Donnerstag, Juli 25, 2019

Crowdfunding: Crowdfinanzierungen über Nachrangdarlehen

Unternehmen versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach entsprechenden Investoren gesucht. Leider stehen dabei den Anlegern oft nicht alle wesentlichen Informationen, die für eine qualifizierte Anlageentscheidung erforderlich wären, zur Verfügung.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  24.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Stupid Crowd-Money. Companisto missbraucht eine gute Idee

24.07.2019 • Crowdfinanzierungen über Nachrangdarlehen haben einen systemimmanenten Nachteil: Anleger haben keine ausreichenden Kontroll- und Mitspracherechte und sind häufig nur billig abgespeiste Nachrangkapitalgeber. Companisto hat das nun offenbar eingesehen und deshalb mit Aresus Pharma eine neue Möglichkeit entwickelt. Dabei wird eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle – SPV) zwischengeschaltet, die für die Schwarmfinanzierer eine vollwertige Beteiligung am Zielunternehmen eingeht. Ein interessanter und aus Anlegersicht guter Ansatz, der nur leider beim Fall Aresus im Detail krankt.

Funding.

Companisto nennt das Funding für Aresus Pharma „Eigenkapital als Wertpapier - Erste B-Share-Emission“. Dazu fließt das Kapital der Crowdanleger als Genussschein in die Companisto Trust Service I GmbH. Diese wiederum beteiligt sich als echter Gesellschafter an der Aresus Pharma GmbH. Wenn alles gut geht, sollen die Anleger über acht beziehungsweise 15 Jahre jährlich gut zehn Prozent Rendite erhalten. So steht es im dreiseitigen Basisinformationsblatt, das angeblich die wesentlichen Informationen über das Anlageprodukt liefert. Doch weit gefehlt. Ganz viele wichtige Informationen enthält das sehr formalistisch gehaltene Basisinformationsblatt nicht. Die einleitende Beschreibung erscheint wie ein leeres Versprechen: „Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu vergleichen.“

Hintergründe.

Die Aresus Pharma GmbH wurde Anfang 2019 – also erst vor wenigen Monaten - von Sven Schimansky-Wabra und Dr. Francisco Harrison gegründet. Das Stammkapital bei Gründung betrug 25.000 Euro. Ziel ist der Vertrieb eines Medikaments zur Behandlung von HPV (Humane Papillom Viren). Anders ausgedrückt handelt es sich um eine Salbe zur lokalen Behandlung von externen Genital- und Perianalwarzen. Mit dem Geld der Investoren möchte Aresus die Vertriebsaktivitäten ausbauen und den Anwendungsbereich des Produkts auf HSV (Herpes Simplex Viren) erweitern. Der Name des geschützten Produktes lautet Veregen.

Vorbesitzer.

Wie wenig hilfreich die Basisinformationen für einen Anlageentscheidung sind, zeigen zahlreiche Veröffentlichungen des Vorbesitzers von Veregen, der börsennotierten Medigene AG. Beispielsweise sind die Umsätze mit dem Präparat von 2016 auf 2017 von 3,1 auf 2,8 Millionen Euro gefallen. Dann hat Medigene die US-Rechte an dem Medikament an das US-Unternehmen Fougera Pharamceuticals verkauft. Die Vermarktungsrechte von Aresus schließen damit den wichtigsten Markt aus. Was Aresus gekauft hat, ist vor allem der vorhandene Vorrat an dem Wirkstoff für das Medikament. Das diesjährige Ergebnis von Medigene wird dadurch mit vier bis fünf Millionen Euro belastet. Aresus soll zehn Jahre lang rund 7,5 Millionen Euro aus den Umsätzen bezahlen, wodurch sich der Medigene-Verlust auch wieder abbauen könnte. Dabei schrieb Medigene in ihrem Geschäftsbericht 2017 noch von einer begrenzten Haltbarkeit des Wirkstoffes. Man habe diese auf sechs Jahre verlängern können und würde an einer weiteren Verlängerung arbeiten. Neben der Frage, wie lange der Wirkstoff eigentlich hält, wäre es auch noch wissenswert für die Investoren, dass die Patente für den Wirkstoff 2023 auslaufen.

Presseanfrage.

Investmentcheck hat Aresus und Companisto eine Reihe von Fragen gestellt. Diese wurden allerdings nicht beantwortet. Man wollte offenbar nicht erklären, warum man von einer weltweiten Vermarktung spricht, wenn der wichtigste Markt USA nicht in den gekauften Rechten enthalten ist. Spannend wäre auch zu wissen, warum bei dem Vorbesitzer Medigene erhebliche Vertriebskosten angefallen sind, die in der Aresus-Finanzplanung nicht zu finden sind. Oder wie die Rechte am Drug-Master-File geregelt wurden, wenn in einem Medigene-Geschäftsbericht von einem japanischen Unternehmen als Inhaber zu lesen ist. Investmentcheck wollte auch wissen, unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist, die Medigene im Geschäftsbericht erwähnte.

Unternehmensbewertung.

Ganz zentraler Kritikpunkt an diesem Funding ist außerdem die Bewertung des erst vor wenigen Monaten gegründeten Unternehmens Aresus Pharma. Obwohl im Grunde nur die Vermarktungsrechte für das Medikament Veregen übernommen wurden, und der Kaufpreis im Wesentlichen aus den Umsätzen der nächsten zehn Jahre bezahlt werden soll, wurde für die Anleger eine Bewertung von 9,5 Millionen Euro unterstellt. Auch dazu hat weder Comantisto noch Aresus eine plausible Erklärung geliefert. Für Anleger bedeutet das: Selbst bei einem mittleren Szenario wird er einen Totalverlust seiner Einlage erleiden. Die zehn Prozent Renditechance erfordern einen optimistischen Ansatz.

Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Vor dem öffentlichen Funding hat Companisto rund 20 Business-Angels eingeworben. Diese haben allerdings deutlich weniger als die Normalanleger für einen Genussschein bezahlt. Darüber ist im Basisinformationsblatt auch nichts zu lesen.

Loipfinger’s Meinung.

Die Bündelung von Informations-, Kontroll- und Mitspracherechten von Crowdinvestoren über ein SPV ist absolut sinnvoll und richtig. Dabei ist allerdings zu unterstellen, dass die SPV-Geschäftsführung im Sinne der Anleger handelt. Für Companisto scheinen die Anleger allerdings eher Mittel zum Zweck zu sein. Das einzige offizielle Informationsdokument, das Basisinformationsblatt, enthält längst nicht alle wesentlichen Informationen, wie sie aus Anlegersicht für eine qualifizierte Anlageentscheidung erforderlich wären. Genau das habe ich auch schon im Finanzausschuss des Bundestages im Juni 2018 zum Gesetzesentwurf als geladener Sachverständiger vorausgesagt. Irgendwie traurig, wenn man mit solchen Dingen Recht behält.

***
Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


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Klimawandel: Wird jetzt das Bier knapp und teurer?

Bierknappheit wegen Klimawandel. Extreme Witterungsschäden an der globalen Gerstenernte werden nach neuen Untersuchungen zu Preisspitzen und Versorgungsproblemen führen. (Quelle: The Guardian)

Der Medien-Hype wegen des Klimawandels hat dazu geführt, dass Fakten die nicht ins grüne Konzept passen einfach ignoriert werden. Die Bürger sehen sich in vielen Fällen mit einer einseitigen, voreingenommenen Berichterstattung  über den Klimawandel konfrontiert. Diejenigen welche den Klimawandel skeptisch hinterfragen, werden als Klimaleugner gebrandmarkt.

Noch ist die Klima-Hysterie nicht auf ihrem Höhepunkt angelangt. Beendet wird sie erst sein, wenn offenbar wird, dass der Klimawandel sich weigert, sich an die Rechenmodelle der Klimatologen anzupassen. „Bis es aber soweit ist, müssen wir mit den täglichen Klima Alarmmeldungen leben“, meint Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt hier  bestellt werden.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


Feuer und Eis in Alaska. Medien: »Klimawandel setzt die Welt in Brand«

Was man liest, was Medien derzeit auftischen, lässt nur noch einen Schluss zu: Wir sind dem Untergang geweiht. Schlimmer die Ankündigungen als einst: Der Komet kommt.

Nur einige der Schlagzeilen dt. Medien, von 2007 ("Noch 13 Jahre um die die Erde zu retten", Focus Online) bis 2019 ("Verdammt, die Welt geht wirklich unter", t-online)

Himmel, was das hat die Erde mit uns vor? Die Arktis brennt, das restliche Eis wird schmelzen, die letzten Eisbären flüchten panisch. Die übrig gebliebenen Eskimos werden bald von NGOs geführt gegen RWE klagen.

Was man liest, was Medien derzeit auftischen, lässt nur noch einen Schluss zu: Wir sind dem Untergang geweiht. »Gewaltige Feuer in der Arktis« melden sie aufgeregt und fügen hinzu: »Experten befürchten dramatische Kettenreaktion.« NASA-Bilder zeigen sogar wilde Feuer und dicke Rauchschwaden über Russland, die in elf Regionen entfachten. Der Globus in großer Gefahr.

Irgendwo brennen wieder Büsche, Bäume und Steppen. Das tun sie regelmäßig seit Jahrhunderten. Das ist auch gut so, denn aus der Asche entsteht wieder neue Vegetation. Es gibt sogar eine Reihe von Pflanzen und Bäumen, die ein anständiges Feuer benötigen, um sich zu vermehren. Bei Pyrophyten wie den amerikanischen Mammutbäumen platzen die Zapfen erst bei hohen Temperaturen auf und lassen den Samen ins Freie. Daraus erwächst auf dem mineralreichen Ascheboden wieder ein neuer Mammutbaum. Der hat sogar den Vorteil, dass er sich eine Zeitlang nicht gegen Konkurrenten durchsetzen muss. Der Feuerkäfer verfügt über empfindliche Wärmesensoren und weiß, wo es brennt. Feuer im Umkreis bis zu 60 Kilometer kann er aufspüren, eilt dorthin, um sich zu paaren. Seine Larven können nur in totem Holz wachsen. Wiederum andere Tiere suchen im Umkreis von Brandherden nach halbverbranntem Getier – ein Festmahl für sie.

»In der Arktis tobt ein gewaltiges Feuer. Es sind gewaltige Brände, die fatale Folgen für den Permafrost haben und einen Klima-Teufelskreis beschleunigen.« Der früher seriöse Deutschlandfunk macht daraus »Die Arktis steht in Flammen – schon seit Wochen«.

»Doch in diesem Jahr brachen die Feuer ungewöhnlich früh aus. Und sie sind eine Gefahr – nicht nur für den Polarkreis.« Die Brände würden den – na, was wohl? – Klimawandel verstärken. Niemand weiß zwar, was wo genau brennt. Aber der Deutschlandfunk ist sicher: »Die großen Feuer haben im Juni rund 50 Millionen Tonnen CO2 erzeugt, so viel Klimagas wie Schweden, Ungarn und Bulgarien in einem Jahr produzieren.«

Wenn der wüsste, dass in China tausende von Kohlebergwerken brennen, und niemand sie löschen kann! Tief in der Erde entzündeten sich Kohleflöze und glühen langsam vor sich hin. Dies teilweise schon mehrere hundert Jahre lang. Sie vermiesen die gesamte CO2 Bilanz der Menschheit. Nur sind da keine Dummen, die man schröpfen kann. Deswegen interessiert das weder Fridays for Future noch die sonstigen üblichen NGOs.

Es brennt also immer wieder irgendwo. Doch die Deutsche Welle delirierte einst sogar: »Der Klimawandel setzt die Welt in Brand«. Sie sieht den »menschlichen Fingerabdruck«, der doch eigentlich ein Fußabdruck sein soll: »Viele Menschen verursachen zudem Waldbrände auch ganz ohne den Klimawandel.« Es geht also auch ohne Klimawandel, nur muss das Wort in jedem Satz hineingeholpert werden.

Arktis, ist dort nicht alles Eis? Also klar, dass die brennende Arktis das Eis schmelzen lässt. »Tobende Feuerherde, Rekord-Hitzetemperaturen und das Abschmelzen der Gletscher zeigen die verheerenden Ausmaße des Klimawandels.« hauen die vermutlich prekär Medien-Beschäftigten ohne Sinn und Verstand in die Tasten. Sie zitieren sogar »Forscher der NASA«, die angeblich in neuen Studien herausgefunden haben: »Es ist zu spät! Selbst wenn die Bevölkerung ihre Treibhausemissionen zurückschraubt, ist der Anstieg des Meeresspiegels nicht mehr zu verhindern.«

Diejenigen, die sich tatsächlich in »der Arktis« aufhalten, haben mit ganz anderen Schwierigkeiten zu kämpfen: zu viel Eis. Die Besatzung des norwegischen Forschungsschiffs und Eisbrechers »Kronprins Hakon« meldete gerade, dass sie umkehren musste. Das Eis ist in der angeblich eisfreien Arktis wesentlich dicker als erwartet. Der Eisbrecher mit seiner 20.000 PS starken Maschine wollte Richtung Nordpol fahren und kam nicht mehr durch die Eismassen.

»Mitte Juli sehen wir nur wenige Anzeichen von Tauwetter und dieser Frühling ist gekommen. Wir hatten erwartet, dass es weiter schmelzen würde und dass das Eis stärker zerfallen würde«, sagt Kapitän Hansen und fährt dort: »Uns wurde schon oft gesagt, dass die Nordpolregion im Sommer in naher Zukunft eisfrei sein sollte. Sie sollte bis zum Jahr 2005, dann bis zum Jahr 2009, dann wieder bis zum Jahr 2019 eisfrei sein. Wir warten gespannt auf neue Prognosen zur eisfreien Arktis.«

Zu viel in den Bergen Ski gefahren sind offenbar Mitarbeiter des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Die haben in einer neuen Studie ihre Methode vorgestellt, den Anstieg des Meeresspiegels zu verhindern: Sie wollen mit Billionen von Tonnen zusätzlichen Schnees die arktischen Gletscher beschneien. Was mit Schneekanonen in Skigebieten funktioniert, sollte doch auch in der Antarktis klappen, so wahrscheinlich der Gedanke.

Dieses Vorgehen würde aber laut den Forschern einerseits beispiellose Ingenieurslösungen erfordern und andererseits in die letzten unberührten Regionen der Erde eingreifen. Hochpumpen, Entsalzen und Erwärmung des Meerwassers sowie das Betreiben der Schneekanonen würden eine Strommenge in der Größenordnung von mehreren zehntausend High-End-Windturbinen erfordern. Anders Levermann vom PIK: »Im Kern geht es um die Abwägung, ob wir als Menschheit die Antarktis opfern wollen, um die heute bewohnten Küstenregionen und das dort entstandene und entstehende Kulturerbe zu retten.« Der Mann gibt Physiker als Beruf an.

Auf der Erde also ist die Hölle los. Brände allenthalben, Erdbeben ohne Ende und dann schließlich noch das: »Im September dieses Jahres hätte ein Asteroid die Erde treffen können.«

Hätte treffen können. Früher wären für eine solche Wortschöpfung in der Zeitung Volontäre achtkantig hinaus geflogen, heute kippen sie ungeniert einen solchen Quark über ihre Leser aus. Dass der Asteroid ein paar 100.000 km an unserer guten Erde vorbeidonnert, stand schon ziemlich lange fest. Die NASA betreibt ein aufwändiges Beobachtungsprogramm für herannahende Himmelskörper und hatte schon früh Entwarnung gegeben.

Himmlische Dramen »dräuen« immer – wie jetzt gerade wieder: Am Mittwoch droht uns Gefahr von gleich drei Asteroiden. Himmelskörper 2019 OD donnert am 24. Juli um 15 Uhr 31 mit 69.000 Sachen (also Kilometer pro Stunde) auf die Erde zu – und an ihr vorbei. Ducken nicht nötig, er fliegt 357.000 Kilometer weit entfernt an uns vorbei. Das ist fast so weit, wie der Mond entfernt ist. Die anderen beiden Asteroiden passieren die Erde in 960.000 und fünf Millionen Kilometer Entfernung. Himmel – welche Dramen spielen sich ab. Und wir mittendrin. Wobei die Gefahr durch die Medien die eindeutig größere ist.
***
„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de 

Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…



Mittwoch, Juli 24, 2019

Orion Consulting Ltd./ Kapitalswiss: BaFinordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 22. Juli 2019 gegenüber der Orion Consulting Ltd., Kingstown, St.Vincent und die Grenadinen, die sofortige Einstellung des unerlaubt erbrachten Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen kontaktiert deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform www.kapitalwiss.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) auf Währungspaare, Rohstoffe oder Aktien an.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel. Über die nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügt es jedoch nicht.

Vor den Geschäften im Zusammenhang mit der Plattform Kapitalswiss hat die BaFin bereits im April 2019 gewarnt.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / www.bafin.de
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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Betroffene Anleger finden Hilfe hier 




Kapitalanlage gescheitert? Die Lösung: Der außergerichtliche Einzug der berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis!

Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen. Auch mit falschem Gold haben Anleger hohe Beträge verloren. 

Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die Meisten.

Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw. Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal auf rechtliche Hilfe angewiesen waren.

Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat, versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a. gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen bleibt.

Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen. Aus gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott!

Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind.

Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um verlorenes Geld  oder doch zumindest einen  Teil davon zurück zu holen.  Es kann allerdings in manchen Fällen ein langwieriger Prozess  werden.

Die schlechte Nachricht: Sie können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die Traufe.

Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten  Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.

Allerdings: Der Frühe Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!  Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

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Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

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Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

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Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

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Dienstag, Juli 23, 2019

Geringverdiener werden zu CO2-Zwangssparern. Ist das die neue „soziale Ausgewogenheit“?

Die SPD fabuliert von einer pro Kopf auszuzahlenden Klimaprämie für Geringverdiener welche die Umwelt wenig belasten.

Auf Deutsch: Wer im Winter nicht heizt, oder keinen Strom verbraucht soll diese Almosenprämie erhalten. Etwa 350 000 Haushalten werden jedes Jahr vom Stromnetz abgeklemmt, weil sie ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können. Die SPD Prämie wird bei diesen Zwangssparern, dann wohl gerade mal die Kosten für die Entsperrung des Stromanschlusses  ausmachen.

Die SPD hat offensichtlich vergessen, dass die die Stromversorgung ein soziales Recht und eine Grundvoraussetzung für ein gesundes menschenwürdiges Wohnen ist. Dieses Menschenrecht ist dem
beinahe sektenartig gehypten Glaubensbekenntnis der erneuerbaren Energien geopfert worden. Widerspruch zwecklos! Bei den uns als  „alternativlos“ verkauften erneuerbaren Energien, erinnern sich viele Stromkunden mit Wehmut an die Zeit, als unsere Atomkraftwerke zuverlässig kohlenstofffreie Energie erzeugt haben , die auch Menschen mit kleinem Einkommen bezahlen konnten.

Allerdings haben die »grünen« Stromerzeuger etwas in der Geschichte Einmaliges vollbracht:

Der Stromverbraucher muss für etwas bezahlen, das es nicht gibt, nämlich für jenen »grünen« Strom, der gar nicht erst erzeugt wird, weil in die Netze wirklich nichts mehr hineinpasst oder – noch besser – weil noch keine Leitungen gebaut wurden, um den Strom abzutransportieren. Doch den Betreibern dieser Anlagen wurden 20 Jahre Einnahmen garantiert – ob sie Strom liefern oder nicht.

Immer mehr Menschen können die schöne neue grüne Energie nicht mehr bezahlen und werden vom Stromnetz abgeklemmt. Eine solche Energiewende bedroht die Lebensfähigkeit der weniger gut betuchten Bürger ganz massiv. Aber darüber wird nicht gesprochen. „So trägt die Energiewende ihren Teil zur Spaltung der Gesellschaft bei und keinen scheint es zu kümmern“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Wer Antworten sucht,

Wer Antworten sucht, ob Windkraftanlagen Krankmacher sind und wie sich der Infraschall auf die Gesundheit auswirkt der sollte das Buch des Biologen Wolfgang Müller „Krankmacher Windkraftanlagen? Auswirkungen des Infraschalls auf unsere Gesundheit“ lesen. Das Buch kostet 16,90 Euro, erschien am 14.Juli 2019 und kann jetzt hier  bestellt werden.


 Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
und Autor der Bücher
„Die Diesel-Lüge“ und „Mit Vollgas gegen die Natur“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags


SPD will von Pendlern nicht gewählt werden: Sozial nach Malu Dreyer: »Benzin und Heizöl werden teurer.«

Geringverdiener verbrauchen weniger CO2. Diese ziemlich schräge Aussage stammt von Malu Dreyer, die in einem Gespräch mit der Rheinischen Post die soziale Komponente der CO2-Beutelschneiderei betont.

»Durch die Klimaprämie pro Kopf erreichen wir, dass die Menschen mit geringeren Einkommen stärker profitieren, weil sie typischerweise weniger CO2 verbrauchen.«

Konnte man bisher davon ausgehen, dass durch Heizen und Autofahren CO2 erzeugt und nicht verbraucht wird, so stellt Dreyer das jetzt auf den Kopf. Zynisches Spiel: Wer arm ist, kann halt nicht so viel heizen und fahren. Pech gehabt, sagt die heutige Sozialdemokratie. Doch Dreyer, die als kommissarische Parteichefin der SPD einen sehr genauen Einblick in das desaströse Zerfallen der einstigen stolzen Partei hat, ist nicht ohne Grund extrem besorgt. Sie bekleidet im Nebenberuf auch das Amt der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, einem Flächenland mit 500.000 Pendlern, die oft weite Strecken am Tag zurücklegen müssen, um überhaupt zur Arbeitsstelle zu kommen.

Die werden von der CO2-Abzocke besonders hart betroffen. Realisieren die Pendler erst, wem sie den Schwindel zu verdanken haben, dürfte es um die älteste Partei Deutschlands endgültig geschehen sein.

Deshalb versucht sie, ihnen besondere Entlastungen zu versprechen und damit die hemmungslose Geldschneiderei ihrer ach so sozialen Partei zu übertünchen. »Wir wollen mit dem CO2-Preis nicht die Einnahmen des Finanzministers erhöhen, sondern damit sozial verträglich den CO2-Ausstoß reduzieren.«

Ihre sozialdemokratische Parteikollegin Svenja Schulze ruft bekanntlich schon seit langem mit glänzenden Augen angesichts neuer Milliarden ›Geld her für CO2‹. »Preise rauf« ist für die Sozialdemokratin völlig normal: »Benzin und Heizöl werden teurer.« Dafür solle im Gegenzug pro Kopf eine Klimaprämie ausgezahlt werden, sagt sie und hofft, dass der kommissarischen SPD-Chefin jemand glaubt.

»Wer wenig CO2 verbraucht, wird kräftig profitieren. Wer das Klima stark belastet, hat am Ende weniger in der Tasche.« Ist doch so sozialdemokratisch gerecht. Das sogenannte Klimakabinett hatte am Donnerstagabend sich noch nicht einigen können, in welcher Höhe der Bürger für den CO2-Schwindel ausgenommen werden soll. Jedenfalls soll im Herbst das erste Geld Richtung Staat fließen.

Dreyer kündigte auch noch an, für Pendler einen besonderen Ausgleich zu schaffen. »Auch das haben wir Blick und werden eine Lösung haben, zum Beispiel über eine Unterstützung beim Umstieg auf ein E-Auto.« Der Witz des Tages: Geld her, dafür als Trostpflaster ein paar Tausend Euro zum neuen Elektroauto. Damit kommen die Pendler zum Arbeitsplatz, aber kaum mehr zurück. Und die großen E-Autos, die solche Strecken schaffen würden, sind viel zu teuer.

Dreyer markig: »Beim Klima darf es keine Sommerpause geben!« Im Klartext: Die Anstrengungen, wie möglichst schnell viel aus den Taschen der Bürger ziehen, werden durch keine Ferien unterbrochen fortgesetzt. SPD, Grüne und CDU haben es eilig mit der Verschrottung eines Industrielands für das Märchen, die Deutschen retten das Klima.

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„Was ich schon immer einmal sagen wollte“ neue Buchreihe macht Bürger zu Autoren!

Mit der vom UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. geplanten Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, kann sich nun jeder Bürger als Mitautor diesen Wunsch erfüllen und zwar ohne Internet und  Social  Media Plattformen. Bücher mit mehreren Bürgern als Autoren, können zu Bestsellern und Klassikern werden. Das Leben schreibt faszinierende Geschichten, die einer breiten Öffentlichkeit erst mit einem Buch so richtig zugänglich gemacht werden können.

In der politischen und gesellschaftlichen Diskussion ist oft kein Platz mehr für andere Meinungen, Kompromisse und Konsens. Die Bürger haben jeden Tag Erlebnisse, wo sie sich fragen „Geht’s`noch?“ Diese Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen  können in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“,   festgehalten werden.

Jeder Bürger kann seine Geschichte, seine Erlebnisse, seine Wünsche, seine Beobachtungen, seinen Ärger oder eben auch seiner Freude mit einem Beitrag in dem Buch „Was ich schon immer einmal sagen wollte“, einer breiten Öffentlichkeit mitteilen. Egal ob große Politik oder Alltägliches, aufschreiben lohnt sich. Keine andere Person hat die gleiche Geschichte erlebt. Damit ist jeder Beitrag einzigartig.

Wir akzeptieren Beiträge aus allen Themenbereichen.

Da die UTR Buchreihe „Was ich schon immer einmal sagen wollte“ von mehreren Autoren verfasst wird, war es uns wichtig, einen Verlag zu finden der bereit war, ein solches Experiment mit zu tragen.
Dies ist uns mit einem jungen Verlag, der am Jahresende 2018 gegründet wurde und im Augenblick noch in den Startlöchern steht hervorragend gelungen.

Texte erreichen uns per Mail unter der Adresse dokudrom@email.de 

Folgende Angaben werden benötigt:
vollständiger Name (und ggf. Pseudonym)
Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…




Nach Golde drängt, Am Golde hängt doch alles. Ach wir Armen!

Auch Johann Wolfgang von Goethe beschäftigte sich mit dem Edelmetall Gold. Quelle des Zitats unserer Überschrift:  Faust. Der Tragödie erster Teil.

Die meisten Leute, die Gold kaufen, glauben, dass es wertvoll ist und auch wertvoll bleibt. Dieser starke Glaube wischt alle Bedenken zur Seite, die bei einer normalen Investition z.B. in Wertpapieren vielleicht ausschlaggebend gewesen wären, das Geschäft nicht zu machen.

Bekanntlich ist nicht alles Gold was glänzt. Diese Weisheit gilt in besonderer Weise für Goldgeschäfte als Kapitalanlage. Nicht alle Informationen, die der Anleger vom Goldverkäufer erhält, müssen zwangsläufig  wahr sein! Der äußere Schein kann manchmal trügen; Erst bei näherem Hinsehen erkennt man oft Mängel und Defizite. Oft wird nicht gehalten, was versprochen wurde und dann kann es in einer Tragödie enden.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  19.07.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

Stoff für einen Krimi: PIM Gold muss sich gegen den Verdacht der Geldwäsche wehren

19.07.2019 • Die Autoren von Krimi-Drehbüchern brauchen vermutlich nicht viel Phantasie für neuen Stoff. Diesen liefert das echte Leben. So auch im Fall K.K. Gregor Technik, bei dem ein größerer Internetschwindel abgezogen wurde. Merkwürdig involviert ist dabei die Firma PIM Gold, die fragwürdige Ansparverträge und Goldkäufe anbietet. K.K. Gregor Technik war ein guter Kunde und hat für Millionen Gold gekauft. Der von PIM bestrittene Verdacht der Geldwäsche steht im Raum.

Insolvenz K.K. Gregor Technik.

Berichte der Insolvenzverwalter sind meist dröge und langweilig. Bei K.K. Gregor Technik GmbH ist das anders. Der Geschäftsführer mit Postadresse JVA Frankfurt I hat sich anfänglich ins Ausland abgesetzt. Nach dem Insolvenzbericht von Februar dieses Jahres floh er mit 10.000 Euro zuerst nach Thailand und dann nach Indonesien. Bei der Einreise nach Deutschland ein halbes Jahr später klickten die Handschellen. Mit seriös auftretenden Fake-Shops für technische Geräte zu Schnäppchenpreisen wurden Kunden in betrügerischer Absicht zur Zahlung von Kaufpreisen veranlasst. Unglaublich, wie innerhalb von wenigen Wochen Aufträge in Millionenhöhe zustande kamen. Die anfänglich noch bei Wettbewerbern eingekauften Waren brachten positive Wertungen und trugen dazu bei, dass Ende November 2017 unglaubliche 28.315 Kundenbestellungen und Vorauskassezahlungen in einem Gesamtvolumen von 11,6 Millionen Euro vorlagen. Waren gab es so gut wie keine. Und das Geld ist weitgehend verschwunden

PIM Gold.

Die Staatsanwaltschaft war allerdings nicht nur wegen Betrugsverdacht bei K.K. Gregor Technik involviert. Sie beschäftigt sich auch mit 17 Zahlungen über 3,06 Millionen Euro, für die bei der PIM Gold GmbH aus Heusenstamm insgesamt 86 Kilogramm Gold gekauft wurden. Im Dezember 2017 hat die Staatsanwaltschaft dazu erstmals die Geschäftsräume von PIM wegen des Verdachts der Geldwäsche durchsucht. Eine Anfrage dazu hat PIM durch einen Rechtsanwalt beantworten lassen. Er betont, dass ergebnisoffen aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt werden würde: „Wir gehen davon aus, dass das Verfahren für uns erfolgreich beendet wird.“

Goldsuche.

Noch ist es nicht so weit. Derzeit streitet PIM mit der Staatsanwaltschaft beziehungsweise dem Insolvenzverwalter über das Gold. Denn am 25. September 2018 besuchten die Frankfurter Ermittler erneut die PIM und stellten eine halbe Million Euro in Bar und Edelmetalle im Wert von 2,8 Millionen Euro sicher. Der K.K. Gregor-Chef bestritt, das Gold jemals erhalten zu haben. Die Echtheit der von PIM vorgelegten Auslieferungsbelege schien zweifelhaft. Angeblich ist das Gold über den PIM-Geschäftspartner in der Türkei ausgeliefert worden. PIM sieht sich als Opfer: „Uns wurden seinerzeit Empfangsbelege vorgelegt, die sich im Nachhinein als manipuliert herausgestellt haben. Insofern sind wir Opfer der KKGT. Wir hatten ursprünglich keinen Grund, an deren Richtigkeit zu zweifeln.“

Beruhigung.

PIM sieht keine Schuld bei sich und beruhigt ihre Anleger: „Das Gold ist nicht eingezogen, sondern lediglich vorläufig gesichert worden. Sämtliche Werte standen und stehen wirtschaftlich der PIM zu. Kundengold war davon nicht betroffen. Da die PIM wirtschaftlich grundsolide aufgestellt ist, hat die Maßnahme den laufenden Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt.“ Das müssen Kunden so glauben, da PIM Gold bisher keine aktuellen Jahresabschlüsse veröffentlichte (näheres finden Sie hier). Der letzte stammt von 2015 und weist nur 462.000 Euro Eigenkapital aus. Deshalb wollte Investmentcheck wissen, woher die sichergestellten drei Millionen Euro kommen: „Zwischen dem im Jahresabschluss 2015 ausgewiesenen Eigenkapital und im Jahr 2018 vorhandenen Vermögenswerten besteht erkennbar kein Zusammenhang. Unabhängig hiervon verfügt die PIM über erhebliche Vermögenswerte aus drei Jahren erfolgreichen Wirtschaftens.“

Loipfinger’s Meinung.
Eine relativ junge Firma, die regen Online-Handel im Internet betreibt, kauft in Deutschland für drei Millionen Euro Gold und lässt es sich in der Türkei ausliefern. Als Nachweis dafür wird der PIM von deren Geschäftspartner in der Türkei ein Auslieferungsbeleg vorgelegt, auf dem laut Insolvenzverwalter der KKGT der Name des Geldempfängers falsch geschrieben ist. Eigentlich sollte so etwas misstrauisch machen. Kunden der PIM müssen nun darauf vertrauen, dass das sichergestellte Gold keines ist, das eigentlich ihnen gehört. Der beauftragte PIM-Anwalt versichert das. Aktuelle Jahresabschlüsse, die ein ausreichendes Eigenkapital ausweisen, gibt es nicht.

NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung