Viele Anleger in Schiffsfonds wähnten das Schlimmste schon hinter sich. Die Welt am Sonntag machte in ihrer Ausgabe vom 28.11.2010 darauf aufmerksam, dass das neue Jahr für Anleger mit geschlossenen Schiffsfonds trotz des Wirtschaftsbooms schwierig bleiben wird. Manche Restrukturierungen kämen ins entscheidende dritte Jahr. Über das Schicksal von Fonds, die bisher nur überlebt haben, weil sie am „Tropf der Banken“ hängen, werde nicht im Interesse der Anleger entschieden, sondern in dem der finanzierenden Banken.
Das Gebot der Stunde bleibt, eine Alternative zum „Ausharren und Hoffen“ zu finden rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Jens Graf (Düsseldorf). In vielen Fällen, in denen Kreditinstitute die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen haben, bieten sich wegen typischer Beratungsfehler erfolgversprechende Ansätze für die Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Anlage. Das Ziel sind die Erstattung des Eigenkapitals und der Ersatz entgangenen Gewinns für eine Alternativanlage.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Jens Graf rät betroffenen Anlegern: „Werden Sie aktiv und hoffen Sie nicht weiter auf „glückliche Fügungen“, die Sie als Anleger nicht beeinflussen können.“
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds" anzuschließen.
Foto: Rechtanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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