Tatsächlich entsteht oft der Eindruck, dass die Lobby der Kapitalvernichter größer und mächtiger ist als die der Verbraucherschützer. Wer heute über eine Anlage kritisch berichtet, muss sich auf einiges gefasst machen. Von Einsicht ist da meist keine Spur. Verunglimpfung, Beschimpfung und Unterstellung gehört zum eingeübten Programm. Auch im Internet kann man dies in den einschlägigen Foren nachlesen.“ Die Schmähkritik über Anlegerschutzvereine kommt meist von Kapitalvernichtern und ihren Helfern die sich in der Regel völlig unverfroren über bestehende Gesetze hinwegsetzen und ein in dieser Hinsicht zu liberales Rechtssystem zum Abzocken der Verbraucher gnadenlos ausnutzen. Die oft laxe Rechtsverfolgung trägt mit dazu bei, dass Milliarden von Anlegergeldern verloren gehen. Wer gegen dieses skandalöse Treiben einschreitet, hat mit erheblichen Widerständen zu kämpfen. In jedem Fall wird versucht den Sachverhalt zu konterkarieren und schlussendlich den Wettbewerbshüter als den Rechtsverletzer dastehen zu lassen.
Wenn Anleger nach einer Fehlinvestition ihr Geld zurückverlangen, bekommen sie meist diesen Standardsatz zu hören: „Wir sehen keine Grundlage, Ihrer Bitte um Rückzahlung Ihrer Anlagesumme zu entsprechen".
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte.
Anleger neigen oft dazu, sich selbst die Schuld für eine gescheiterte Anlage zuzuweisen. Ausgeblendet wird dabei häufig, dass sie in diese Situation ausschließlich durch Fehler anderer Personen oder Unternehmen geraten sind. Wenn durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollt man nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern prüfen lassen, ob man Schadensersatz verlangen kann.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf Grundlage der veröffentlichten Beiträge „seinen Anwalt“ auszusuchen.
Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten. Durch ein operatives Netzwerk unabhängiger Anlegerschutzanwälte, werden die Rechte der Anleger durch die BSZ® e.V. Interessen-Gemeinschaften wesentlich gestärkt und die bestmögliche rechtliche Vertretung gewährleistet. Die Leistung des BSZ e.V. besteht nicht in der Zuweisung von Mandanten an bestimmte Rechtsanwälte, sondern im Betrieb von Internetplattformen, über die betroffene Kapitalanleger und Rechtsanwälte miteinander in Kontakt kommen.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Betroffene Anleger können sich jederzeit einer BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft anschließen.
Bildquelle: ©Gerd Altmann/PIXELIO http://www.pixelio.de/
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.