„Die Deutschte Umwelthilfe (DUH) darf weiter gegen
Luftverschmutzung und falsche Abgas-Informationen vorgehen. Das entschied der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die DUH bewege sich mit
ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen.
Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine
Anhaltspunkte, stellte der BGH fest (Az. I ZR 149/18).“
So oder ähnlich lauteten die Falschmeldungen der Medien.
Da auch Namen eine Nachricht sind, handelt es sich bei
Meldungen, dass die „Deutsche Umwelthilfe (DUH)“ weiter ihr Abmahngeschäft
betreiben darf, um Falschmeldungen. Zu Urteilen hatte der Bundesgerichtshof
keineswegs über die „Deutsche Umwelthilfe“ sondern über den Deutsche
Umwelthilfe e.V.
Ist ein Verein im
Vereinsregister eingetragen, ist der Zusatz e.V. (eingetragener Verein)
zwingend zu führen, da er Bestandteil des Vereinsnamens ist.
Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung
geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle
sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in
Deutschland – was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der
Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind
auch die Medien beteiligt, die über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über
den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten.
- „Ohne
Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche
Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs,
manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung“,
sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht e.V.
Deutschland ist das
einzige Land in Europa, wo man seine Mitmenschen unverfroren mit Hilfe der
Justiz finanziell ausnehmen kann.
Das deutsche Wettbewerbsrecht bietet Abmahnvereinen wie dem
Deutsche Umwelthilfe e.V. oder dem IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting
deutscher Online-Unternehmen e.V. eine
Fülle von Möglichkeiten, Geld auch aus den kleinsten Wettbewerbs- Urheber oder Umwelt-Rechtsverstößen zu
schlagen.
Das absurde ist, dass sich auch diese „Abmahner“ als „Organ der
öffentlichen Rechtspflege“ wahrnehmen.
Hier wird mit frei erfundenen Streitwerten dem wirtschaftlich
Schwächeren der Boden unter den Füßen weggezogen. Da werden kleine Unternehmen
wegen mitunter an den Haaren herbeigezogenen Rechtsverstößen mit Existenz
bedrohenden Geldforderungen konfrontiert.
Die Praxis der massenweisen Abmahnung von Verkäufern auf
Internetportalen wie zum Beispiel bei ebay durch den IDO e.V. oder die
Klageflut des DUH e.V. wegen angeblich überschrittener Grenzwerte, ist nach
Meinung des UTR e.V. ebenso unmoralisch und asozial wie die Fiktion eines
Rentners, der lückenlos alle Parksünder erfasst und sich mit den Ordnungsamt
den Erlös der Strafmandate teilt. Sie ist unmoralisch und asozial, sie ist
unlauterer als die meisten beanstandeten Verstöße – aber sie ist nicht
rechtswidrig.
- Wo
„Rechtspflege“ einzig zu dem Zweck betrieben wird, den Beteiligten
Einkünfte zu verschaffen und zwar auf Kosten anderer, die letztlich durch
staatlichen Zwang veranlasst werden, die Mittel aufzubringen, da verdient
sie den Namen Rechtspflege nicht mehr.
Das ist staatlich
sanktionierte Raubritterei.
Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Umwelt-Verstöße lückenlos
verfolgt werden und damit zu einem Ableger des Strafrechts gemacht werden
sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht mehr in private Verfügungsgewalt,
sondern in die Hände einer Behörde, die der Dienstaufsicht, klar geregelten
Verfahrensvorschriften und letztlich parlamentarischer Kontrolle unterliegt.
Wenn der Staat die private Abmahnindustrie weiterhin wie
einen Schutzgelderpresser agieren lässt untergräbt er immer mehr das Vertrauen
in Regierung und Rechtsstaat.
Die durch die Abmahnung
erreichten Unterlassungserklärungen kommen nur durch die finanzielle
Nötigung des Abgemahnten zustande. „Man könnte es auch Erpressung nennen“.
Deutschland ist im Würgegriff einer sich verselbstständigten
Abmahnindustrie gefangen, die offensichtlich auch von Interessengruppen und
Konkurrenten unterstützt wird die niemand kontrolliert.
Mittlerweile übernehmen Abmahnvereine wie der DUH e.V. im
ganzen Land sogar hoheitliche Aufgaben und Bund, Länder und Kommunen sehen
tatenlos zu.
Wir erleben eine
grundlegende Veränderung im Rechtsstaat Deutschland.
Die Tätigkeit der Abmahnvereine beruht alleine auf
wirtschaftlichen Anreizen, die an Kopfgeldjäger erinnern. Im Vordergrund steht
nicht mehr das Anliegen, für einen fairen Wettbewerb oder für eine intakte
Umwelt zu sorgen, sondern die finanziellen Eigeninteressen der Abmahner und
Kläger.
- Bei
dem UTR e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem Ruder
gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach einer politischen Lösung
zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand legalisiert, wenn die bloße
Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche asoziale Handlungsmöglichkeit
zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht überprüft werden. Wenn tatsächlich
Umwelt- Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße lückenlos verfolgt werden
sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private Verfügungsgewalt.
Ja, der DUH e.V. ist auch ein Abmahnverein, bei Autohäusern
ist er berüchtigt für seine Abmahnungen auch der kleinsten Formfehler. Übrigens…..,
der Staat trägt zur Finanzierung des DUH e.V. mit Millionen Euro Steuergeld bei. Der Dieselfahrer
finanziert also sein Fahrverbot mit
seinen gezahlten Steuern. Das ist doch
absurd!!
Wenn solche Entscheidungen von Gerichten und nicht mehr von
der Politik getroffen werden, dann widerspricht dies unserer Verfassung, denn
die weist der Justiz den dritten Platz bei der Gewaltenteilung zu. Der erste
Platz gehört dem Souverän, also uns dem Bürger. Die Bürger sind gerade dabei
diesen Weg in den Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Demokratie
einzufordern. Das kann man an den Umfragewerten der politischen Parteien genau
ablesen.
Der Gesetzgeber sieht die Qualität des Rechtsstaates
offensichtlich erst dann gewährleistet, wenn er mit zusätzlichen Gesetzen und
Verordnungen totale Rechtsunsicherheit geschaffen hat.
- „Wenn
der Gesetzgeber glaubt, er müsse die von ihm erlassenen Gesetze und
Verordnungen nahtlos überwachen, dann soll er das gefälligst selbst tun“
fordert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V.
- Der
UTR e.V. fordert die Abschaffung der in unserer Verfassung nicht
vorgesehenen vierten Gewalt, also die Rücknahme der Klagebefugnis z. B.
für den IDO Verband oder den DUH e.V.
- Der
UTR e.V. hält es für seine Pflicht, den Weg in den Abmahn- und
Richterstaat zu verhindern und wieder mehr Rechtsstaatlichkeit
einzufordern!
Der DUH e.V. nimmt sich das Recht, den Aufpasser zu spielen,
nicht einfach heraus. Die Politik hat es ihm ausdrücklich verliehen: Als
"qualifizierte Einrichtung" hat der Ökoverband nach dem
Unterlassungsklagegesetz das Recht, Firmen bei Verstößen stellvertretend für
Millionen Einzelkunden vor Gericht zu zerren. Wenn das Bundesamt für Justiz die
Klagebefugnis des DUH e.V. widerrufen würde, wäre der Spuk schlagartig beendet!
Wer Antworten sucht,
der sollte das Buch von Holger
Douglas „Mit
Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn wird“ lesen. Das Buch entlarvt vieles von
dem Schwindel, der täglich auf uns einprasselt, und für den wir empfänglich
geworden sind. „In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu lesenden
Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der ersten bis zur
letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
Holger Douglas ist
Autor des folgenden Beitrags
Geschäft im Namen der
Umwelt. BGH: Deutsche Umwelthilfe darf weiter abmahnen
Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer
Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten
»Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.
Das Geschäftsmodell »Abmahnung« des umstrittenen Vereins
»Deutschen Umwelthilfe e.V.« kann weitergehen. Der Bundesgerichtshof in
Karlsruhe hat dem Verein Recht gegeben: Die Deutsche Umwelthilfe bewege sich
mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen
Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte
(Az. I ZR 149/18).
Ein Stuttgarter Autohändler hatte gegen den Verein DUH
geklagt, weil sein Unternehmen im Internet einen Neuwagen beworben und dabei
nicht korrekt Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß informiert habe. Damit habe
er gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PkwEnVKV) verstoßen, so
der Verein DUH. Geschäftsführer Dietrich Kloz, der mehrerer Autohäuser im Raum
Stuttgart betreibt, warf der Umwelthilfe vor, es bei diesen Klagen
unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben: »Hier
wird professionell als Geschäftsmodell gearbeitet.«
Der Verein sei jedoch dazu berechtigt, meinte der BGH jetzt,
weil er auf einer Liste »qualifizierter Einrichtungen« des
Bundesfinanzministeriums stehe, die nach dem Unterlassungsklagegesetz und
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb berechtigt seien, stellvertretend für
Verbraucher gegen Unternehmen vorzugehen.
Haben Gerichte ernsthafte Zweifel, ob eine Organisation zu
Recht als »qualifizierte Einrichtung« geführt wird, können sie das Bundesamt
für Justiz zur Überprüfung auffordern. Doch zeichnete sich in der Verhandlung
im April vor dem BGH bereits ab, dass die Richter das nicht wollen.
Auch die Gelder, die der Verein mit seinen Abmahnungen
kassiert, seien rechtmäßig. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch: »Wir haben
diese Umstände geprüft«. Es deute nichts auf Rechtsmissbrauch hin. Der
Verbraucherschutz als Verbandszweck würde hier nicht lediglich bloß
vorgeschoben.
Die Überschüsse aus den Klagen würden »in der Natur der
Sache« liegen, meinte Koch. Diese Überschüsse lagen 2017 laut Jahresbericht des
Vereins bei rund 2,2 Millionen Euro. Ohne Abmahnungen und Vertragsstrafen
könnten Verbraucherinteressen nicht wirksam durchgesetzt werden. Auch die sehr
guten Gehälter der Geschäftsführer machten »jeweils nur einen Bruchteil der
jährlichen Gesamtaufwendungen« der Umwelthilfe aus. Das Sponsoring des Vereins
durch Toyota habe nicht zu einer »unsachlichen Ungleichbehandlung« des
Autobauers geführt.
Die Truppen der DUH können also weiterhin in Autohäuser
spazieren, kostenträchtig abmahnen und klagen, wenn zum Beispiel die CO2 Werte
eines Autos im Verkaufsraum etwas zu klein auf Plakaten gedruckt sind. Die
DUH-Profis scannen Autoverkaufsanzeigen im Internet daraufhin durch, ob auch
der CO2 Ausstoß angegeben wird. »Ökologische Marktüberwachung« nennt das der
Verein. Als nächstes Geschäftsmodell könnte er Stellenanzeigen aufnehmen.
Abmahnfähig sind die jetzt auch, wenn nicht m/w/d daneben steht.
Kritik kam von der Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart und
dem Kraftfahrzeuggewerbe Baden-Württemberg. Geschäftsführer der Kfz-Innung
Christian Reher: »Wir werden jede Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte
nutzen.« Nachgedacht wird über eine Klage vor dem Gerichtshof der EU (EuGH)
oder eine Verfassungsbeschwerde. Der BGH hätte eine Überprüfung der Umwelthilfe
durch das Bundesamt für Justiz veranlassen können. Das können Gerichte tun,
wenn sie ernsthafte Zweifel haben, ob eine Organisation zu Recht als
»qualifizierte Einrichtung« gelistet ist.
Anton Hofreiter (Grüne) sieht im BGH-Urteil einen »kräftigen
Rückenwind für die gesamte Zivilgesellschaft, denn es bestärkt sämtliche
unabhängige Nichtregierungsorganisationen in ihrem Engagement«.
Dem »Abmahnwahnsinn« einen Riegel vorschieben will der
Mittelstandspolitiker Christian von Stetten von der CDU: »Wir müssen gesetzlich
regeln, dass die Abmahngebühren künftig der Staatskasse zufließen und nicht
mehr dem abmahnenden Verein.« Die FDP-Umweltpolitikerin Judith Skudelny sprach
von einer »Niederlage für alle Gewerbetreibenden«.
In der Kritik steht der Abmahnwahnsinn, der sich auch auf
anderen Feldern austobt, schon seit langem. Doch bisher hat niemand ernsthaft
versucht, ihn zu stoppen. Zu gut funktioniert diese Gelddruckmaschine letztlich
auf Kosten von Steuerzahlern und Verbrauchern. So »kämpft« der Verein DUH e.V.
um den »Verbraucherschutz«. Wie sehr die von gigantischen Wertverlusten ihrer
Dieselfahrzeuge geplagten Verbraucher solche selbsternannten
»Verbraucherschützer« auch schätzen, dürfte sehr die Frage sein.
***
Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit,
sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der
Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.
Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle
Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich
gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur
Finanzierung der UTR Projekte bei.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags:
Groß-Zimmerner-Str.
36 a
64807
Dieburg
Telefon
06071- 9816811
Telefax
06071- 9816829
e-mail:
dokudrom@email.de
….UTR e.V. Gesund und
glücklich in einer intakten Umwelt leben….
***
Wer Angst hat, er
könnte etwas falsch machen und der Umwelt schaden, anstatt sie zu hegen und zu
pflegen, hat sich bestimmt schon eine der folgenden Fragen gestellt:
- Darf
man noch Diesel Fahren?
- Warum
will niemand ein Elektro-Auto?
- Wo
kommt der Strom für E-Autos her?
- Darf
man noch Pommes frites essen?
- Darf
man noch Fleisch essen?
- Darf
man Plastiktüten benutzen?
- Alles
nur Chemie oder was?
Diese und noch 30 weitere Fragen werden in dem neu
erschienen Buch „Mit Vollgas gegen die Natur“ „Wie Umweltschutz zum Ökowahn
wird von Holger Douglas ausführlich und verständlich beantwortet.
Holger Douglas ist Wissenschafts- und Technikjournalist. Er
produziert seit langem Film-Dokumentationen und schreibt fundierte Artikel aus
Politik, Wissenschaft und Technik. Er veröffentlichte Bücher, welche die wahren
Hintergründe des Dieselskandals aufdecken (»Die Diesel-Lüge«), darüber, was
alles an Erstaunlichem bei Muskelarbeit geschieht (»Kraftwerk Körper«) und
berichtet Faszinierendes aus der Welt der geheimnisvollen Netzwerke der
Pflanzen.
„In den 36 Kapiteln dieses spannenden und flüssig zu
lesenden Buchs verbergen sich handfeste Überraschungen“, sagt Horst Roosen,
Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. Man legt es tatsächlich von der
ersten bis zur letzten Seite nicht mehr aus der Hand!
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