Unternehmen versuchen vermehrt über Crowdinvesting Kapital
einzusammeln. Online wird ein Geschäftsmodell vorgestellt und nach
entsprechenden Investoren gesucht. Leider stehen dabei den Anlegern oft nicht alle
wesentlichen Informationen, die für eine qualifizierte Anlageentscheidung
erforderlich wären, zur Verfügung.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 24.07.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Stupid Crowd-Money.
Companisto missbraucht eine gute Idee
24.07.2019 • Crowdfinanzierungen über Nachrangdarlehen haben
einen systemimmanenten Nachteil: Anleger haben keine ausreichenden Kontroll- und
Mitspracherechte und sind häufig nur billig abgespeiste Nachrangkapitalgeber.
Companisto hat das nun offenbar eingesehen und deshalb mit Aresus Pharma eine
neue Möglichkeit entwickelt. Dabei wird eine Zweckgesellschaft (Special Purpose
Vehicle – SPV) zwischengeschaltet, die für die Schwarmfinanzierer eine
vollwertige Beteiligung am Zielunternehmen eingeht. Ein interessanter und aus
Anlegersicht guter Ansatz, der nur leider beim Fall Aresus im Detail krankt.
Funding.
Companisto nennt das Funding für Aresus Pharma „Eigenkapital
als Wertpapier - Erste B-Share-Emission“. Dazu fließt das Kapital der
Crowdanleger als Genussschein in die Companisto Trust Service I GmbH. Diese
wiederum beteiligt sich als echter Gesellschafter an der Aresus Pharma GmbH.
Wenn alles gut geht, sollen die Anleger über acht beziehungsweise 15 Jahre
jährlich gut zehn Prozent Rendite erhalten. So steht es im dreiseitigen
Basisinformationsblatt, das angeblich die wesentlichen Informationen über das
Anlageprodukt liefert. Doch weit gefehlt. Ganz viele wichtige Informationen
enthält das sehr formalistisch gehaltene Basisinformationsblatt nicht. Die
einleitende Beschreibung erscheint wie ein leeres Versprechen: „Diese
Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen dabei zu helfen, die
Art, das Risiko, die Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste dieses
Produkts zu verstehen, und Ihnen dabei zu helfen, es mit anderen Produkten zu
vergleichen.“
Hintergründe.
Die Aresus Pharma GmbH wurde Anfang 2019 – also erst vor
wenigen Monaten - von Sven Schimansky-Wabra und Dr. Francisco Harrison
gegründet. Das Stammkapital bei Gründung betrug 25.000 Euro. Ziel ist der
Vertrieb eines Medikaments zur Behandlung von HPV (Humane Papillom Viren).
Anders ausgedrückt handelt es sich um eine Salbe zur lokalen Behandlung von
externen Genital- und Perianalwarzen. Mit dem Geld der Investoren möchte Aresus
die Vertriebsaktivitäten ausbauen und den Anwendungsbereich des Produkts auf
HSV (Herpes Simplex Viren) erweitern. Der Name des geschützten Produktes lautet
Veregen.
Vorbesitzer.
Wie wenig hilfreich die Basisinformationen für einen
Anlageentscheidung sind, zeigen zahlreiche Veröffentlichungen des Vorbesitzers
von Veregen, der börsennotierten Medigene AG. Beispielsweise sind die Umsätze
mit dem Präparat von 2016 auf 2017 von 3,1 auf 2,8 Millionen Euro gefallen.
Dann hat Medigene die US-Rechte an dem Medikament an das US-Unternehmen Fougera
Pharamceuticals verkauft. Die Vermarktungsrechte von Aresus schließen damit den
wichtigsten Markt aus. Was Aresus gekauft hat, ist vor allem der vorhandene
Vorrat an dem Wirkstoff für das Medikament. Das diesjährige Ergebnis von
Medigene wird dadurch mit vier bis fünf Millionen Euro belastet. Aresus soll
zehn Jahre lang rund 7,5 Millionen Euro aus den Umsätzen bezahlen, wodurch sich
der Medigene-Verlust auch wieder abbauen könnte. Dabei schrieb Medigene in
ihrem Geschäftsbericht 2017 noch von einer begrenzten Haltbarkeit des
Wirkstoffes. Man habe diese auf sechs Jahre verlängern können und würde an
einer weiteren Verlängerung arbeiten. Neben der Frage, wie lange der Wirkstoff
eigentlich hält, wäre es auch noch wissenswert für die Investoren, dass die
Patente für den Wirkstoff 2023 auslaufen.
Presseanfrage.
Investmentcheck hat Aresus und Companisto eine Reihe von Fragen
gestellt. Diese wurden allerdings nicht beantwortet. Man wollte offenbar nicht
erklären, warum man von einer weltweiten Vermarktung spricht, wenn der
wichtigste Markt USA nicht in den gekauften Rechten enthalten ist. Spannend
wäre auch zu wissen, warum bei dem Vorbesitzer Medigene erhebliche
Vertriebskosten angefallen sind, die in der Aresus-Finanzplanung nicht zu
finden sind. Oder wie die Rechte am Drug-Master-File geregelt wurden, wenn in
einem Medigene-Geschäftsbericht von einem japanischen Unternehmen als Inhaber
zu lesen ist. Investmentcheck wollte auch wissen, unter welchen Bedingungen
eine Kündigung möglich ist, die Medigene im Geschäftsbericht erwähnte.
Unternehmensbewertung.
Ganz zentraler Kritikpunkt an diesem Funding ist außerdem
die Bewertung des erst vor wenigen Monaten gegründeten Unternehmens Aresus
Pharma. Obwohl im Grunde nur die Vermarktungsrechte für das Medikament Veregen
übernommen wurden, und der Kaufpreis im Wesentlichen aus den Umsätzen der
nächsten zehn Jahre bezahlt werden soll, wurde für die Anleger eine Bewertung
von 9,5 Millionen Euro unterstellt. Auch dazu hat weder Comantisto noch Aresus
eine plausible Erklärung geliefert. Für Anleger bedeutet das: Selbst bei einem
mittleren Szenario wird er einen Totalverlust seiner Einlage erleiden. Die zehn
Prozent Renditechance erfordern einen optimistischen Ansatz.
Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Vor dem öffentlichen Funding hat Companisto rund 20
Business-Angels eingeworben. Diese haben allerdings deutlich weniger als die
Normalanleger für einen Genussschein bezahlt. Darüber ist im
Basisinformationsblatt auch nichts zu lesen.
Loipfinger’s Meinung.
Die Bündelung von Informations-, Kontroll- und
Mitspracherechten von Crowdinvestoren über ein SPV ist absolut sinnvoll und
richtig. Dabei ist allerdings zu unterstellen, dass die SPV-Geschäftsführung im
Sinne der Anleger handelt. Für Companisto scheinen die Anleger allerdings eher
Mittel zum Zweck zu sein. Das einzige offizielle Informationsdokument, das
Basisinformationsblatt, enthält längst nicht alle wesentlichen Informationen,
wie sie aus Anlegersicht für eine qualifizierte Anlageentscheidung erforderlich
wären. Genau das habe ich auch schon im Finanzausschuss des Bundestages im Juni
2018 zum Gesetzesentwurf als geladener Sachverständiger vorausgesagt. Irgendwie
traurig, wenn man mit solchen Dingen Recht behält.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben. .
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
oder miesen Anlagemodellen sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche
Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst
schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und
nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und
Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein
Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen