Anleger fragen sich: Wie geht es nach der Insolvenz weiter? Anleger sollten sich organisieren! BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche in alle Richtungen!
Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin
hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt.
Vorausgegangen war, dass die BaFin im März
2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte,
weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.
Damit drohen tausenden Anlegern hohe
Verluste, die bis zum Totalverlust reichen denn Lignum hatte in den letzten
Jahren ca. 65 Mio. € von mehreren tausend Anlegern eingesammelt, damit die
Anleger vermeintlich hohe Renditen im Investment durch Edelhölzer erzielen
können sollten.
Weiter noch: Lignum hatte sogar inzwischen
die BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht. In der „nobilispost“,
Ausgabe April 2016, teilt Lignum unter der Überschrift“ BaFin zerstört Lignum“
mit, dass die BaFin zu Unrecht am 17.03.2016 das Angebot nobilis untersagt
hätte. Damit sei ein gesundes, zukunftsweisendes Unternehmen zerstört worden,
ja weiter noch, ein „Kollateralschaden bei nobilis-Käufern lasse die BaFin
kalt.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
hierzu:
„Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer
Ansicht nach nicht begründet, vielmehr
sollte gefragt werden, warum kein ausreichender Prospekt von Lignum vorgelegt
werden konnte“.
Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre
Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote
wohl nur relativ gering ausfallen wird,
eventuelle weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Hier
sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden,
aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage.
Da, wie dem BSZ e.V. bekannt wurde, sich
inzwischen auch eine „Anleger-Interessenvereinigung Lignum“ gegründet hat, auf die
auch von Lignum in der nobilispost hingewiesen wird, sollten sich Anleger genau
fragen, ob hier auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen
durchgesetzt werden?
So weist der BSZ e.V. die Anleger darauf hin,
dass auch gegen die jeweiligen Vermittler oder Initiatoren der Anlage
begründete Ansprüche bestehen könnten, was natürlich immer im Einzelfall
geprüft werden muss.
Insbesondere die Vermittler schulden eine
anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die Beratung nicht anleger- und
objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich Schadensersatzansprüche
gegen die Vermittler geltend machen.
Anleger sollten sich hier also alle
Möglichkeiten offen halten, und somit auch prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall
eventuelle Ansprüche gegen den jeweiligen Vermittler oder die Initiatoren
geltend gemacht werden können. Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-IG
„Lignum Sachwert Edelholz AG“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen
Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V.
die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG anschließen.
Ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert
Edelholz AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05.2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt.
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