Freitag, November 23, 2012

Beteiligungsgesellschaft Reefer Flottenfonds: Anleger werden zur Kapitalerhöhung aufgefordert

Die Anleger des 2. Beteiligungsgesellschaft Reefer Flottenfonds  GmbH & Co. KG wurden nun von der Gesellschaft aufgefordert, eine Kapitalerhöhung in Höhe von 15 Prozent des Nominalkapitals zu leisten.


Wie die Treuhandgesellschaft mitteilt, sei dies aufgrund des nicht berechenbaren Markteinbruchs im letzten Quartal des Jahres 2011 und zu Beginn des Jahres 2012 mit einem erneut dramatischen Ratenverfall erforderlich. Sollten die Anleger der Zahlungsaufforderung nicht in ausreichendem Maße folge leisten, würden die Schiffsgesellschaften voraussichtlich in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Ein dann notwendiger Verkauf der Schiffe auf aktuell äußerst niedrigem Preisniveau würde nur ausreichen, um die Bankverbindlichkeiten zurückzuführen. Eine weitere Rückzahlung an die Anleger könne aber nicht erfolgen.

Betroffene Anleger befinden sich in einer schwierigen Situation. Wenn sie die im Raum stehende Zahlung nicht leisten, besteht das Risiko, dass sie auch das bereits investierte Kapital verlieren. Andererseits haben Anleger aber auch keine Garantie, dass eine Nachzahlung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Fonds führt, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Schiffsfondsgeschädigte vertritt. Die Betroffenen sollten daher alle Handlungsalternativen prüfen. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, gegen Anlageberater vorzugehen, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben.

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die für die Anleger bestehenden Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Ferner kann man auch auf die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zurück greifen. Demnach müssen für Banken tätige  Anlageberater ihre Kunden grundsätzlich auf den Erhalt von Innenprovisionen, die sie für den Vertrieb der Beteiligungen von den Fondsgesellschaften erhalten, hinweisen. Diese Aufklärungspflicht wurde in der Vergangenheit allerdings in der Regel nur selten erfüllt, sodass allein diese Nichtaufklärung für die Geltendmachung von Schadensersatz ausreichen kann.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Reefer Flottenfonds 2. Beteiligungsgesellschaft gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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De Beira Goldfields Inc. - BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei erwirkt für geschädigte Aktionäre dinglichen Arrest

Eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat inzwischen für geschädigte Aktionäre dingliche Arreste gegen den wegen Marktmanipulation verurteilten Aly Husein Mawji erwirkt. Mit dem dinglichen Arrest haben die Geschädigten nunmehr die Möglichkeit, ihren Schadensteil bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geltend zu machen.


Das Landgericht Stuttgart hatte am 12.10.2012 die Angeklagten Christian Euler, Aly Husein Mawji und Sascha Opel wegen verbotener Marktmanipulation verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch können und sollten schon jetzt geschädigte Aktionäre tätig werden, um ihren Schadensersatzanspruch zu sichern.

Die Staatsanwaltschaft hat unter anderem  21 Millionen Euro des Herrn Aly Husein Mawji  sichergestellt. Im Rahmen des Verfahrens zur Rückgewinnungshilfe kann der einzelne Aktionär seinen Teil des Schadens geltend machen. Die einfache Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft reicht hierfür jedoch nicht aus.

Für die erfolgreiche Geltendmachung des Schadens benötigt der Aktionär einen vollstreckbaren Titel, z.B. einen dinglichen Arrest. Die betreffende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei , die auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts spezialisiert ist, unterstützt zahlreiche Aktionäre und hat inzwischen erste dingliche Arreste erwirkt. 

Für die Aktionäre ist wichtig zu wissen, dass bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche das sog. Prioritätsprinzip gilt. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Thomas Sittner, LL.M., rät daher allen Betroffenen, anwaltlichen Rat bei auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten in Anspruch zu nehmen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen  betreffs De Beira  durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "De Beira Aktienbetrug" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Prorendita Britische Leben: Wie können Anleger sich gegen Verluste wehren?

Für die Anleger war die Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds Prorendita 1-5 kein Erfolgsmodell. Wie können Anleger sich wehren; welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?


Policen britischer Kapitallebensversicherungen stehen im Mittelpunkt bei den Lebensversicherungsfonds Prorendita 1-5. Dieser Investitionsgegenstand bescherte den Anlegern bislang aber nicht die erhofften Renditen. Doch wie konnte es geschehen, dass die tatsächliche Entwicklung sich noch schlimmer gestaltete als die schlimmsten Annahmen? Die Suche nach einer Antwort ist eine umfangreiche Aufgabe für Spezialisten. Da Experten aber ihren Preis haben, bietet es sich an, dass die Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita Britische Leben sich zusammenschließen.

Interessengemeinschaft

Eine solche Möglichkeit kann eine Interessengemeinschaft sein. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) gründete daher eine Interessengemeinschaft für die Prorendita Britische Leben-Fonds. Im Rahmen der Interessengemeinschaft sollen die noch offenen Fragen geklärt werden. Da entsprechende Expertengutachten ihren Preis haben, sollen die Kosten durch die Interessengemeinschaft verteilt und somit für den einzelnen Anleger erschwinglicher werden.

Sammelklagen

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind "Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen einer Kapitalanlage für viele Anleger gleichzeitig verbindlich vor Gericht geklärt werden.


Individuelle Schadensersatzklagen

Anleger der Prorendita Britische Leben-Fonds können zusätzlich erwägen, ihre Beteiligung an dem jeweiligen Lebensversicherungsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auf individuelle Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Im Fall einer Falschberatung bestehen gute Chancen der Anleger, dass sie sich von ihrer Beteiligung an den Prorendita Britische Leben-Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz verlangen können. Allerdings müssen Anleger beachten, dass Schadensersatzansprüche auch von Verjährung bedroht sein können.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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Donnerstag, November 22, 2012

LF Flottenfonds VII / Droht hier die Insolvenz?


Anlegern der beiden Schiffsfahrtgesellschaft MS „Pratricia Schult“ Shipping GmbH & Co. KG und der MT „Hamburg Star“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde mit Datum vom 20.11.2012 mitgeteilt, dass die bisher gewährten Auszahlungen, welche wohl als unverzinsliche Darlehen gewährt wurden, zum 25.02.2013 gekündigt werden sollen bzw. müssen.


Grund für die Rückforderung bereits gezahlter Ausschüttungen sind wohl erhebliche Liquiditätsprobleme der beiden Schifffahrtgesellschaften.

Der im Jahre 2005 platzierte Schiffsfonds investierte in zwei moderne Neubauschiffe. Eine Risikostreuung sollte dadurch erreicht werden, dass zwei verschiede Charterer beauftragt werden sollten. Auch sollte an zwei verschiedenen Schiffsfahrtmärkten investiert werden, wobei die Anfangsbeschäftigungen der beiden Schiffe mit unterschiedlichen Laufzeiten gewählt wurde.

Als weiterer Vorteil wurde die von Beginn an geltende Tonnagebesteuerung angeführt. Den Auszahlungen an die Anleger sollte daher nur sehr geringe Steuerzahlungen gegenüber stehen. Es sollte keine Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung der Schiffe gegeben sein. Auch wurde als weiterer Vorteil die Platzierungsgarantie der damaligen Dr. Karl Heinz Krämer GmbH, der Reederei Thomas Schulte GmbH & Co. KG und der Lloyd Fonds AG hervorgehoben. Die Auszahlungen aus dem Fonds sollten von 3 % ab 2006 im Laufe der Jahre auf bis zu 20 % ansteigen. Insgesamt sollten 153 % in 16 Jahren erzielt werden. Der gesamte prognostizierte Mittelrückfluss sollten über die Laufzeit sage und schreibe 239 % betragen.

Trotz der erheblichen Risiken einer derartigen unternehmerischen Beteiligung wurden Anteile an diesem Schiffsfonds als sichere und gewinnbringende Anlagen vermittelt. Auch wurden diese von zahlreichen Vermittlern als für die Altersvorsorge geeignet angeboten. Das Gegenteil ist der Fall. In seltenen Fällen wurde auch darauf hingewiesen, dass Schiffsbeteiligungen nur unter erheblichen Verlusten auf einem sogenannten Zweitmarkt veräußert werden können. Zahlreichen Anlegern kam es jedoch darauf an, auch auf das eingesetzte Kapital zurückgreifen zu können. Sollten Schiffsfondsbeteiligungen des LF Flottenfonds VII von Banken vertrieben worden sein, so hätten diese darauf hinweisen müssen, dass zusätzliche Rückvergütungen (sogenannte Kick-Back) gezahlt wurden. Wurden die Beteiligungen von freien Anlagerberatern vermittelt, so hätten diese zwingend darauf hinweisen müssen, dass die Provision für die Vermittlung des LF Flottenfonds VII 15 % und mehr betrug. Auch hieraus können Anleger Schadenersatzansprüche herleiten.

Im Rahmen des Anlegerschreibens vom 20.11.2012 wurde den Anlegern nun mitgeteilt, dass die Tageseinnahmen der beiden Schiffe und somit die verfügbare Liquidität nicht mehr dazu ausreiche, um die Tilgungen gegenüber den Banken zu leisten. Sollte diesbezüglich kein Fortführungskonzept beschlossen werden können, droht die Zahlungsunfähigkeit der beiden Schiffsfahrtgesellschaften. Neben der Rückforderung der bereits gezahlten Ausschüttungen in Höhe von 9 % der Beteiligungssumme droht den Anlegern daher ein Totalverlust.


  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds“  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „LF Flottenfonds VII / Lloyd Fonds“ beizutreten.


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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel  
       
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. 11. 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
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Wie Kapitalanleger zum Opfer ihres eigenen Netzwerkes werden oder Bankberatung ohne Bank!


Jeder Mensch ist  in irgendeiner Weise vernetzt, z.B. durch Vereinszugehörigkeit, Arbeitskollegen, Freunde, Bekannte, Soziale Netzwerke im Internet usw. Schon aus diesem Umstand können Schlüsse gezogen werden wie zum Beispiel: Interessen, Bedürfnisse, religiöse Überzeugungen, politische Standpunkte, wirtschaftliche Situation usw.


Das Vertrauen das wir unserem „Netzwerk“ schenken, gereicht uns mitunter jedoch zu unserem eigenen Nachteil! Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn es darum geht, Geld zu investieren warnt der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg)  Dazu muss man wissen, dass die Finanzunternehmen und deren Verkäufer äußerst gierig sind nach Informationen über Ihre möglichen Kunden. Hier hat man die Ausforschung möglicher Kapitalanleger perfektioniert.

Der Anleger wird somit zum Opfer seines eigenen Netzwerkes. Logisch, denn wenn der heiße Anlagetipp aus dem eigenen Umfeld kommt, hegt man kein Misstrauen. Die Anlageberatung besteht aus diesem Grunde mitunter auch nur aus diesem einen Satz: „Mach mal, "Du kannst mir vertrauen"!

Die Finanzberater wissen ganz genau sobald die Verbindung zu dem Netzwerk des Kunden hergestellt ist, ist auch die natürliche Skepsis des Kunden überwunden, und damit kann ein weiteres Opfer  der Statistik zweifelhafter Kapitalanlagen hinzugefügt werden. 

Wenn der Anleger bemerkt, dass er über den Tisch gezogen wurde macht er oft den zweiten Fehler, denn er versucht sein Problem innerhalb seines eigenen Netzwerkes zu lösen. Er blendet völlig aus, dass es sein eigenes Netzwerk war, welches den Betrug überhaupt erst möglich gemacht hat. Es ist dann also auch logisch, dass er hier eher entmutigt wird die Angelegenheit weiter zu verfolgen. Der gute Rat besteht dann in der Regel auch nur aus einem Satz: „Ich würde kein gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“!

Der Staat verpflichtet seine Bürger zwar zur privaten Altersvorsorge, kümmert sich aber nicht um die notwendige Information. Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit machen. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist. Ziel ist dabei nicht nur, durch die Prominenz der betreffenden Personen um Vertrauen bei den Anlegern zu werben, sondern auch Einfluss auf die Politiker bei Entscheidungen über die Qualität des Anlegerschutzes zu gewinnen. Dass dieses Konzept anscheinend funktioniert, lässt sich an dem niedrigen Niveau des Anlegerschutzes in Deutschland eindeutig feststellen. An einem effizienten Anlegerschutz ist da  offensichtlich niemand wirklich interessiert.

Achtung auch bei der Anlageberatung von „seriösen“ Banken. Oft wir hier unter falscher Flagge beraten. Der Kunde ist der Meinung er sitzt seinem „Bankbeamten“ gegenüber, dabei handelt es sich tatsächlich um einen freien Mitarbeiter eines externen Beratungsunternehmens. Die Beratung findet aber in den Geschäftsräumen der Bank statt und auf der vom „Berater“ überreichten Visitenkarte wirbt auch das Logo der Bank um Vertrauen. Dem interessierten Anleger wird also bewusst der Eindruck vermittelt, dass die Anlageberatung von „seiner“ Bank erbracht wird. Dieser Eindruck wird noch dadurch untermauert, dass der „Berater“ offensichtlich Zugang zu den Kontodaten seines „Beratungsopfers“ hat.

Statt transparenter zu beraten, versuchen die Kreditinstitute mit anderen Mitteln, die strenge Rechtsprechung zu umgehen. Die Postbank AG, respektive die Postbank Finanzberatung AG, bietet hierfür ein interessantes Beispiel: Sie behauptet gegenüber den geschädigten Anlegern, dass sie als Postbank Finanzberatung AG gar keine Bank sei und mithin nicht der derzeit strengen Rechtsprechung unterliege. "Es erstaunt schon, wenn sich ein Unternehmen "Bank" nennt und nach eigener Auskunft als solche gar nicht tätig ist".  Hier werden die Kunden für dumm verkauft, da sie überhaupt keine Chance haben zu bemerken, dass die Anlage im Endeffekt durch die Postbank Finanzberatung AG vertrieben wird.

In den von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten  betreuten Fällen wurde den Anlegern gerade der Eindruck vermittelt, dass die Beratung von der Deutschen Postbank AG erfolgen würde, auch der Berater war teilweise derselbe wie bei der Deutschen Postbank AG. Es ist daher durchaus möglich, dass sich Anleger teilweise auch in Fällen, in denen ihnen die Beteiligung von der Postbank Finanzberatung AG vermittelt wurde, auch auf die günstige "Kick-back"-Rechtsprechung des BGH berufen können.  

Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen Namen hergibt kann im Nachhineinen nicht behaupten, keine  Ahnung zu haben und nicht  zu wissen was im Einzelnen gelaufen ist. Die Bank die solche Machenschaften selbst initiiert hat oder auch nur duldet muss auch für die Schäden, die dadurch angerichtet werden vollumfänglich haften. Und das heißt letztendlich den Anlegern das Geld zurückzahlen.  Mit dieser Haftung wäre den Initiatoren solcher kundenfeindlichen Konstruktionen der Raffzahn schnell gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen Millionen Schadensersatz aufgewogen werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben in den letzten Wochen erste Klagen gegen die Deutsche Postbank AG und deren Tochtergesellschaft, die Postbank Finanzberatung AG, in Höhe von über 250.000,- Euro eingereicht. Weitere Klagen werden in den nächsten Tagen folgen.
Begehrt wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.



BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.11.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.