Dienstag, Juli 09, 2019

Stelios Tsitsilas: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

Die BaFin hat Herrn Stelios Tsitsilas, Bergisch Gladbach, mit Bescheid vom 21. Juni 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Tsitsilas nahm gemeinsam mit einer weiteren Person unter der Firma Exodus Coin GmbH (exodus-coin.org), Horb am Neckar, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, Gelder interessierter Anleger auf der Grundlage eines „Exodus-Coin Investorenvertrags“ entgegen, deren unbedingte Rückzahlung er versprach.

Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

+++

Mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu trägt der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne Genehmigung arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben.  Angesichts der vielen Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu Scheinfirmen.

Da Exodus Coin GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben hat, können Anleger die Gesellschaft und die Verantwortlichen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.  

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

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Fremont Capital Ltd.: Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die BaFin hat der Fremont Capital Ltd. mit Bescheid vom 22. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Fremont Capital Ltd. ist Betreiberin der Webseite www.capfremont.com und nimmt in diesem Zusammenhang fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an.

Damit betreibt die Fremont Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de

+++

Mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu trägt der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne Genehmigung arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben.  Angesichts der vielen Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu Scheinfirmen.

Da Fremont Capital Ltd. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben hat, können Anleger die Gesellschaft und die Verantwortlichen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.  

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Universe Markets / WhiteSquare Trading Ltd: Warnung durch die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) teilt mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 09.07.2019 mit, dass

Universe Markets / WhiteSquare Trading Ltd
131-151 Great Titchfield Street London W1W 5BB
United Kingdom
www.universe-markets.com
support@universe-markets.com
+43-13469999044

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.

***

Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Mit Elektroautos zurück in die Vergangenheit?

Bereits um die Jahrhundertwende hatten Elektrofahrzeuge in den USA ihre Blütezeit und machten rund ein Drittel aller Fahrzeuge im Straßenverkehr aus. Zu Ende war der  Boom der E-Autos als das erste Serienauto mit Verbrenner-Motor auf den Markt kam.

Das T Modell des Henry Ford war für jeden erschwinglich, hatte eine ordentliche Reichweite und als 1912 der Elektrostarter eingeführt wurde, schnellten die Verkaufszahlen schnell nach oben.

1971 machte wieder ein Elektrofahrzeug von sich reden. Das erste bemannte Auto fuhr auf dem Mond. Die NASA sorgte mit dem mit Strom angetriebenen Luna Rover für Schlagzeilen.

Damals fand der Wechsel von E-Autos auf Verbrenner ohne Eingriff des Staates statt. Der Wechsel war das Ergebnis eines freien Marktes in dem die Spielregeln von Angebot und Nachfrage galten.

Heute im Klima-Rettungs-Hype will eine grün dominierte Politik den Wechsel, koste es was es wolle, in Umgekehrter Richtung durch Planwirtschaft erreichen. Das Konzept, wenn es genügend E-Auto Angebote gibt, wird die Verkaufszahl nach oben schnellen, wird nicht aufgehen. Die Menschen  vertrauen lieber einer bewährten Technologie für die auch die notwendige Infrastruktur vorhanden ist und die Deutschland auch Wohlstand beschert hat. Außerdem versteht kein Mensch, dass es alleine die Personenkraftwagen sein sollen, die das Klima retten sollen. Die Frage nach den größten Dreckschleudern, Lastwagen und Schiffe bleibt unbeantwortet.

Statt einen ganzen Industriezweig zu zerschlagen um ein Auto auf die Straße zu bringen, wo noch nicht einmal gewährleistet ist, dass dafür bei Bedarf auch jederzeit ausreichend Strom vorhanden ist, wäre es einfach nur logisch, das Know-How unserer Ingenieure dafür zu nutzen den Verbrennungsmotor noch effizienter und umweltfreundlicher zu machen. Deutsche Autos haben weltweit den besten Ruf. Mercedes Stern, AUDI, BMW und VW Logo sind in vielen Ländern bekannter als die deutsche Flagge.

Mit grüner Planwirtschaft wird eine bewährte Technologie zerstört und das Rad des Fortschritts zurück gedreht. Die Entwicklung und Nutzung von Technologie wird in einem demokratischen Land von der Gesellschaft bestimmt und nicht durch Gebote und Verbote grüner Politik.
Das Wort von Turkmenistans Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow ist Gesetz. In seinem Land dürfen Autos nur die Farbe weiß haben.

Mit der Planwirtschaft in der ehemaligen DDR war der Trabant das Maß aller Dinge.

Im Grünen Deutschland sollen nur noch E-Autos fahren dürfen. Wollen wir das wirklich? Fragt Horst Roosen, Vorstand des UTR Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Vollgas in die Sackgasse. Kretschmann rief zum Mini-Autogipfele

So schnell wie möglich sollen erprobte und funktionierende Autos verschwinden. Autofahrer sollen gezwungen werden, nicht ausgereifte teure Technik mit erheblichen Mängeln zu kaufen.

»Das Auto der Zukunft muss in Deutschland vom Band rollen.« Das will Wilfried Kretschmann, Ministerpräsident im Autoland Baden-Württemberg und fordert mehr Steuermillionen für die »Verschränkung« von Energiewende und Verkehrswende. Er veranstaltete am Donnerstag letzter Woche sein eigenes »Autogipfele« – nicht in Stuttgart, sondern in Berlin. Denn nach Berlin zum »richtigen« Autogipfel bei Kanzlers vergangene Woche war er bekanntlich nicht eingeladen.

Daher trotzig das schwäbische »Gipfele« in der Vertretung Baden-Württembergs in Berlin. Herausgekommen ist zwar auch nichts in Stuttgarts Landesvertretung. Aber man hat wenigstens miteinander geschwätzt, und das in höchsten Nichtssagetönen. Kretschmann nach dem Treffen: »Baden-Württemberg geht mit ganz konkreten und sichtbaren Maßnahmen voran, um den Transformationsprozess der Automobilwirtschaft zu einer Erfolgsgeschichte für die Unternehmen, die Menschen und den Klimaschutz zu machen.«

Dafür müsse die Verkehrswende mit der Energiewende verschränkt werden, so Kretschmann. Er trifft sich immerhin schon seit einiger Zeit mit Daimler, Bosch, Porsche und anderen Herstellern aus dem Autosektor. »Strategiedialog Automobilwirtschaft« (SDA) nennen sie das im Schwabenland. Die »Transformation«, also die »Verkehrswende« soll »jobverträglich« gestaltet werden. Immerhin macht sich Kretschmann schon Sorgen in Sachen Steueraufkommen Baden-Württembergs.

Er will als fördernde Aktion ein engmaschiges Netz an Ladesäulen für Elektroautos installieren lassen. So soll im Südwesten bis September 2019 der Aufbau von einigen Ladesäulen mit einer Ladeleistung von 22 KW oder mehr alle zehn Kilometer erledigt sein. Schnellladesäulen mit einer wesentlich stärkeren Ladeleistung von 50 Kilowatt oder mehr sollen alle zwanzig Kilometer zu finden sein.

Woher der Strom für die vielen neuen E-Autos kommen soll, hat noch niemand in Stuttgart verkündet. In diesem Jahr wird das vorletzte Kernkraftwerk Baden-Württembergs Philippsburg II langsam heruntergefahren. Das soll zum Jahresende 2019 komplett abgeschaltet werden. Nach der ursprünglichen Vereinbarung im Atomgesetz aus dem Jahre 2010 sollte das vollkommen intakte Kraftwerk noch bis 2036 Strom liefern. Bis jetzt hat es rund 30 Prozent zur elektrischen Energie Baden-Württembergs beigetragen. Woher die dann kommen soll, weiß niemand.

Dafür will Kretschmann Forschung an synthetischen Kraftstoffen fördern. Die gelten als so schön umweltfreundlich. Die Grundlagen dazu wurden in den dreißiger Jahren entwickelt. Motivation damals: Das Deutsche Reich litt unter Mangel an Erdöl und wollte autark sein. Kosten spielten keine Rolle. Während des Zweiten Weltkrieges war die Kohleverflüssigung dann kriegswirtschaftlich wichtig. Doch gleich nach dem Krieg wurden diese Anlagen eingestellt. Zu hoch ist der Energieeinsatz, um mit hohem Druck und Temperaturen aus Biomasse synthetische Kraftstoffe herzustellen. Das funktioniert zwar, ist aber extrem ineffizient, unwirtschaftlich und passt von daher eigentlich gut zur Energiewende. Auch jüngste Versuche wie beim sächsischen Unternehmen Choren scheiterten immer wieder an der Ineffektivität.

»Beim Bosch« blinken angesichts der nächsten Bioblase und der Zuflüsse von reichlich Staatsknete die Augen. So betont man also brav die synthetischen Kraftstoffe als »mögliche Säule eines emissionsfreien Verkehrs«. Ein Zusammenschluss aus dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und zahlreichen Partnerinnen und Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft forscht daher intensiv an der Herstellung regenerativ erzeugter Kraftstoffe.

Kretschmann glaubt auch an die Brennstoffzelle als Alternative zum rein batterieelektrischen Antrieb. So soll eine Forschungsfabrik für Brennstoffzellen und Wasserstoff aufgebaut werden, die das Land mit 18,5 Millionen Euro unterstützt. Die Federführung sollen das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung in Ulm (ZSW) sowie das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) haben. Parallel soll ein Konzept für einen ÖPNV auf Basis der Brennstoffzellentechnologie entwickelt werden. In den 40 Jahren Brennstoffzellentwicklung für Autos lassen Erfolge sehr zu wünschen übrig. Hoch ist der technische Aufwand, solche empfindlichen Zellen in einer rauen Umgebung eines Fahrzeuges zu betreiben. Die lassen sich nicht gut regeln und verlangen einen hohen und teuren Wartungsaufwand.

So schnell wie möglich sollen erprobte und funktionierende Autos verschwinden. Autofahrer sollen gezwungen werden, nicht ausgereifte teure Technik mit erheblichen Mängeln zu kaufen. Die Unternehmensbosse stimmen unisono Kretschmann zu. Bosch-Chef Volkmar Denner: „Die Autoindustrie steht vor einer Mammutaufgabe. Mobilität muss neu gedacht, Beschäftigung gesichert, das Klima geschützt werden.« Gemeinsames Ziel müsse sein, »dass wir in Deutschland und weltweit auch bei der Mobilität der Zukunft technisch führend und geschäftlich erfolgreich sind.« Ein IG Metall Mann war auch in der Landesvertretung. Roman Zitzelsberger verkündete, man strebe an allen Standorten Zukunftsvereinbarungen für eine gelungene »Transformation« an und wolle dabei mit den Unternehmen zusammenarbeiten.

Autozulieferer wie beispielsweise Mann & Hummel oder Mahle haben bereits angekündigt, angesichts der krisenhaften Entwicklung Stellen abbauen oder gar Standorte schließen zu müssen. Die Antwort des IG Metallers: »Wer allerdings plump auf Stellenstreichungen, Standortschließungen und Verlagerungen setzt, muss mit Widerstand rechnen.«

Daimlers neuer Chef Ola Källenius behauptete, Berlin sei der richtige Ort für das Treffen, denn man brauche möglichst übergreifende Lösungen – in Deutschland und darüber hinaus. Das kann man so sehen. Während die Klimabeflissenen darüber berieten, wie man die sauberen Diesel und Benziner abschafft, läuft in derselben Stadt ein paar Kilometer weiter wieder ein ganz normaler Tag ab. Über der Stadt steht die gewaltige Rauchwolke eines Großbrandes, vermutlich so viel Staub und Feinstaub, CO2, NO2, wie der gesamte Autoverkehr Berlins in einem Jahr erzeugend. Ein vietnamesisches Einkaufszentrum in Lichtenberg brennt ab – wie vor ein paar Jahren schon einmal. Polizei und Berliner Zeitungen beschreiben es als Biotop der Mafia – Menschenschmuggel inklusive. Eigentlich keine Nachricht mehr wert
***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags:


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

***

Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

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Montag, Juli 08, 2019

Huddleson Advisors: Mitteilung der Financial Conduct Authority (FCA)

08.07.2019| Wir glauben, dass dieses Unternehmen Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien ohne unsere Genehmigung erbracht hat.

Finden Sie heraus, warum Sie besonders vorsichtig mit dieser nicht autorisierten Firma umgehen sollten und wie Sie sich vor Betrügern schützen können.

Nahezu alle Firmen und Einzelpersonen, die Finanzdienstleistungen oder -produkte in Großbritannien anbieten, fördern oder verkaufen, müssen von uns autorisiert werden.

Einige Firmen handeln jedoch ohne unsere Genehmigung und andere führen wissentlich Investitionsbetrügereien durch.

Diese Firma ist nicht von uns autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund unserer Informationen sind wir der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Huddleson- Advisors
Adresse:  142 E 23rd Street, New York, 10010, Vereinigte Staaten
Telefon:  19143364192
Fax: 19148015902
E-Mail:  info@huddlesonadvisors.com
Website:  www.huddlesonadvisors.com

Quelle: https://www.fca.org.uk

***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!


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Der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) darf weiter sein Abmahngeschäft betreiben.

„Die Deutschte Umwelthilfe (DUH) darf weiter gegen Luftverschmutzung und falsche Abgas-Informationen vorgehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die DUH bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte, stellte der BGH fest (Az. I ZR 149/18).“

So oder ähnlich lauteten die Falschmeldungen der Medien.

Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei Meldungen, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ weiter ihr Abmahngeschäft betreiben darf, um Falschmeldungen. Zu Urteilen hatte der Bundesgerichtshof keineswegs über die „Deutsche Umwelthilfe“ sondern über den Deutsche Umwelthilfe e.V.

Ist ein Verein im Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein) zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.

Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten.

  • „Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht e.V.

Deutschland ist das einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen unverfroren mit Hilfe der Justiz finanziell ausnehmen kann.

Das deutsche Wettbewerbsrecht bietet Abmahnvereinen wie dem Deutsche Umwelthilfe e.V. oder dem IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.  eine Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs-  Urheber oder Umwelt-Rechtsverstößen zu schlagen.

Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.  Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.

Die Praxis der massenweisen Abmahnung von Verkäufern auf Internetportalen wie zum Beispiel bei ebay durch den IDO e.V. oder die Klageflut des DUH e.V. wegen angeblich überschrittener Grenzwerte, ist nach Meinung des UTR e.V. ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht rechtswidrig.

  • Wo „Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient sie den Namen Rechtspflege nicht mehr.

Das ist staatlich sanktionierte Raubritterei.

Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt-Verstöße lückenlos verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt, sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.

Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen in Regierung und Rechtsstaat.

Die durch die Abmahnung  erreichten Unterlassungserklärungen kommen nur durch die finanzielle Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.

Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.

Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen tatenlos zu.

Wir erleben eine grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland.

Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb oder für eine intakte Umwelt zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner und Kläger.

  • Bei dem UTR e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.

Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich Umwelt- Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.

Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler. Übrigens….., der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen  Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer finanziert  also sein Fahrverbot mit seinen gezahlten Steuern.  Das ist doch absurd!!

Wenn solche Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau ablesen.

Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.

  • „Wenn der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun“ fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V.

  • Der UTR e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der Klagebefugnis z. B. für den IDO Verband oder den DUH e.V.

  • Der UTR e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den Abmahn- und Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit einzufordern!

Der DUH e.V. nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen, nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen:  Als "qualifizierte Einrichtung" hat der Ökoverband nach dem Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren. Wenn das Bundesamt für Justiz die Klagebefugnis des DUH e.V. widerrufen würde, wäre der Spuk schlagartig beendet!

Wer Antworten sucht,

der sollte das Buch von Holger Douglas „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags

Geschäft im Namen der Umwelt. BGH: Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen

Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.

Das Geschäftsmodell »Abmahnung« des umstrittenen Vereins »Deutschen Umwelthilfe e.V.« kann weitergehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat dem Verein Recht gegeben: Die Deutsche Umwelthilfe bewege sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte (Az. I ZR 149/18).

Ein Stuttgarter Autohändler hatte gegen den Verein DUH geklagt, weil sein Unternehmen im Internet einen Neuwagen beworben und dabei nicht korrekt Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert habe. Damit habe er gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PkwEnVKV) verstoßen, so der Verein DUH. Geschäftsführer Dietrich Kloz, der mehrerer Autohäuser im Raum Stuttgart betreibt, warf der Umwelthilfe vor, es bei diesen Klagen unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben: »Hier wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet.«

Der Verein sei jedoch dazu berechtigt, meinte der BGH jetzt, weil er auf einer Liste »qualifizierter Einrichtungen« des Bundesfinanzministeriums stehe, die nach dem Unterlassungsklagegesetz und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb berechtigt seien, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vorzugehen.

Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« geführt wird, können sie das Bundesamt für Justiz zur Überprüfung auffordern. Doch zeichnete sich in der Verhandlung im April vor dem BGH bereits ab, dass die Richter das nicht wollen.

Auch die Gelder, die der Verein mit seinen Abmahnungen kassiert, seien rechtmäßig. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch: »Wir haben diese Umstände geprüft«. Es deute nichts auf Rechtsmissbrauch hin. Der Verbraucherschutz als Verbandszweck würde hier nicht lediglich bloß vorgeschoben.

Die Überschüsse aus den Klagen würden »in der Natur der Sache« liegen, meinte Koch. Diese Überschüsse lagen 2017 laut Jahresbericht des Vereins bei rund 2,2 Millionen Euro. Ohne Abmahnungen und Vertragsstrafen könnten Verbraucherinteressen nicht wirksam durchgesetzt werden. Auch die sehr guten Gehälter der Geschäftsführer machten »jeweils nur einen Bruchteil der jährlichen Gesamtaufwendungen« der Umwelthilfe aus. Das Sponsoring des Vereins durch Toyota habe nicht zu einer »unsachlichen Ungleichbehandlung« des Autobauers geführt.

Die Truppen der DUH können also weiterhin in Autohäuser spazieren, kostenträchtig abmahnen und klagen, wenn zum Beispiel die CO2 Werte eines Autos im Verkaufsraum etwas zu klein auf Plakaten gedruckt sind. Die DUH-Profis scannen Autoverkaufsanzeigen im Internet daraufhin durch, ob auch der CO2 Ausstoß angegeben wird. »Ökologische Marktüberwachung« nennt das der Verein. Als nächstes Geschäftsmodell könnte er Stellenanzeigen aufnehmen. Abmahnfähig sind die jetzt auch, wenn nicht m/w/d daneben steht.

Kritik kam von der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und dem Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg. Geschäftsführer der Kfz-Innung Christian Reher: »Wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte nutzen.« Nachgedacht wird über eine Klage vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) oder eine Verfassungsbeschwerde. Der BGH hätte eine Überprüfung der Umwelthilfe durch das Bundesamt für Justiz veranlassen können. Das können Gerichte tun, wenn sie ernsthafte Zweifel haben, ob eine Organisation zu Recht als »qualifizierte Einrichtung« gelistet ist.

Anton Hofreiter (Grüne) sieht im BGH-Urteil einen »kräftigen Rückenwind für die gesamte Zivilgesellschaft, denn es bestärkt sämtliche unabhängige Nichtregierungsorganisationen in ihrem Engagement«.

Dem »Abmahnwahnsinn« einen Riegel vorschieben will der Mittelstandspolitiker Christian von Stetten von der CDU: »Wir müssen gesetzlich regeln, dass die Abmahngebühren künftig der Staatskasse zufließen und nicht mehr dem abmahnenden Verein.« Die FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny sprach von einer »Niederlage für alle Gewerbetreibenden«.

In der Kritik steht der Abmahnwahnsinn, der sich auch auf anderen Feldern austobt, schon seit langem. Doch bisher hat niemand ernsthaft versucht, ihn zu stoppen. Zu gut funktioniert diese Gelddruckmaschine letztlich auf Kosten von Steuerzahlern und Verbrauchern. So »kämpft« der Verein DUH e.V. um den »Verbraucherschutz«. Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten »Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.

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Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

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e-mail: dokudrom@email.de
Internet:  utr.24.eu

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….

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Wer Angst hat, er könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:

  • Darf man noch Diesel Fahren?
  • Warum will niemand ein Elektro-Auto?
  • Wo kommt der Strom für E-Autos her?
  • Darf man noch Pommes frites essen?
  • Darf man noch Fleisch essen?
  • Darf man Plastiktüten benutzen?
  • Alles nur Chemie oder was?

Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.

Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der Pflanzen.

„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!

Unbedingt lesen!! Jetzt HIER! bestellen.



Freitag, Juli 05, 2019

BCB4U BANK AG kein nach § 32 KWGzugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der BCB4U BANK AG keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Die Unternehmen Tycoon69 AG mit Sitz in Ennetmoos in der Schweiz sowie MCV-CAP Beteiligung AG mit Sitz in Österreich behaupten wahrheitswidrig, über eine Banklizenz für die von ihnen angeblich gegründete BCB4U BANK AG zu verfügen.

Keines der genannten Unternehmen untersteht der Aufsicht der BaFin. Die Unternehmen sind auch nicht befugt, grenzüberschreitend im Inland gegenüber deutschen Kunden Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
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Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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