Mittwoch, Juni 15, 2022
Die Finanzaufsicht in Malta (MFSA) warnt die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens Ultimatebitcash
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten
https://express-inkasso.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
https://www.ad-infinitum.online
am 15.06.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens
Ultimatebitcash
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde („MFSA“) ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Ultimatebitcash („das Unternehmen“) tätig ist und eine Internetpräsenz unter www.ultimatebitcash.com hat.
Das Unternehmen gibt vor, „von der MFSA als MiFID-Firma autorisiert und reguliert zu sein und besitzt eine Wertpapierdienstleistungslizenz der Kategorie 3“, indem es unbefugte Nutzung und Bezugnahme auf Unternehmensdetails eines maltesischen lizenzierten Unternehmens vornimmt.
Die MFSA möchte die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass Ultimatebitcash KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen NOCH von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Wertpapierdienstleistungen oder andere Finanzdienstleistungen anzubieten, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.
Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, in Angelegenheiten, die unter die Parameter des Wertpapierdienstleistungsgesetzes, Kapitel 370 der maltesischen Gesetze fallen, Transaktionen abzuschließen oder anderweitig mit dem oben genannten Unternehmen Geschäfte zu machen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen autorisiert ist.
Anlegern wird geraten, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden. Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der MFSA unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register eingesehen werden. Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind oder glauben, dass Sie es mit einer nicht autorisierten Organisation oder einer anderen Art von Finanzbetrug zu tun haben, stoppen Sie zunächst alle Transaktionen mit dem Unternehmen.
Quelle: https://www.mfsa.mt
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Kontakt
Ich möchte hiermit um kostenlose Informationen per Email bitten.
Einwilligungserklärung: Ich bin informiert worden, dass ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen kann. Ein Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis zu meinem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung nicht. Mit meiner Einwilligung bestätige ich, dass ich das 16. Lebensjahr vollendet habe. Ich stimme der Verarbeitung meiner Daten hiermit zu. Diese Einwilligung gebe ich freiwillig. Ich weiß, dass diese Einwilligungserklärung gespeichert wird.
Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
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Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 15.06.2022
Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de
Dienstag, Juni 14, 2022
Investfinans AB: Vorschlag zur Rückgewinnung von beschlagnahmten Vermögenswerten
Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden betrogen,teilweise um enorm hohe Beträge. „Viele Anleger haben bei Ihrer Anlageentscheidung den seriösen Bankadressen vertraut“. Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlth haben. Allerdings haben Anleger auch bei anderen Banken eingezahlt.
Der ESK hat stets darauf hingewiesen, dass bei Anlagebetrug auch immer der Verdacht der Geldwäsche besteht und hat den Anlegern geraten, Strafanzeige zu erstatten.Banken sind nämlich gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen. Sowohl in Schweden als auch in Deutschland unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich einen Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit den Behörden zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat.
Die Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Banken haben sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte den Banken zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB für die ausgeübte Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätten sich die Banken über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen, als es tatsächlich der Fall gewesen sein muss.
Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft, denn die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheitenverfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.
Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätten die Banken eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen. Aus der Tatsache, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen.
Interessant wird auch sein, wie die Banken zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentitätvorgegangen sind. Diese Informationen sind äußerst wichtig, was sich jetzt im Fall Investfinans ABz eigte, wo es darum geht, festzustellen, wer hatte Zugriff auf Konto und Geld und wohin, und an wen ,ist das Geld abgeflossen.
Wer in der Lage gewesen ist, so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen, und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen, dieSpur des ergaunerten Geldes zu verwischen
.Investfinans AB hat betrügerisch Geld eingesammelt, ohne dass überhaupt eine Gegenleistung erbracht wurde.
Die Gelder konnten von den Betrügern immer kurzfristig von den Bankkonten abgeräumt werden, ohne dass die Banken etwas unternommen haben. So konnten die Hintermänner unbehelligt mit den Anlegergeldern verschwinden und der angerichtete Schaden soll über eine Milliarde Euro betragen.
Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden verfügte, haben die Anleger nach Ansicht des ESK einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten Geldes.
Auf Grund der vielen Strafanzeigen gegen Investfinans AB sind dann schlussendlich auch einige Staatsanwaltschaften tätig geworden.
Es ist diesen teilweise gelungen, einige der Gelder auf Bankkonten beschlagnahmen zu können.
Diese beschlagnahmten Gelder werden sicher demnächst abgewickelt werden.
Da es mitunter für Geschädigte schwierig werden kann, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, bietet der ESK an, den Anspruch auf Rückzahlung für den einzelnen Betroffenen durchsetzen zu lassen.
Der Anspruch der Anleger auf Rückzahlung ihres Investments aus den beschlagnahmten Geldern hat gute Aussichten auf Erfolg, da Deutschland unter anderem ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ist. Demzufolge sollen die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig zurückgegeben werden, damit die Opfer der Straftat entschädigen oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden können.
Betroffene Anleger können dem ESK mitteilen, ob eine Anmeldung des Anspruchs aus dem beschlagnahmten Geld für sie erfolgen soll.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nur ein Teil des eingezahlten Betrages erstattet wird und dieser nach den bisherigen Informationen schätzungsweise bei ca. 30 bis 40% liegen dürfte.
Für die Tätigkeit des ESK wird eine prozentuale Kostenbeteiligung von pauschal 7,5% des ausgekehrten Betrages erhoben, aber auch erst dann. Weitere Kosten fallen nicht an. Im Falle derAuskehrung eines Betrages von € 10.000,00 wären dies z.B. € 750,00.Von den Anlegern die an dieser Aktion teilnehmen möchten, benötigen wir einen Nachweis über die Einzahlung des Geldes, den Vertrag und eine unterzeichnete Vollmacht.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das notwendige Vollmachtsformular anfordern.
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Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) identifiziert neue betrügerische Online-Handelsplattformen
ie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.06.2022 über die Internetseiten
https://express-inkasso.de
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https://whistleblowertreff.wordpress.com
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mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) vorneu identifizierten betrügerische Online-Handelsplattformen
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen , die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien platzieren . In diesen gefälschten Anzeigen erklärt oft eine (bekannte) Person, wie man schnell reich wird.
Handelsplattformen nutzen auch mobile Anwendungen , um Opfer anzulocken. Diese gefälschten Anzeigen oder mobilen Anwendungen sind oft Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Schulungskurses. Nach dem Klick auf die Anzeige oder dem Download der mobilen App und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Anlagevorschlag (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen etc.) vorlegen.
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, ihnen zu erlauben, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers vorzunehmen.
Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer höhere Geldbeträge zu investieren. Sie versprechen auch eine Rückzahlung gegen eine letzte Geldüberweisung. Dies ist eine Technik, um noch mehr Geld von ihren Opfern zu sammeln.
Opfer, die sich damit einverstanden erklären, klagen insbesondere über:
feststellen, dass sie ihr Geld nicht zurückerhalten können , oder
einfach nichts mehr von der Plattform hören, bei der sie ihr Geld investiert haben.
Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Anlagebetrug .
Die FSMA rät dringend davon ab, auf Finanzdienstleistungsangebote der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
Agartha Asset Management (www.agarthaassetmanagement.com)
Antarimarkets (www.antarimarkets.com)
Apex500 (www.apex-500.com)
Brokeragea (www.brokeragea.com)
Calliber (www.calliber.io)
Capital Professional Reserve (www.cp-r.net) (geklonte Firma)
Concept Blue (www.concept-blue.com) (geklonte Firma)
Kryptosparen (www.cryptosavings.io)
CTmatador (www.ctmatador.com und www.platform.ctmatador-pro.com)
DCMGROUP (www.dcmgroup.io)
EJMarkets (www.ejmarkets.com)
Europa Trade Capital (www.europatradecapital.com)
Euro Trade (www.eurotrade.co)
FinsRoyal (www.finsroyal.com)
Foxane (www.foxane.com)
Fxpoint (www.fxpoint.co)
Glenrocks (www.glenrocks.com)
Globalxtrades (www.globalxtrades.com)
High Capital (www.high-capitals.com)
Introtrade (www.introtrade.pro)
Infinity4x (www.infinity4x.com)
Kardon Capital (www.kardoncapital.com)
LPLeurope (www.lpleurope.com)
LPL Invest (www.lplinvest.com)
Oriontero (www.oriontero.com)
Slimhandel (www.slimhandel.com)
Soltechx (www.soltechx.com)
Standpoint Finance (www.standpointfinance.com)
Ti-GI (www.ti-gi.com)
Top Capital 24 (www.topcapital24.com) (geklonte Firma)
Richtung Quelle (www.towardssource.com)
Traderhouse (www.traderhouse.com)
Handelshorizont (www.tradehorizon.com und www.tradehorizon2.com)
Trends Turbo (www.trends-turbo.com)
Ualgo (www.ualgo.com)
Weltmärkte (www.worldmarkets.com)
Word Wide Brokers (www.worldwidebrokers.co)
x-tradebrokers (www.x-tradebrokers.com)
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA folgende Empfehlungen an Anleger:
Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Sitzland, Sitz etc.) des Unternehmens . Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte ihm nicht vertraut werden.
Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Genehmigung verfügt.
Dazu genügt eine einfache Sucheauf der Website der Finanzaufsichtsbehörde.
Wichtig! Hüten Sie sich immer vor „ geklonten Firmen“ : Unternehmen, die sich als andere, legale Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als hilfreich erweisen, um diese Art von Betrug aufzudecken und zu verhindern.
Mehr denn je ist Vorsicht geboten. Sollte es Betrügern zudem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu übernehmen, empfiehlt die FSMA, sich an Ihre Bank zu wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter zu ändern.
Quelle: https://www.fsma.be
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 14.06.2022
Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de
EuroFinance Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Handelsgesellschaft: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen
ie BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die EuroFinance Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Handelsgesellschaft mit angegebenem Geschäftssitz in Toulouse, Frankreich, welche auch als EuroFinance Service oder EuroFinance SARL auftritt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Gesellschaft ist im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Inter Euro Bank aufgefallen, welche die Website intereurobank.com betreibt.
Die der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte, insbesondere das Kreditgeschäft im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, bzw.Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Der Wortlaut wurde bereits mit der Referats- und Abteilungsleitung abgestimmt.
Quelle: https://www.bafin.de
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Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
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Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen mehrere Betrugsunternehmen vor den Amtsgerichten und vor den Landgerichten. Auch gegen Empfängerbanken sind Verfahren anhängig.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Die ESK Kanzleien sind gut aufgestellt und widmen sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel der ESK-Rechtsanwaltskanzlei ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
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Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 14.06.2022
Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Freitag, Juni 10, 2022
Adler & Bernstein: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Adler & Bernstein, angeblicher Sitz Drapers Gardens, 12 Thromorton Ave, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Adler & Bernstein hat unaufgefordert Kontakt zu Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland aufgenommen, um ihnen angebliche Aktien der Mobileye N.V. anzubieten. Hierbei wurde unzutreffender Weise angegeben, dass Morgan Stanley in den Vertrieb der Aktien einbezogen wäre.
Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Auch liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannten Wertpapiere nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Quelle: https://www.bafin.de
+++
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen mehrere Betrugsunternehmen vor den Amtsgerichten und vor den Landgerichten. Auch gegen Empfängerbanken sind Verfahren anhängig.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Die ESK Kanzleien sind gut aufgestellt und widmen sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel der ESK-Rechtsanwaltskanzlei ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 10.06.2022
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Dienstag, Juni 07, 2022
Attiora PTY LTD: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Attiora PTY LTD, 821 Pacific Highway, Chatswood NSW 2067, Australien, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf den vom Unternehmen betriebenen Websites attiora.uk.com, atti-ora.com und attioragroup.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Attiora PTY LTD unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. In ihren deutschsprachigen Broschüren und Präsentationen wirbt das Unternehmen mit der Möglichkeit des einfachen Investierens und einem Empfehlungsprogramm. Kundinnen und Kunden werden aufgefordert, ihre Kryptowerte auf das Unternehmen zu übertragen und einen „Plan“ zu eröffnen.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG oder dem Wertpapierhandelsgesetz. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in derUnternehmensdatenbank.
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Quelle: https://www.bafin.de
+++
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen mehrere Betrugsunternehmen vor den Amtsgerichten und vor den Landgerichten. Auch gegen Empfängerbanken sind Verfahren anhängig.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Die ESK Kanzleien sind gut aufgestellt und widmen sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel der ESK-Rechtsanwaltskanzlei ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 03.06.2022
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Donnerstag, Juni 02, 2022
Die Finanzaufsicht in Malta (MFSA) warnt die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens Business Investor Group
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten
https://express-inkasso.de
https://expressinkasso.wordpress.com
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https://www.ad-infinitum.online
am 02.06.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens
Business Investor Group
Die maltesische Finanzdienstleistungsbehörde („MFSA“ oder „die Behörde“) ist auf ein Unternehmen aufmerksam geworden, das unter dem Namen Business Investor Group tätig ist und eine Internetpräsenz unter
https://businessinvestorgroup.com/ hat.
Obwohl dieses Unternehmen vorgibt, mit der MFSA verbunden zu sein, ist dies nicht der Fall. Die MFSA möchte die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass die Business Investor Group KEIN maltesisches eingetragenes Unternehmen NOCH von der MFSA lizenziert oder anderweitig autorisiert ist, Finanzdienstleistungen zu erbringen, die nach maltesischem Recht lizenziert oder anderweitig autorisiert werden müssen.
Darüber hinaus deuten die der MFSA vorliegenden Informationen darauf hin, dass die Business Investor Group wahrscheinlich ein System zweifelhafter Natur mit einem hohen Geldverlustrisiko ist. Die Öffentlichkeit sollte daher davon absehen, Transaktionen mit dem oben genannten Unternehmen abzuschließen oder anderweitig Geschäfte zu machen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen autorisiert ist.
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Anleger sollten auch besonders vorsichtig sein, wenn sie über unkonventionelle Kanäle wie Telefonanrufe oder soziale Medien mit Angeboten von Finanzdienstleistungen angesprochen werden.
Quelle: https://www.mfsa.mt
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 02.06.2022
Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
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Mittwoch, Juni 01, 2022
Handelsplattform cryptocoinmiming.com: BaFin ermittelt gegen die Involva Corp.
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Involva Corp., Marshallinseln, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website cryptocoinmiming.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. In den Geschäftsunterlagen, die der Website entnommen werden können, wird teilweise ein Unternehmen mit der Bezeichnung Videoforex als Anbieter bzw. Betreiber der Plattform benannt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen
Quelle: https://www.bafin.de
+++
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen mehrere Betrugsunternehmen vor den Amtsgerichten und vor den Landgerichten. Auch gegen Empfängerbanken sind Verfahren anhängig.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Die ESK Kanzleien sind gut aufgestellt und widmen sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel der ESK-Rechtsanwaltskanzlei ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 01.06.2022
Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de
Dienstag, Mai 31, 2022
Die Jersey Financial Services Commission (JFSC) warnt die Öffentlichkeit vor dem nicht autorisierten Unternehmen Powell Advance Associates Inc.
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 31.05.2022 über die Internetseiten
https://express-inkasso.de
https://expressinkasso.wordpress.com,
https://whistleblowertreff.wordpress.com
https://www.ad-infinitum.online
mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht Jersey Financial Services Commission (JFSC) (http://www.jerseyfsc.org) folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Powell Advance Associates Inc.
http://www.powelladvanceassoc.com
admin@powelladvanceassoc.com
info@powelladvanceassoc.com
Diese Erklärung soll die Öffentlichkeit davor warnen, mit nicht autorisierten Finanzdienstleistern Geschäfte zu machen. Das Betrugsunternehmen hat keine Genehmigung erhalten, Finanzdienstleistungsgeschäfte in Jersey im Sinne des FS(J)L zu betreiben
Der JFSC wurde kürzlich darauf aufmerksam gemacht, dass die betrügerische Einrichtung Einwohnern von Jersey Anlageberatung durch unerbetene Telefonanrufe anbietet.
Der JFSC bestätigt Folgendes:
Die betrügerische Entität wurde nie unter dem FS(J)L registriert oder um eine Registrierung gebeten. Daher verstößt jedes Anlagegeschäft im Sinne von Artikel 2 des FS(J)L, das von der betrügerischen Einheit durchgeführt wird, gegen Artikel 7 des FS(J)L.
Aus der Dokumentation des JFSC geht hervor, dass die Betrugseinheit, die Website und die E-Mail-Adressen Warnzeichen dafür aufweisen, dass sie für betrügerische Zwecke eingerichtet wurden.
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Quelle: http://www.jerseyfsc.org)
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen mehrere Betrugsunternehmen vor den Amtsgerichten und vor den Landgerichten. Auch gegen Empfängerbanken sind Verfahren anhängig.
.Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Die ESK Kanzleien sind gut aufgestellt und widmen sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.
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Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel der ESK-Rechtsanwaltskanzlei ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„GESCHÄDIGTE HÄTTEN GRUNDSÄTZLICH EINEN RÜCKGEWINNUNGSANSPRUCH DER BESCHLAGNAHMTEN GELDER“, SAGT DER ESK- ANWALT.
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Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
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Telefax: 06071-9816829
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
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Samstag, Mai 28, 2022
Die Finanzaufsicht in Malta (MFSA) warnt die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens Deriv Investment
Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über die Internetseiten
https://express-inkasso.de
https://expressinkasso.wordpress.com
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https://www.ad-infinitum.online
am 28.05.2022 mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsicht MFSA Malta Financial Services Authority https://www.mfsa.mt die Öffentlichkeit bezüglich des nicht lizenzierten Unternehmens
Deriv Investment
das eine Internetpräsenz unter https://derivinvestment.com/ hat, die Website ist jedoch derzeit offline. Diese Website verwendet die Details eines von der MFSA lizenzierten Unternehmens und behauptet, dass Finanzprodukte von Deriv Investments (Europe) Limited (C 70156) angeboten werden. Betrüger verwenden die Details dieses echten Unternehmens, um die Öffentlichkeit zu täuschen. Die Behörde möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Deriv Investment KEIN in Malta registriertes Unternehmen ist NOCH berechtigt ist, Finanzdienstleistungen in oder von Malta aus zu erbringen. Darüber hinaus bestätigt die Behörde, dass Deriv Investment KEINE Verbindung zu Deriv Investments (Europe) Limited hat. Die Website https://derivinvestment.com/ scheint daher ein Klon der Website des rechtmäßigen Unternehmens zu sein, und die Öffentlichkeit sollte daher keine Geschäfte oder Transaktionen mit dem falschen Unternehmen tätigen.
Die MFSA möchte die Verbraucher von Finanzdienstleistungen daran erinnern, keine Finanzdienstleistungstransaktionen einzugehen, es sei denn, sie haben sich vergewissert, dass das Unternehmen, mit dem die Transaktion getätigt wird, von der MFSA oder einer anderen angesehenen Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde zur Erbringung solcher Dienstleistungen autorisiert ist.
Eine Liste der von der MFSA lizenzierten Unternehmen kann auf der offiziellen Website der Behörde unter https://www.mfsa.mt/financial-services-register/ eingesehen werden. Weitere Informationen zu Klonunternehmen finden Sie in den Richtlinien zur Betrugserkennung der MFSA unter https://www.mfsa.mt/consumers/scams-warnings/typical-scams/. Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind oder glauben, dass Sie es mit einer nicht autorisierten Organisation oder einer anderen Art von Finanzbetrug zu tun haben, stoppen Sie zunächst alle Transaktionen mit dem Unternehmen
In Malta Registriertes Unternehmen Clone
Deriv Investments (Europe) Limited
(LEI Code: 529900GJO69GVJ6GK177) Deriv Investment
https://deriv.com/ https://derivinvestment.com/
C 70156 N/A
Level 3, W Business Centre, Triq Dun Karm,
Birkirkara BKR 9033 20-22 Wenlock Road, London N1 7GU UK; and W Business Centre, Level 3, Triq Dun Karm, Birkirkara BKR 9033
Investment Firm licensed in terms of the
Investment Services Act Not registered in Malta.
Not licensed to provide financial service
Quelle: https://www.mfsa.mt
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.
Was sollte nunmehr unternommen werden?
Wir empfehlen dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht.
Es wäre daher von Vorteil, wenn sich eine ausreichende Anzahl von Geschädigten an diesem Verfahren beteiligen würde, damit durch eine große Masse schlussendlich auch ein entsprechendes Vorgehen geprüft und nach Möglichkeit erfolgreich umgesetzt werden kann.
Wieso sollten Sie sich bei uns zur ESK Fördergemeinschaft anmelden?
Der ESk Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung kooperiert in diesem Fall mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Kanzlei vertritt unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei steht sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden. Diese Anwaltskanzlei unterhält auch Kontakte in viele Länder, die ihr ermöglichen sollten, Geschädigte in dieser Angelegenheit bestmöglich zu unterstützen.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!
Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 28.05.2022
Sollten sich später Änderungen ergeben, so bitten wir um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.
Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Nachricht in angemessener Frist entfernt bzw. den neuen Tatsachen umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Ihre Nachricht erreicht uns unter anlegerschutz@posteo.de
Freitag, Mai 27, 2022
Handelsplattform „StakingTrades“: BaFinermittelt gegen die STG CONSULT PLC., Dublin, Irland
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die STG CONSULT PLC., Betreiberin der Handelsplattform „StakingTrades“, angeboten über die Websites takingtrades.com/de/home-de/, keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Inhalt auf der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die STG CONSULT PLC. unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach demKWG oder dem WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Quelle: https://www.bafin.de
+++
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes. Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Aktuelle Verfahren in Deutschland
Die Rechtsanwälte führen aktuell für geschädigte Mandanten mehrere Zivilverfahren gegen mehrere Betrugsunternehmen vor den Amtsgerichten und vor den Landgerichten. Auch gegen Empfängerbanken sind Verfahren anhängig.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Durch die 50%-ige Übernahme des vom Anwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars durch die ESK Fördergemeinschaft, wird jedem Betroffenen ermöglicht, dass er eine seriöse, fachkundige anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch nehmen kann. Die ESK Kanzleien sind gut aufgestellt und widmen sich mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens.
Viele weitere Betroffene nutzen bereits die Erfahrung dieser ESK-Rechtsanwälte auf dem Markt sowie die Bündelung der Interessen vieler gleichgesinnter Geschädigter. Das Ziel der ESK-Rechtsanwaltskanzlei ist es, Ihnen wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen, Ihnen möglichst schnell und effizient zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten.
Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
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Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
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Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 27.05.2022
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