Montag, Mai 27, 2019

ShareWood: BaFin unterbindet das nächste Waldinvestment.

Das Engagement in Öko-Beteiligungen fällt gerade Anlegern, die sonst eine natürliche Scheu vor einer Anlageberatung haben, sehr leicht, da sie das Gefühl haben, etwas Sinnvolles zu tun!“

Dabei lauert nach Ansicht von Experten für „Grüne Anlagen“ gerade im Öko-Investment große Gefahr: „Die Anleger sind da recht gutgläubig und hinterfragen die wirtschaftlichen Zusammenhänge oft kaum!“  Da gibt es unter diesen Anlegern Neulinge, die ohne wirklich gute Prüfung des Angebotes über 200.000 Euro in dubiosen Plantagen versenkt haben! „Rückblickend fällt es ihnen wie Schuppen von den Augen, aber zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung war da nur das gute Gefühl, das Richtige zu tun“.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  27.05.2019 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.


Schweizer ShareWood darf nicht mehr ohne Verkaufsprospekt Geld sammeln

Es wirkt fast so, als ob die Finanzaufsicht BaFin systematisch die Anbieter von Holzinvestments prüft. Wieder hat sie bei einem Anbieter ein Verbot ausgesprochen, ohne umfangreichen Verkaufsprospekt Geld bei Anlegern einzusammeln: „Die ShareWood Switzerland AG darf keine Vermögensanlagen in Form von Direktinvestments in Teak-, Eukalyptus-und Balsa-Bäume in Deutschland zum Erwerb anbieten.“ Als Grund für die Untersagung wird angegeben, dass es keinen gestatteten Verkaufsprospekt mit den notwendigen Angaben gibt.

Angebot.

Geldgeber bei dem Schweizer Unternehmen können angeblich mit Renditen von über neun Prozent pro Jahr rechnen. Das Team sei erfahren und erwiesenermaßen erfolgreich: „Seit der Gründung von ShareWood im Jahr 2007 etablierte sich die Schweizer Unternehmensgruppe zum führenden Anbieter von Waldinvestments. Mittlerweile verfügen wir über 6‘000 Hektar Edelholzplantagen im Herzen Brasiliens. Ein Direktinvestment in Bäume von ShareWood hat sich als ein überzeugendes und erfolgreiches Investment erwiesen.“ Mit einer Garantie wird Sicherheit suggeriert: „Eine Produktgarantie gibt es in den ersten vier Jahren ab Pflanzung der Baumsetzlinge bei Teak und Eukalyptus.“

Weitere Sicherheiten.

Doch damit nicht genug der Beruhigungspillen: „Die ShareWood-Betreuungsgarantie hört aber nicht nach den ersten vier Jahren auf, sondern erstreckt sich über die gesamte Dauer Ihres Holzinvestments. ShareWood sichert Ihre Bäume gegen Unternehmensrisiken ab. Durch die Hinterlegung von finanziellen Rücklagen in eine unabhängige Stiftung, die ShareWood Foundation, stellt das Unternehmen über die gesamte Investitionsdauer bis zur Endernte eine professionelle Bewirtschaftung aller Bäume sicher.“ Und bezüglich der Verwertung wird folgendes Versprechen gegeben: „Damit Sie mit Ihren ausgewachsenen Teak-, Balsa- oder Eukalyptusbäumen nicht im Regen stehen, garantiert ShareWood Ihnen den gewinnbringendsten Verkauf Ihres Holzes. Dieses Versprechen gilt sowohl bei Zwischendurchforstungen als auch beim Endschlag.“

Loipfinger’s Meinung.

Die auf der Homepage zur Verfügung gestellten Unterlagen sind inhaltlich eine Katastrophe. Außer Marketingsprüchen ist wenig zu finden, das für eine qualifizierte Anlageentscheidung wichtig wäre. Hoch bedenklich sind auch Aussagen wie die stabile Investition in Schweizer Franken oder Euro, wo doch internationale Holzmärkte in US-Dollar abgerechnet werden. Wem das alles zu theoretisch ist, der sollte mal die Zahlen zu den angeblich aufgeforsteten Flächen genauer lesen. In einer älteren Broschüre wird dazu berichtet: „Die ShareWood Group bewirtschaftet in Brasilien im Bundesstaat Mato Grosso 19 Plantagen auf einer Fläche von über 6.000 ha mit insgesamt 2.637.391 Teak-, Eukalyptus- und Balsabäumen (Stand 2015).“ Okay, also schon vor vier Jahren waren es 6.000 Hektar. Und wie viele Hektar sind es heute? In einer Broschüre mit Stand November 2018 findet sich folgende Angabe: „Mittlerweile verfügen wir über 6‘000 Hektar Edelholzplantagen im Herzen Brasiliens.“ Wie kann es sein, dass in mehreren Jahren, in denen vermutlich eine Menge Geld gesammelt wurde, die Flächen nicht mehr wurden? Vielleicht weiß Peter Möckli, der die ShareWood Switzerland AG in 2007 gründete, aber auch auf den Baum genau, wie viele Millionen Bäume er verwaltet, während er bei den Grundstücksflächen großzügig rundet.


NEU: Das Buch „Achtung, Anlegerfallen!“
Seit 27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich.  Es zeigt auch für Laien verständlich die Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von Banken und Versicherungen auf.

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Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.

Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829


Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung


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