Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern,
die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da
sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“
Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“
gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig
und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“ Da gibt es
unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes
über 200.000 Euro in dubiosen Plantagen versenkt haben! „Rückblickend fällt es
ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung
war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun“.
Lesen Sie mit freundlicher
Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am 27.05.2019 auf www.investmentcheck.de veröffentlicht wurde.
Schweizer ShareWood
darf nicht mehr ohne Verkaufsprospekt Geld sammeln
Es wirkt fast so, als ob die Finanzaufsicht BaFin
systematisch die Anbieter von Holzinvestments prüft. Wieder hat sie bei einem
Anbieter ein Verbot ausgesprochen, ohne umfangreichen Verkaufsprospekt Geld bei
Anlegern einzusammeln: „Die ShareWood Switzerland AG darf keine
Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und
Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten.“ Als Grund für die Untersagung
wird angegeben, dass es keinen gestatteten Verkaufsprospekt mit den notwendigen
Angaben gibt.
Angebot.
Geldgeber bei dem Schweizer Unternehmen können angeblich mit
Renditen von über neun Prozent pro Jahr rechnen. Das Team sei erfahren und
erwiesenermaßen erfolgreich: „Seit der Gründung von ShareWood im Jahr 2007
etablierte sich die Schweizer Unternehmensgruppe zum führenden Anbieter von
Waldinvestments. Mittlerweile verfügen wir über 6‘000 Hektar Edelholzplantagen
im Herzen Brasiliens. Ein Direktinvestment in Bäume von ShareWood hat sich als
ein überzeugendes und erfolgreiches Investment erwiesen.“ Mit einer Garantie
wird Sicherheit suggeriert: „Eine Produktgarantie gibt es in den ersten vier
Jahren ab Pflanzung der Baumsetzlinge bei Teak und Eukalyptus.“
Weitere Sicherheiten.
Doch damit nicht genug der Beruhigungspillen: „Die
ShareWood-Betreuungsgarantie hört aber nicht nach den ersten vier Jahren auf,
sondern erstreckt sich über die gesamte Dauer Ihres Holzinvestments. ShareWood
sichert Ihre Bäume gegen Unternehmensrisiken ab. Durch die Hinterlegung von
finanziellen Rücklagen in eine unabhängige Stiftung, die ShareWood Foundation,
stellt das Unternehmen über die gesamte Investitionsdauer bis zur Endernte eine
professionelle Bewirtschaftung aller Bäume sicher.“ Und bezüglich der
Verwertung wird folgendes Versprechen gegeben: „Damit Sie mit Ihren ausgewachsenen
Teak-, Balsa- oder Eukalyptusbäumen nicht im Regen stehen, garantiert ShareWood
Ihnen den gewinnbringendsten Verkauf Ihres Holzes. Dieses Versprechen gilt
sowohl bei Zwischendurchforstungen als auch beim Endschlag.“
Loipfinger’s Meinung.
Die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Unterlagen
sind inhaltlich eine Katastrophe. Außer Marketingsprüchen ist wenig zu finden,
das für eine qualifizierte Anlageentscheidung wichtig wäre. Hoch bedenklich
sind auch Aussagen wie die stabile Investition in Schweizer Franken oder Euro,
wo doch internationale Holzmärkte in US-Dollar abgerechnet werden. Wem das
alles zu theoretisch ist, der sollte mal die Zahlen zu den angeblich
aufgeforsteten Flächen genauer lesen. In einer älteren Broschüre wird dazu
berichtet: „Die ShareWood Group bewirtschaftet in Brasilien im Bundesstaat Mato
Grosso 19 Plantagen auf einer Fläche von über 6.000 ha mit insgesamt 2.637.391
Teak-, Eukalyptus- und Balsabäumen (Stand 2015).“ Okay, also schon vor vier
Jahren waren es 6.000 Hektar. Und wie viele Hektar sind es heute? In einer
Broschüre mit Stand November 2018 findet sich folgende Angabe: „Mittlerweile
verfügen wir über 6‘000 Hektar Edelholzplantagen im Herzen Brasiliens.“ Wie
kann es sein, dass in mehreren Jahren, in denen vermutlich eine Menge Geld
gesammelt wurde, die Flächen nicht mehr wurden? Vielleicht weiß Peter Möckli,
der die ShareWood Switzerland AG in 2007 gründete, aber auch auf den Baum
genau, wie viele Millionen Bäume er verwaltet, während er bei den
Grundstücksflächen großzügig rundet.
NEU: Das Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber
Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.
Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal
einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen
auf.
***
Bei der ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche
Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber
keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund
gegen Kapitalvernichtung