Dienstag, Juni 14, 2022
Die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) identifiziert neue betrügerische Online-Handelsplattformen
ie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 14.06.2022 über die Internetseiten
https://express-inkasso.de
https://expressinkasso.wordpress.com
https://whistleblowertreff.wordpress.com
https://www.ad-infinitum.online
mitgeteilt wurde, warnt die Finanzaufsichtsbehörde von Belgien Financial Services and Markets Authority (FSMA) (https://www.fsma.be ) vorneu identifizierten betrügerische Online-Handelsplattformen
In den letzten Wochen erhielt die FSMA weiterhin Beschwerden von Verbrauchern über neue betrügerische Online-Handelsplattformen , die auf dem belgischen Markt tätig sind.
Diese Handelsplattformen versuchen, die Neugier der Verbraucher zu wecken, indem sie Betrugsanzeigen in sozialen Medien platzieren . In diesen gefälschten Anzeigen erklärt oft eine (bekannte) Person, wie man schnell reich wird.
Handelsplattformen nutzen auch mobile Anwendungen , um Opfer anzulocken. Diese gefälschten Anzeigen oder mobilen Anwendungen sind oft Teil des Angebots einer virtuellen Währung oder eines Schulungskurses. Nach dem Klick auf die Anzeige oder dem Download der mobilen App und der Angabe ihrer Kontaktdaten werden die Opfer in der Regel schnell von Betrügern angerufen, die einen konkreten Anlagevorschlag (in Aktien, alternativen Anlageprodukten, virtuellen Währungen etc.) vorlegen.
Diese Plattformen agieren sehr aggressiv. Betrüger versuchen sogar, die Opfer davon zu überzeugen, ihnen zu erlauben, die Kontrolle über ihren Computer aus der Ferne zu übernehmen, um bestimmte Geldtransfers vorzunehmen.
Die Betrüger versuchen auch, die Opfer davon zu überzeugen, immer höhere Geldbeträge zu investieren. Sie versprechen auch eine Rückzahlung gegen eine letzte Geldüberweisung. Dies ist eine Technik, um noch mehr Geld von ihren Opfern zu sammeln.
Opfer, die sich damit einverstanden erklären, klagen insbesondere über:
feststellen, dass sie ihr Geld nicht zurückerhalten können , oder
einfach nichts mehr von der Plattform hören, bei der sie ihr Geld investiert haben.
Dies sind höchstwahrscheinlich Fälle von Anlagebetrug .
Die FSMA rät dringend davon ab, auf Finanzdienstleistungsangebote der folgenden neuen Handelsplattformen zu reagieren:
Agartha Asset Management (www.agarthaassetmanagement.com)
Antarimarkets (www.antarimarkets.com)
Apex500 (www.apex-500.com)
Brokeragea (www.brokeragea.com)
Calliber (www.calliber.io)
Capital Professional Reserve (www.cp-r.net) (geklonte Firma)
Concept Blue (www.concept-blue.com) (geklonte Firma)
Kryptosparen (www.cryptosavings.io)
CTmatador (www.ctmatador.com und www.platform.ctmatador-pro.com)
DCMGROUP (www.dcmgroup.io)
EJMarkets (www.ejmarkets.com)
Europa Trade Capital (www.europatradecapital.com)
Euro Trade (www.eurotrade.co)
FinsRoyal (www.finsroyal.com)
Foxane (www.foxane.com)
Fxpoint (www.fxpoint.co)
Glenrocks (www.glenrocks.com)
Globalxtrades (www.globalxtrades.com)
High Capital (www.high-capitals.com)
Introtrade (www.introtrade.pro)
Infinity4x (www.infinity4x.com)
Kardon Capital (www.kardoncapital.com)
LPLeurope (www.lpleurope.com)
LPL Invest (www.lplinvest.com)
Oriontero (www.oriontero.com)
Slimhandel (www.slimhandel.com)
Soltechx (www.soltechx.com)
Standpoint Finance (www.standpointfinance.com)
Ti-GI (www.ti-gi.com)
Top Capital 24 (www.topcapital24.com) (geklonte Firma)
Richtung Quelle (www.towardssource.com)
Traderhouse (www.traderhouse.com)
Handelshorizont (www.tradehorizon.com und www.tradehorizon2.com)
Trends Turbo (www.trends-turbo.com)
Ualgo (www.ualgo.com)
Weltmärkte (www.worldmarkets.com)
Word Wide Brokers (www.worldwidebrokers.co)
x-tradebrokers (www.x-tradebrokers.com)
Um Betrug zu vermeiden, richtet die FSMA folgende Empfehlungen an Anleger:
Überprüfen Sie immer die Identität (Firmenname, Sitzland, Sitz etc.) des Unternehmens . Wenn das Unternehmen nicht eindeutig identifiziert werden kann, sollte ihm nicht vertraut werden.
Überprüfen Sie immer, ob das betreffende Unternehmen über die erforderliche Genehmigung verfügt.
Dazu genügt eine einfache Sucheauf der Website der Finanzaufsichtsbehörde.
Wichtig! Hüten Sie sich immer vor „ geklonten Firmen“ : Unternehmen, die sich als andere, legale Unternehmen ausgeben, obwohl sie keine Verbindung zu ihnen haben. Ein genauer Blick auf die E-Mail-Adressen oder Kontaktdaten der betreffenden Unternehmen kann sich als hilfreich erweisen, um diese Art von Betrug aufzudecken und zu verhindern.
Mehr denn je ist Vorsicht geboten. Sollte es Betrügern zudem gelingen, die Kontrolle über Ihren Computer zu übernehmen, empfiehlt die FSMA, sich an Ihre Bank zu wenden und gegebenenfalls Ihre Passwörter zu ändern.
Quelle: https://www.fsma.be
***
Allgemeine wichtige Verbraucher- und Anleger Informationen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.
Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.
Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.
Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite. Sie sind Vorreiter im Bereich Blockchain, Kryptowerte und Kryptowährungen, Initial Coin Offerings (ICO) und Security Token Offerings (STO), Decentralized Finance (DeFi) und FinTech sowie Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Der ESK kooperiert mit einer international tätigen Anwaltskanzlei, die auf dem Gebiet des Anlegerschutzes über viel Erfahrung und Wissen verfügt. Diese Anwälte vertreten unter anderem zahlreiche Geschädigte aus nahezu allen europäischen Ländern, die Opfer von betrügerischen Online-Handelsplattformen für CFD-, Crypto- und Forex-Trading wurden. Dabei stehen sie im regen Austausch mit den europäischen Staatsanwaltschaften und Finanzaufsichtsbehörden.
Bei Anlagebetrug empfehlen wir dringend, falls noch nicht gemacht, strafrechtliche Schritte einzuleiten. Insbesondere aufgrund der Möglichkeit der persönlichen Vorsprache bei der Polizei und natürlich aufgrund von Kostenüberlegungen erachten wir es als das Zweckmäßigste, wenn jeder Geschädigte selbst die Strafanzeige bei seiner zuständigen Polizeistelle macht. Wir unterstützen Sie dabei mit einer „Checkliste zu Strafanzeigen bei der Polizei“.
Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger mit hohen Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.
Anlass von Ermittlungen der Polizei sind oft zahlreiche Strafanzeigen von betrogenen Anlegern aus ganz Deutschland.
Neben Festnahmen gelingt es den Ermittlern in vielen Fällen umfangreiches Beweismaterial, insbesondere elektronische Daten, zu sichern, Konten und Wertsachen zu beschlagnahmen.
Auf Grund der in solchen Fällen notwendigen akribischen Ermittlungsarbeit der Beamtinnen und Beamten der jeweiligen Polizeidienststellen sowie der meist gut funktionierenden länderübergreifenden Strafverfolgung kann mit den Festnahmen- und Durchsuchungsaktionen immer ein empfindlicher Schlag gegen die internationale organisierte Kriminalität auf dem Feld des Cybertradings verzeichnet werden
Wer glaubt, Opfer eines finanziellen Betrugs geworden zu sein, sollten diese Informationen immer auch den örtlichen Strafverfolgungsbehörden melden. Der ESK rät den Geschädigten, auf jeden Fall immer Polizei und Staatsanwaltschaft einzuschalten.
„Geschädigte hätten grundsätzlich einen Rückgewinnungsanspruch der beschlagnahmten Gelder“, sagt der ESK- Anwalt.
Mitunter kann es für Geschädigte in weiterer Folge schwierig werden, sich aus den beschlagnahmten Geldern für den Verlust zu befriedigen, insbesondere wenn sich die Angelegenheit im Ausland abspielt. Im Vorteil ist dann der Geschädigte, der mit einer international aufgestellten Kanzlei welche dafür sorgt, dass die eingezogenen Erträge aus Straftaten oder Vermögensgegenstände vorrangig an die Geschädigten zurückzugeben werden. Ziel der Anwälte ist in solchen Fällen, dass die Opfer der Straftat entschädigt oder diese Erträge oder Vermögensgegenstände den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben werden.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.
Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen. Die zivilrechtliche Klage schützt den betrogenen Anleger davor, sich in der Rolle des Opfers wieder zu finden. Zwar wird es mitunter nicht gelingen, dass ein Anleger sein investiertes Geld zurück bekommt, mitunter wird es auch weniger als die investierte Summe sein, es kann auch lange dauern und es wird auch einige finanzielle Aufwendungen notwenig machen. Der Anleger hat dann aber alles unternommen um sich nicht ein Leben lang Vorwürfe machen zu müssen, nicht alles getan zu haben um sein Geld zurück zu bekommen.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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Mit der Absendung Ihrer Anfrage gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail.
Mailen Sie an: ESK-Schutzbund@email.de
Für Informanten:
Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.
Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.
Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.
Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de oder per Briefpost an den ESK.
Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.
Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.
Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.
Der Beitrag entspricht dem Sachstand vom 14.06.2022
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