Dienstag, Juni 14, 2022

Investfinans AB: Vorschlag zur Rückgewinnung von beschlagnahmten Vermögenswerten

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden betrogen,teilweise um enorm hohe Beträge. „Viele Anleger haben bei Ihrer Anlageentscheidung den seriösen Bankadressen vertraut“. Die meisten Anleger dürften ihr Investment bei der Svenska Handelsbanken in Stockholm einbezahlth haben. Allerdings haben Anleger auch bei anderen Banken eingezahlt. Der ESK hat stets darauf hingewiesen, dass bei Anlagebetrug auch immer der Verdacht der Geldwäsche besteht und hat den Anlegern geraten, Strafanzeige zu erstatten.Banken sind nämlich gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen. Sowohl in Schweden als auch in Deutschland unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich einen Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit den Behörden zu melden. Geldwäsche ist eine Straftat. Die Banken müssen eine Risikobewertung ihrer Kunden vornehmen, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Die Banken haben sich mit Sicherheit über die Geschäftstätigkeit und die angebotenen Dienstleistungen von Investfinans AB informiert. Dabei hätte den Banken zumindest auffallen müssen, dass Investfinans AB für die ausgeübte Tätigkeit über keine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsicht verfügt. Da es sich bei den Zahlungseingängen auf dem Konto von Investfinans AB um große Summen handelt, hätten sich die Banken über die Tätigkeit ihres Kunden viel genauer informieren müssen, als es tatsächlich der Fall gewesen sein muss. Es ist auch nicht ausreichend, wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft, denn die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheitenverfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern. Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätten die Banken eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen. Aus der Tatsache, dass Investfinans AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Banken zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentitätvorgegangen sind. Diese Informationen sind äußerst wichtig, was sich jetzt im Fall Investfinans ABz eigte, wo es darum geht, festzustellen, wer hatte Zugriff auf Konto und Geld und wohin, und an wen ,ist das Geld abgeflossen. Wer in der Lage gewesen ist, so eine, für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen, und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch versuchen, dieSpur des ergaunerten Geldes zu verwischen .Investfinans AB hat betrügerisch Geld eingesammelt, ohne dass überhaupt eine Gegenleistung erbracht wurde. Die Gelder konnten von den Betrügern immer kurzfristig von den Bankkonten abgeräumt werden, ohne dass die Banken etwas unternommen haben. So konnten die Hintermänner unbehelligt mit den Anlegergeldern verschwinden und der angerichtete Schaden soll über eine Milliarde Euro betragen. Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der jeweiligen Finanzaufsichtsbehörden verfügte, haben die Anleger nach Ansicht des ESK einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten Geldes. Auf Grund der vielen Strafanzeigen gegen Investfinans AB sind dann schlussendlich auch einige Staatsanwaltschaften tätig geworden. Es ist diesen teilweise gelungen, einige der Gelder auf Bankkonten beschlagnahmen zu können. Diese beschlagnahmten Gelder werden sicher demnächst abgewickelt werden. Da es mitunter für Geschädigte schwierig werden kann, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, bietet der ESK an, den Anspruch auf Rückzahlung für den einzelnen Betroffenen durchsetzen zu lassen. Der Anspruch der Anleger auf Rückzahlung ihres Investments aus den beschlagnahmten Geldern hat gute Aussichten auf Erfolg, da Deutschland unter anderem ein Vertragsstaat des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ist. Demzufolge sollen die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig zurückgegeben werden, damit die Opfer der Straftat entschädigen oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden können. Betroffene Anleger können dem ESK mitteilen, ob eine Anmeldung des Anspruchs aus dem beschlagnahmten Geld für sie erfolgen soll. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass nur ein Teil des eingezahlten Betrages erstattet wird und dieser nach den bisherigen Informationen schätzungsweise bei ca. 30 bis 40% liegen dürfte. Für die Tätigkeit des ESK wird eine prozentuale Kostenbeteiligung von pauschal 7,5% des ausgekehrten Betrages erhoben, aber auch erst dann. Weitere Kosten fallen nicht an. Im Falle derAuskehrung eines Betrages von € 10.000,00 wären dies z.B. € 750,00.Von den Anlegern die an dieser Aktion teilnehmen möchten, benötigen wir einen Nachweis über die Einzahlung des Geldes, den Vertrag und eine unterzeichnete Vollmacht. Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das notwendige Vollmachtsformular anfordern. 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