Mittwoch, Mai 18, 2016

TEGEL-CENTER KG: MÜSSEN ANLEGER ZAHLEN?

Anleger des geschlossenen Fonds Tegel-Center KG werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Kommanditisten.


Bereits Ende April 2016 wurden die Anleger des Berliner Immobilienfonds Tegel-Center KG von der Fondsverwaltung zur Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. In dem Schreiben wird behauptet, die Rechtslage sei eindeutig. Außerdem werden weitere, unter Umständen auch gerichtliche Schritte durch eine Verwertungsgesellschaft und weitere Kosten für die Anleger angedroht.

Hintergrund ist der von der Fondsverwaltung verhandelte Verkauf der Fondsimmobilie, der nicht zu einer vollen Deckung des bei der Helaba ausstehenden Darlehenssaldos geführt hat. Obwohl insoweit angeblich eine Einigung erzielt worden sei wird den Anlegern angedroht, dass sie in Kürze auf Rückzahlung der vollständigen, von ihnen bisher erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, werden sie nicht zuvor freiwillig die Hälfte der erhaltenen Ausschüttungen zahlen.

Nach Auffassung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB verbietet sich für die Anleger eine vorschnelle Zahlung. „Gerade das angekündigte Vorgehen über eine Verwertungsgesellschaft erscheint mir problematisch.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Der Kapitalmarktrechtler rät den Anlegern, sich vor einer freiwilligen Zahlung die genaue Höhe und den Rechtsgrund der Forderung im Detail nachvollziehbar erklären zu lassen. „Es ist keineswegs so, dass Ausschüttungen per se auf erstes Anfordern zurückzuzahlen sind. Hier kommt es darauf an, wer sie fordert und, aus welchem Grund.“ In jedem Fall macht es Sinn, anschließend auch einen spezialisierten Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TEGEL-CENTER KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TEGEL-CENTER KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun

cllbfrbr

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen?
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: