Anleger und Anwälte nutzen das kollektive Superhirn zu Ihrem
eigenen persönlichen Vorteil!
Eine der zentralen Feststellungen in der langjährigen Tätigkeit
des BSZ® e.V. besteht darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt,
das Vertrauen der Bürger in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken.
Die anwaltliche Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche
Leistung für viele Menschen von sehr
hoher und nicht selten existenzieller Bedeutung. Solche Leistungen können
erfolgreich nur erbracht werden, wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den
Recht- und Ratsuchenden
nachvollziehbaren Einheit werden.
Dass die Rechtsuchenden, um eine Wahl aus den immer mehr
werdenden Rechtsanbietern zu treffen, verdichtete Informationen brauchen, die
ihnen helfen, rasche und sichere Entscheidungen zu fällen ist wohl jedem klar.
Diese Informationen liefern ihnen in anderen Branchen die Marken, denn Marken
sind das, was man mit einem zeitgemäßen Anglizismus als "Information
Chunks" bezeichnet, also ein gebündeltes, komprimiertes
Informationsangebot.
Sie können die Wirkung solcher "Information
Chunks" in ihrem eigenen Denkverhalten überprüfen. Bestimmte
Markenzeichen, wie der Stern von Mercedes, die Buchstabenkombination IWC oder
VW, oder aber das Krokodil von Lacoste, lösen sofort sehr bestimmte
Assoziationen aus: das Krokodil ist im semiotischen Zusammenhang mit einem
Produkt nicht nur ein Krokodil, sondern es bewirkt Assoziationen über
sportliche Freizeitbekleidung in Verbindung mit bestimmten Sportarten, sowie
hohe Qualität und gutes, zeitloses Design. Das Krokodil ebenso wie viele andere
bekannte Markenzeichen ist also vollgepackt mit Informationen und Bedeutungen,
die wir uns im Laufe eines Konsumentenlebens angeeignet haben.
Die Markenbereitschaft von Rechtsuchenden ist deshalb als
gesichert anzusehen, weil sie heute mit dem verfügbaren Informationsangebot
schon aus quantitativen Gründen überfordert sind. Marken erfüllen eine
Orientierungsfunktion besser als Eigenwerbung, und daher sind Marken
erfolgreicher als die eigene Leistungsanpreisung.
Vertrauen ist ein Phänomen, das in unsicheren Situationen
auftritt: wer sich einer Sache sicher sein kann, muss nicht vertrauen.
Vertrauen ist aber auch mehr als nur Glaube oder Hoffnung, es benötigt immer
eine Grundlage. Diese „Vertrauensgrundlage“ liefert zuverlässig die Marke.
Die Marke BSZ® schöpft Ihre Kraft aus dem Kollektiv ihrer
Mitglieder. Dass dies auf jeden einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt übertragbar
ist, ergibt sich daraus, dass das Kollektiv der Gruppe immer klüger ist als
jedes einzelne Mitglied darin. Obwohl die Mitgliedskanzleien ohne zentrale
Steuerung von Kanzlei zu Kanzlei in Interaktion treten, gelingt der
Gemeinschaft auch die Lösung schwierigster komplexer Rechtsprobleme. Mit dieser
„Weisheit der Gemeinschaft“ kann jede einzelne Mitgliedskanzlei ihre
Entscheidungsprozesse optimieren.
In Großkanzleien läuft das in der Regel anders. Da läuft
mehr schief als nötig, da man dort zu sehr auf einzelne Personen fixiert ist,
die zwangsläufig unzureichende Informationen haben. Der Kanzleichef ist das
hochbezahlte Rechts-As, die anderen kuschen, um sich nicht selbst zu schaden.
Die „Anmaßung des Wissens“
wird in der Regel vom Markt bestraft. Keine noch so große Law-Firm, kann
mehr wissen, als die Summe der vielen Mitglieder. Die Voraussetzungen dafür
sind gegeben weil:
Es sich bei den BSZ® Vertrauensanwälten um eine heterogene
Gruppe mit unterschiedlicher Rechtsausrichtung handelt. Die Mitglieder vollkommen unabhängig von
einander sind. Die Marke BSZ® diese kollektive Intelligenz nach außen
transportiert.
Für den einzelnen BSZ® Vertrauensanwalt ist nicht
entscheidend welche Rechtsgebiete er erfolgreich und gerne bearbeitet, nur die Entscheidung, die
Weisheit des Kollektivs zu nutzen ist ausschlaggebend.
Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit anderen liegen auf der
Hand: unterschiedliche fachliche und
persönliche Fähigkeiten ergänzen sich und nicht zuletzt sinken die Kosten, da
Ressourcen gemeinsam genutzt werden. Den Mandanten wird ein breites Spektrum
anwaltlicher Leistungen auf juristisch hohem Niveau geboten. Durch Mandatsüberweisungen können auch
größere und überregionale Mandate im Netzwerk gehalten werden.
Anders als bei Unternehmen, in denen eine
Strukturorientierung dominiert, stehen im BSZ® Netz die Orientierung an
Vereinsaufgaben und der Mandant im Vordergrund. Die Vereinsstruktur kommt ohne
große Linienfunktionen aus und bietet die Möglichkeit zur Selbstorganisation
von Teilaufgaben. Auch die Verknüpfung von lokaler und globaler Handlungsebene
und der damit einhergehende engere Kontakt zum Mandanten ist ein Vorteil dieses Netzwerks.
Die BSZ® Partner
begreifen ihre Unterschiedlichkeit als
Chance für ihren persönlichen Erfolg und sind sich gleichzeitig der aus der
Unterschiedlichkeit resultierenden möglichen Chancen und Reibungsflächen bewusst. Die strategischen Ziele, das
Auftreten am Markt und die Marktkommunikation sind fließend aber stetes
gemeinsame Aufgabe des Netzwerks. Wichtigstes Hilfsmittel dabei ist die
ständige Kommunikation.
Insbesondere beim Anlegerschutz gewinnt die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft immer mehr an Bedeutung.
Der Schaden, dem deutsche Verbraucher alljährlich aufgrund fehlerhafter
Ware oder falscher Anpreisung erliegen, ist beträchtlich.
Der durch Falschberatung von Banken und Versicherungen und
anderen Beratungsinstitutionen angerichtete Schaden wird bisher in keiner
Statistik erfasst, ist aber beträchtlich. Hier wird zwar kein Betrug begangen
aber durch die Falschberatung entsteht oft der gleiche Schaden. Gerade die
Banken nutzen Ihre starke Marktstellung oft gnadenlos aus. Im Immobilienbereich
bedienen sich Banken gerne zwielichtiger Vermittler. Das können tausende
betrogener Anleger bestätigen. Ein gigantischer volkswirtschaftlicher Schaden
zugunsten der Banken, Bauträger und Vertriebsstrukturen, auf Kosten der
Anleger, Mieter und Steuerzahler.
Mit der BSZ e.V. Interessengemeinschaft bekommen Geschädigte
Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen
mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen.
Anleger sollten diese Chance nutzen und sich als
Fördermitglied kostenfrei zu einer BSZ Interessengemeinschaft anmelden, dies
auch zur Vorbereitung auf die erste kostenfreie Einschätzung durch einen BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
hält es stets für unumgänglich, sich durch einen sachkundigen Anwalt vertreten
zu lassen. Zitat eines Geschädigten. "Ein Anwalt ist die fast einzige
Möglichkeit, einen Lichtblick durch das Dickicht der juristischen und
geschäftlichen Verwicklungen zu schaffen. Es ist nahezu der einzige
Hoffnungsschimmer als einzelner normaler Mensch gegen die alles beherrschende
"Supermacht" Bank vorzugehen. Und das ist keineswegs so aussichtslos
wie es anfänglich auszusehen vermag".
Gerade in letzter Zeit haben Gesetzgeber und Rechtsprechung
dafür gesorgt, dass der Schutz der Anleger vor Falschberatung durch Banken
wesentlich verbessert wurde. Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es aber nach
wie vor nicht einfach ist, Ansprüche aus einer Falschberatung gegenüber der
Bank durchzusetzen. Zumal die Falschberatung ganz genau nachgewiesen werden
muss.
Mit dem richtigen Helfer ist auch der argloseste Kunde nicht
rechtlos. Verträge hin, Unterschriften her- nur mit der richtigen Strategie und
exzellenter Sachkenntnis bekommt er sein Geld zurück.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser
Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ®
Interessengemeinschaft.
Warum ist eine
anwaltliche Ersteinschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt für
betroffene Anleger wichtig?
Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die
Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung
der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche. Insbesondere
empfiehlt es sich, bei Verlusten mit Medienfonds, Immobilienfonds,
Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds, kurz bei allen Fondsanlagen,
die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder freie Berater eingegangen
wurden, externen Rat eines auf diese Thematik spezialisierten Rechtsanwaltes in
Anspruch zu nehmen.
Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich
erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die
Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen
Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden
können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen.
Bin ich falsch beraten
worden?
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die
Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern
Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar
sind. Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind hochriskant.
Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten. Ein
erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein, wenn Ihnen der
Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als "sicher"
empfohlen hat. Sind Sie von einer Bank
beraten worden, sollten Sie überlegen, ob der Bankberater Sie auf die
Provisionen hingewiesen hat, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat. Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für
Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen
als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung
abhängen.
Welche
Handlungsoptionen habe ich?
Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer
fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie
auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in
der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. In Betracht kommen Ansprüche auf
Schadensersatz bzw. Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die
Risiken einer Anlage, wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten
Provisionen oder wegen Fehler im Prospekt.
Was kostet eine
Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt?
Für die Fördermitglieder einer BSZ® e.V.
Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten dieser
Ersteinschätzung!
Übernimmt meine
Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt
maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.
Wann verjährt mein Anspruch?
Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der
Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die
Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind. Beruft
sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.
Warum soll ich nicht
auf eine Anspruchsprüfung verzichten?
Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen
Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.
Erfreulich vielen Kapitalanlegern
kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das
Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu
können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von
Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen
Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ
e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!
Plädoyer für maximale
Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den
Kontakt mit hoch spezialisierten
Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen
kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe
Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Anlageverluste können
ausgeglichen werden
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in
denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach
nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen
werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet
dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt
sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie
wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es
die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.
49
64807
Dieburg
Telefon:
06071-9816810
Direkter
Link zum Kontaktformular:
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Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Der BSZ® e.V. ist zur
Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung
können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.