an der Flaute: Der Rotmilan kann sich derzeit freuen. Er wird eher nicht von Windradflügeln erschlagen.

Der Wettbewerb für ökologische Nachhaltigkeit und CO2-Neutralität hat bereits die ersten Sieger ausgemacht:

  • Deutscher Meister sind die Obdachlosen,
  • Weltmeister sind die afrikanischen Massai geworden, die praktisch keinen Fußabdruck hinterlassen.

Wir sind gerade dabei den Massai den Weltmeistertitel streitig zu machen. So sehen Sieger aus!?

Deutschland braucht die Hilfe seiner noch nicht vom Klimawahn befallenen Bevölkerung um den Klimavirus wirksam zu stoppen.

Der Planet erhitzt sich wenig, die Köpfe sehr. Die Politik hat kaum noch etwas zu sagen; hatte sie früher NGO´s als Hilfstruppen gefüttert, will jetzt das Mündel Vormund sein. Ein links-grünes radikales Netzwerk, bestehend aus vielen auch vom Staat gut gefütterten NGOs und dahinterstehenden Fondsgesellschaften, haben das Zepter übernommen und von diesen werden die entsprechenden Botschaften medial in die Massen gehämmert.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de



Nev New Energy Values GmbH: BaFinordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat der NEV New Energy Values GmbH, Horb, mit Bescheid vom 11. Oktober 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben.

Die Gesellschaft bot dem Publikum den Kauf bestehender Forderungen aus Kapital-Lebensversicherungsverträgen gegen das Versprechen an, Geldzahlungen über mehrere Jahre hinweg oder nach mehreren Jahren zu leisten.

Mit dem Einzug der Geldforderungen aus den vertragsgegenständlichen Lebensversicherungsverträgen betreibt die NEV New Energy Values GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de

***

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 





Montag, Oktober 28, 2019

Aufgespießt | Windindustrie: Die Zerstörung der Heimat – der Odenwald

Naturlandschaften werden der Ökoindustrie überlassen, ohne dass damit die Ziele der „Energiewende“ erreicht werden. Ideologie schlägt Ökonomie, Umweltschutz und gesunden Menschenverstand. Besuchen Sie die zur Vernichtung freigegebene Schönheit vor ihrer Zerstörung. Sie heißen Weiten-Gesäß, Schöllenbach, Schönmattenwag, Hummetroth oder Unterhöllgrund. Oft hängt an den Namen der Odenwälder Orte ein „Unter“ oder ein „Ober“ an. Tiefe Taleinschnitte mit Bächen wechseln sich mit bewaldeten Hochflächen ab. Schon die Römer waren hier und zogen ihren Limes quer durch den Odenwald, um Grenzen festzulegen und abzusichern.



Odenwald bedeutet vielleicht „Wald der Sagen“ oder könnte von „öde“ kommen, von dünn besiedelt. Die sanfte, bergige Landschaft mit den vielen dunklen Wäldern machte den Menschen die Besiedelung nicht leicht. Zudem verunsicherten früher Räuberbanden die Bewohner. Heute kommen die Räuber unter dem Deckmantel des Klimaschutzes und rauben die Heimat.

Einst erschütterten Erdbeben und Vulkanausbrüche die Gegend, heute erschüttern Pläne der schwarz-grünen Landesregierung Hessens, gewaltige Windräder in den Odenwald zu pflanzen, die Bürger. Viele Flächen sind zwar als Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, doch das schützt sie nicht mehr: Der Odenwald darf mit Windrädern zugepflastert werden. So setzen die Grünen ihr Zerstörungswerk deutscher Landschaften auch im Odenwald fort.

Die sogenannten Klimaschützer wollen uns vorschreiben wie wir zu leben haben.

Diesem Vorhaben gilt es mit aller Macht entgegen zu treten.  Je mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit es gibt, desto schwieriger wird es für die sogenannten „Klima-Aktivisten“ weitere Menschen  mit dem Klima-Virus zu infizieren. Es gilt die inzwischen zur Psychose gewordene Selbststilisierung der Klima-Aktivisten und den als Lifestyle-Happening inszenierten kalkulierten Gesetzesbruch durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit zu beenden.  

Demokratie und das Leben in einer intakten gesunden Umwelt ist ein zentraler Wert unserer Gesellschaft, den es zu erhalten und zu verteidigen gilt.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V. Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Bürger und Experten. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…

Der UTR e.V. nimmt keine steuerlichen Vorteile in Anspruch und wird auch von keiner Seite finanziert.
Der Verein finanziert sich ausschließlich aus freiwilligen Zuwendungen.
Wir freuen uns über jede Unterstützung.


Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

UNBEDINGT LESEN!! JETZT HIER!BESTELLEN.

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind
und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann

JETZT HIER  BESTELLT WERDEN.

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de






Smart Valor AG, Vaduz: Mitteilung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass die Smart Valor AG, Vaduz, Registernummer FL-0002.596.088-9, über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA verfügt und somit nicht berechtigt ist, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Insbesondere ist Smart Valor AG keine „Licensed Exchange“, wie unter der Website https://smartvalor[dot]com/en/valor-platform angegeben wird.

Die FMA empfiehlt dringend, bewilligungspflichtige Finanzgeschäfte nur durch Finanzinstitute ausführen zu lassen, die von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen sind.

Quelle: FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein https://www.fma-li.li

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Beiträge suchen und finden Sie hier.

Betroffene Anleger finden Hilfe hier 



Millionenverluste für UDI-Anleger

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  27.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Millionenverluste für UDI-Anleger. Jahresabschlüsse 2018 offenbaren immer größere Probleme bei UDI

27.10.2019 • Schon jetzt summieren sich die 2018er Verluste für die UDI-Festzins-Produkte auf rund 13 Millionen Euro! Dabei sind noch nicht einmal alle Jahresabschlüsse für das Vorjahr veröffentlicht. Mehrere Millionen Euro kommen also erwartungsgemäß noch hinzu.

Gegenüber den 2017er Verlusten von rund acht Millionen Euro ist das eine weitere Dramatisierung der Situation. Das Anlegerkapital schmilzt also weiter wie Eis in der Sonne. Stefan Keller stimmt die Anleger zwischenzeitlich sogar für 2019 und 2020 auf weitere Schwierigkeiten ein. Erst ab 2021 könnte sich die Liquiditätssituation bei den Biogasanlagen verbessern.

Transparenzverstöße.

Seit Jahren hält sich UDI in zahlreichen Fällen nicht an die gesetzlichen Transparenzpflichten für ihre Vermögensanlagen. Dabei geht es um die vorgegebene Frist von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende, innerhalb der ein Emittent unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, einen Jahresabschluss beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung einzureichen. Keller ist das offenbar egal. Wie in den Vorjahren verstößt er bei zahlreichen Fällen, für die die gesetzlichen Vorgaben gelten, gegen die Transparenzvorschrift.

Bilanzen 2018.

Mit monatelanger Verspätung können nun allerdings doch eine Reihe von Jahresabschlüssen eingesehen werden. Die darin gezeigten Ergebnisse dürften Anleger nicht positiv stimmen. Verluste von ein bis zwei Millionen Euro pro Emittent sind keine Seltenheit. Bei dem UDI Energie Festzins IV hat sich beispielsweise der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 60 Prozent der Bilanzsumme erhöht. Etwas jüngere Gesellschaften sind teilweise ebenfalls schon überschuldet und können insolvenzrechtliche Folgen nur vermeiden, in dem sie auf die Nachrangklausel bei den Anlegerdarlehen zurückgreifen. Zu den Hintergründen wird in einigen Abschlüssen wenig gesagt. Lapidar ist beispielsweise zu lesen: „Die ungünstige wirtschaftliche Situation der Darlehensnehmer hat das Jahr 2018 nochmals negativ beeinflusst.“ Welche Darlehensnehmer sind das? Bei welchen Projektgesellschaften mussten die ausgereichten Darlehen außerplanmäßig abgeschrieben werden? In den veröffentlichten Jahresabschlüssen wird darüber nicht berichtet. Dafür werden die Anleger für die Zukunft schon auf weitere Schwierigkeiten eingestimmt, wonach bei vorsichtiger Betrachtung „erst ab 2021 eine Verbesserung der Liquiditätssituation auf Seiten der Darlehensnehmer“ zu erwarten sei.

Kleine Anfrage.

Sehr interessante Aussagen im Fall UDI liefert eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE an die Bundesregierung. Darin hinterfragt wird die Rolle der BaFin aus Sicht der Verbraucher. Anfangs noch sehr allgemein antwortet die parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski, dass die Finanzaufsicht einzelne UDI-Gesellschaften „aus verschiedenen Anlässen kontaktiert“ hat. Es ist auch von Anhörungen der BaFin die Rede, in deren Folge „insgesamt 5 Mitteilungen von Gesellschaften der UDI-Gruppe nach §11a VermAnlG abgegeben“ wurden. Das wirft kein gutes Licht auf UDI, wenn diese gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen offenbar erst als „Folge“ von Anhörungen passierten. Weiterhin gab es im Februar 2019 außerdem noch Anhörungen der BaFin zum UDI Energie Festzins 14. Diese erfolgten, nachdem die Stiftung Warentest vor dem Angebot in ihrer Zeitschrift Finanztest gewarnt hatte. Das Ergebnis der BaFin-Anhörung war dann die Einstellung des Vertriebes durch die Emittentin. Auf Nachfrage hat sich UDI nicht zu der Frage geäußert, ob sie damit einem möglichen Vertriebsstopp durch die BaFin zuvorgekommen sind.

Loipfinger’s Meinung.

Anfragen von Investmentcheck beantwortet UDI offenbar prinzipiell nicht mehr. Auch dieses Mal wollte Keller keine Stellungnahmen abgeben. Das ist sein gutes Recht, was bezüglich der gesetzlichen Transparenzpflichten eigentlich anders ist. Danach müsste er innerhalb von sechs Monaten die Jahresabschlüsse bestimmter Emittentengesellschaften beim Bundesanzeiger zur Bekanntmachung einreichen. Das schert ihn nicht. Er spielt offenbar bei vielen Dingen auf Zeit. Ich interpretiere das als weiteres Warnsignal. Die 2018er Millionenverluste summieren sich zu den schon immensen Verlustvorträgen. Wer glaubt da noch an eine Rückzahlung der von Anlegern gegebenen Nachrangdarlehen?

***

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Sonntag, Oktober 27, 2019

Binäre Optionen: Opfer von Finanzbetrug im Internet wehren sich und schließen sich dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung an.

Bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung gehe täglich Dutzende Beschwerden von Anlegern ein, die über betrügerische Internetseiten mit Kapitalanlageangeboten betrogen wurden. Die Täter sind Meister im Täuschen und Tarnen und agieren meist vom Ausland heraus. Der betrogene Investor hat in der Regel noch nicht einmal die richtigen Namen seiner Ansprechpartner oder einen richtigen Firmennamen, geschweige denn eine richtige Adresse. Alles ist  gelogen!

Es ist eigentlich kaum zu glauben, dass es in Europa überhaupt möglich ist, dass Kriminelle ihre Opfer teils über Jahre hinweg um ihr Geld betrügen, ohne dass irgendetwas passiert.

„Binäre Optionen sollten grundsätzlich Finanzderivate darstellen, die auf Optionen basieren. Sie zählen zu den Termingeschäften. Vielfach werden jedoch Binary Options angeboten, die regelrecht einen Totalverlust garantieren.

Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Oft tritt dann plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust ein, der durch angeblich plötzliche negative Kursentwicklungen entstanden sein soll. Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei der ersten Einzahlung in die eigene Tasche der Betrüger abgezogen worden sind. Es handelt sich um höchst kriminelle Machenschaften von Internet- und Cyber-Betrügern.

Die Trading-Anzeigen auf den Plattformen sind allesamt nur fiktiv und täuschen Gewinne vor, damit die Anleger noch weitere Gelder investieren.

Und sollte doch einmal ein vermeintlicher Gewinn ausbezahlt werden, handelt es sich wahrhaftig um die teilweise Rückzahlung des Investments mit dem Zweck, den Geschädigten noch mehr Geld herauszulocken.

Kürzlich werben die Trading-Plattformen im Falle eines Totalverlusts mit sogenannten „Ausfallversicherungen“. Hierbei handelt es sich augenscheinlich um einen plumpen Versuch, Kunden neuerlich Gelder abzuzweigen. Argumentiert wird damit, dass ein einmaliger Betrag für die Versicherungsprämie anfallen würde. Fakt ist, dass solche Versicherungen grundsätzlich nicht existieren und folglich auch eine Zahlung nichts bringt.

Es kommt aber noch ärger!

  • Zum Teil wird versucht, Kunden mit angeblichen noch ausstehenden Steuerzahlungen in Bedrängnis zu setzen. Es hat sich gezeigt, dass die Trader hierbei nur nochmals Zahlungen der Geschädigten ohne tatsächlichen Grund erlangen wollen.

  • In einigen Fällen wurden sogar die Online-Banking-Zugangsdaten abgefragt, sodass private Konten einfach abgeräumt wurden.

Die Geschädigten investierten Gelder über nachstehende Online-Trading-Plattformen:

  • 24option
  • BigOption
  • CT Option
  • Geneva Option
  • GTP Capital
  • Invest.com
  • Invory Option
  • Option500
  • Option888
  • Plusoption.com
  • Prestige Option
  • Safemarkets
  • Secondinvest.com
  • Stackoptions
  • Stockpairs
  • Trade.com
  • Tradorax
  • UB4Trade
  • UK Options
  • VX Markets
  • wmoptions

Mittlerweile fällt auf, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten.

Banken sind verpflichtet die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages. Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schließlich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschließlich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

  • Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Soweit ersichtlich, müssen die Banken mindestens unvorstellbare 3 % des Transaktionsvolumens als Transaktionsgebühr zu Lasten der Trader verrechnet haben. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht "feststellen" wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

Chancen

Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäscherei im Raum.

Nach Einschätzung der mit diesen Fällen beschäftigten ESK Rechtsanwälten  stehen die Chancen gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

ESK-Rechtsanwalt in Dubai

Einige Banken mit Sitz in Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, fungierten als Empfängerbanken für die Investitionen in die Online-Trading-Plattform „Stackoptions“.

Stackoptions“ ist auf Betrug aufgebaut.

Die Webseite ‚www.stackoptions.com‘ ist bereits nicht mehr erreichbar. Zahlreiche Anleger wurden um ihr Erspartes gebracht. Bedauerlicherweise ist es nur schwer möglich, die Hintermänner von „Stackoptions“ ausfindig zu machen, um von ihnen das investierte Geld zurückholen zu können.

Jedoch gibt es einen Hoffnungsschimmer! Es ist aufgefallen, dass die involvierten Empfängerbanken vielfach gegen ihre Sorgfalts- und Compliance-Pflichten verstossen haben. Hierdurch ist es möglich, die Empfängerbanken auf Schadenersatz zu klagen.

Ein ESK Rechtsanwalt war vor Ort in Dubai, um nunmehr mit einheimischen Rechtsanwälten ein Vorgehen gegen die betreffenden Banken zu besprechen um betrogenen Anlegern das investierte Geld möglichst zurück zu holen.

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen:

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten als ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei für Anlegerschutz steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung.

Hochqualifizierte Erstberatung durch ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzleien:

Der ESK Express Schutzbund arbeitet mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die mit zu den führenden Kanzleien für Anlegerschutz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich der Fördergemeinschaft anschließen, eine hoch qualifizierte Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalls. Jeder einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet werden; dies ist durch die ESK-Fördergemeinschaft hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die ESK Rechtsanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich Ersatzansprüche durchgesetzt werden können.

Beitritt zur ESK-Fördergemeinschaft mit einmaligem Förderbeitrag ab EUR 75,00

Wir bieten geschädigten Anlegern ein kostenloses schriftliches, telefonisches oder auch persönliches Erstgespräch mit einem ESK-Vertrauensrechtsanwalt an, nach welchem sie entscheiden können, ob sie mit diesen Rechtsanwälten Ihre Ansprüche geltend machen wollen.

Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter.

Danach können Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Dann bespricht der ESK-Vertrauensrechtsanwalt mit dem Anleger, welche Möglichkeiten bestehen. Ist der Fall dafür geeignet, wird der ESK-Vertrauensrechtsanwalt, nach entsprechender Vollmachtserteilung durch den betroffenen Anleger, folgende außergerichtliche Leistungen erbringen:

Die Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen, ist einer sofortigen gerichtlichen Klage in der Regel vorzuziehen:

Im Erfolgsfall können die Geschädigten  nämlich wesentlich schneller ihr Geld zurückholen, als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Für die außergerichtliche Tätigkeit der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei übernimmt die ESK-Fördergemeinschaft für die betroffenen Anleger die Kosten im Gegenzug zur einer Erfolgsbeteiligung ab 5% (abhängig von der Höhe der von Ihnen investierten Summe) des hereingebrachten Betrags im außergerichtlichen Erfolgsfall.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden mitunter hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Der Erfolg bei außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen, kann nie garantiert werden. Wenn Ihr Anspruch außergerichtlich nicht erfolgreich durchgesetzt werden kann, müssen Sie auch nichts bezahlen.

Das Ziel der ESK-Vertrauensrechtsanwaltskanzlei ist es, Betroffenen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen. Die Rechtsanwälte betreuen Anleger in ihren Anliegen und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Liechtenstein, der Schweiz, in Österreich und auch in Deutschland zur Seite.

Diese Rechtsanwälte vertreten bereits viele Opfer dieser Betrügereien. Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Die ersten Schritte sollten sein:

  • Banküberweisungen stoppen
  • Bereits getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die ESK Rechtsanwälte  setzen sich mit der Bank der Investoren und der Empfängerbank in Verbindung.
  • Kreditkartenzahlungen stoppen.
  • Zahlungen über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht werden.
  • Die Anwälte prüfen die Möglichkeiten solcher Rückerstattungen.
  • Einschaltung von Polizei und Staatsanwaltschaft.
  • Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen, Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die ESK Rechtsanwälte unterstützen die Anleger bei Erstattung von Strafanzeigen.

Die ESK Fördermitgliedschaft mit Einmalbeitrag (75.- Euro) ermöglicht es betroffenen Anlegern, ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ohne dass sie ein finanzielles Risiko eingehen, und sie müssen außergerichtlich keine Anwaltsgebühren zahlen. Sie zahlen immer nur dann etwas, wenn ihr Verfahren erfolgreich ist. Wenn der Fall nicht erfolgreich ist, ist auch nichts zu zahlen.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit

Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung

von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung





Freitag, Oktober 25, 2019

EN Storage: Anlageberater und Wirtschaftsprüfer im Betrugsfall EN Storage verurteilt. Schadensersatz vom Wirtschaftsprüfer.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  16.10.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Schadensersatz vom Wirtschaftsprüfer

Anlageberater und Wirtschaftsprüfer im Betrugsfall EN Storage verurteilt.

16.10.2019 • Urteile gegen Wirtschaftsprüfer sind selten. Im Betrugsfall EN Storage gibt es nun aber schon mehrere Urteile gegen einen maßgeblich involvierten Wirtschafprüfer. Aktuell muss er nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart zusammen mit einem Anlageberater Schadensersatz leisten. Denn EN Storage aus Herrenberg bei Stuttgart betrieb als Anbieter von Computer-Speichersystemen ein Schneeballsystem, wie der Insolvenzverwalter feststellte. Einer der Geschäftsführer wurde nach einem Geständnis wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Landgericht Stuttgart hat nun in einem Verfahren den Wirtschaftsprüfer und den Anlageberater gemeinschaftlich zu Schadensersatz in sechsstelliger Höhe verurteilt (Aktenzeichen 27 O 167/18).

Wirtschaftsprüferhaftung. 

Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist sehr gut begründet und widerspricht der Argumentation des beklagten Wirtschaftsprüfers, wonach dieser „keine materiell-rechtliche Prüfungspflicht“ hatte. Anhaltspunkte für die Vorlage von Scheinunterlagen durch EN-Storage habe er nicht gehabt. Die Kammer folgte auch nicht dem Vortrag, dass die vom Wirtschaftsprüfer erfolgte Unterzeichnung der Eigentumszertifikate erst nach dem Abschluss seines Kauf- und Überlassungsvertrages und nach Zahlung des Kaufpreises erfolgte. Der Schaden sei also schon vorher eingetreten und nicht von ihm zu verantworten. Vielmehr überzeugte das Gericht die Argumentation des Klägeranwalts wonach EN Storage mit dem Wirtschaftsprüfer vertrauensbildend warb. In den Entscheidungsgründen wird die Entstehung eines Schuldverhältnisses auch ohne expliziten Vertrag angeführt: „Ein solches Schuldverhältnis entsteht nach § 311 Abs. 3 S. 2 Alt. 1 BGB insbesondere, wenn der Dritte in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nimmt und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst.“ Außerdem habe der Wirtschaftsprüfer seine Pflichten nicht ernst genug genommen, weil die bloße Sichtung und Zuordnung von Vertragsunterlagen keine Prüfung im Sinne des Paragraphen 2 der Wirtschaftsprüferordnung darstelle.

Haftung Anlageberater. 

In dem streitgegenständlichen Fall erfolgte der Kauf der Speichersysteme über einen Berater, der wie üblich in solchen Haftungsfällen die Beratungstätigkeit später verneinte. Er sei nur als Anlagevermittler aufgetreten und hätte deshalb keine Empfehlung abgegeben. Das Gericht sah das anders, auch weil der geschädigte Anleger in einer Mail seine Präferenzen sehr deutlich zum Ausdruck brachte, in dem er „Sicherheit geht vor Zins“ schrieb. Deshalb schuldete er eine anlegergerechte Beratung, die die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden einbezieht und insbesondere das Anlageziel, die Risikobereitschaft und den Wissensstand des Anlageinteressenten zu berücksichtigen hat. Außerdem wertete das Gericht zu seinen Lasten, dass er eine unabhängige Beratung vortäuschte, obwohl er ab 2016 als Angestellter der EN Storage agierte.

Anfechtungen. 

Interessant ist das Urteil auch in Bezug auf zwei Anträge, bei denen der Anleger einen noch nicht eingetretenen Schaden feststellen ließ. Es geht um die möglichen Anfechtungen von erhaltenen Zahlungen durch den Insolvenzverwalter. Dazu führte das Gericht aus: „Der Eintritt eines weiteren Schadens ist hinreichend wahrscheinlich. Den Klägern droht eine Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter Dr. Leichtle auf Rückzahlung der an ihn von der EN Storage auf Grund der Anlage ausgekehrten Beträge auf Grundlage der Insolvenzanfechtungen. […] Der Kammer ist auf Grund einer in der Kammer anhängig gewesenen ‚Musterklage‘ des Insolvenzverwalters (Az. 27 O 299/18) auch bekannt, dass entsprechende Ansprüche verfolgt werden sollen.“ In ihrem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass auch diese Eventualschäden nicht den Klägern anzulasten sind.

Vollstreckung. 

Für andere Geschädigte von EN Storage interessant sind die Ausführungen zu einer möglichen Vollstreckung. Diese wurde vom Gericht vorläufig verneint, weil die beklagte Wirtschaftsprüfungskanzlei „durch eidesstattliche Versicherung ihrer Partner glaubhaft gemacht hat, dass die Zwangsvollstreckung durch den Kläger angesichts der nennenswerten Anzahl paralleler Verfahren die Beklagte Ziffer 4 existenziell treffen könnte. Nachdem die Bonität der Streithelferin Zurich Insurance nicht in Zweifel steht, ist ein Aufschub der Vollstreckung auch dem Kläger zuzumuten“. Für Anleger, die die zwischenzeitlich eingetretene Verjährung durch eigene Klagen unterbrochen haben, ist das eine gute Nachricht, wenn eine bonitätsstarke Versicherung bei einem Obsiegen auch die wirtschaftliche Durchsetzung ermöglicht.

Loipfinger’s Meinung. 

Fast schon reflexartig wird von Anlageberatern bei Schadensfällen die Beratungstätigkeit abgestritten. Man sei eben nur Anlagevermittler gewesen und hätte keine Empfehlung ausgesprochen. In Wirklichkeit wünscht nur in sehr seltenen Fällen ein Kunde konkret die reine Vermittlung eines von ihm vorher ausgesuchten Finanzproduktes, sondern fast immer kommt der Vorschlag für ein bestimmtes Produkt vom Berater. Bei Wirtschaftsprüfern ist ebenfalls immer wieder ein mangelhaftes Verantwortungsbewusstsein zu beobachten. Sie verstecken sich hinter Vorschriften, die nicht explizit bestimmte Prüfungserfordernisse vorschreiben würden. Ob die Testate und Prüfungen eines Wirtschaftsprüfers bei potenziellen Investoren ein entsprechendes Vertrauensverhältnis begründen, das erst zu einer Anlageentscheidung führt, ist ihnen egal. Sie fühlen sich sicher hinter juristischen Spitzfindigkeiten, wonach ihr Auftrag entsprechend eingeschränkt gewesen sei und deshalb kein Verstoß vorliege. Es tut gut zu sehen, dass Wirtschaftsprüfer und Anlageberater nicht immer damit durchkommen. Damit bleibt zu hoffen, dass die zu erwartende Berufung ähnlich deutlich ausfällt.

***

Betroffene Anleger können sich bei den Rechtsanwälten des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung ausführlich beraten lassen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis



ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung