Sein Geld gewinnbringend und sicher zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen
der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen
Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken
Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde
Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das
Geld aus der Tasche gezogen. Auch mit falschem Gold haben Anleger hohe Beträge
verloren.
Dass Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten
und vielen Risiken, vor allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern
können, wissen die Meisten.
Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten
die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten
wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw.
Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal
auf rechtliche Hilfe angewiesen waren.
Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat,
versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a.
gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten
des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden
Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu
Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen
bleibt.
Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen vor dem
Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen. Aus gutem
Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das
Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn
im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott!
Wenn Sie Betroffener
eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es
wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene
sind.
Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert
werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden.
Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust
auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur
weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er
auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen
Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste
erfolgversprechend geltend machen können.
Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von
Möglichkeiten, um verlorenes Geld oder
doch zumindest einen Teil davon zurück
zu holen. Es kann allerdings in manchen
Fällen ein langwieriger Prozess werden.
Die schlechte
Nachricht: Sie
können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen
Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die
Traufe.
Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten Anleger werden ihr Geld zurückbekommen
können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was
sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum
sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.
Allerdings: Der Frühe
Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend
herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder
geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu
machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene
Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, -
Stichwort Verjährung! Die
Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen
Anlegern eine erste ehrliche
Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können
sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele Anleger die zu ihren
Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen