Sonntag, Mai 24, 2020

Deutschland positioniert sich gegen den Rechtsextremismus und wird von linker Gewalt kalt erwischt.

Rechts vor Links, das dient der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Darauf haben die Deutschen auch politisch vertraut. Das war ein großer Fehler, wie nun die Anschläge  gewaltorientierter Linksextremisten zeigen.

Wer im Straßenverkehr blind seiner „rechts vor links Vorfahrt“ vertraut, wird über kurz oder lang von links gerammt werden. Also Augen auf, und sich der steten Gefahr die von links kommen kann, bewusst sein. Natürlich ist es wichtig, den Rechtsextremismus mit allen Mitteln zu bekämpfen, aber das bedeutet nicht, dass die Linke ignoriert werden darf.

Die linksradikale Szene wiegt sich in Sicherheit und baut darauf, dass kaum ernsthaft gegen sie ermittelt wird. „Und in der Tat ihre Unterstützer und Beschützer sitzen zum Teil an den Schalthebeln der Macht und lassen diese  Linksextremisten unbehelligt weiter gewähren“ ärgert sich  Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Lesen Sie hier bei dem UTR e.V. den Beitrag von Holger Douglas

BR: Sendemast abgebrannt – Aufrufe zu »gefährlicher Mai« POLIZEI GEHT VON BRANDSTIFTUNG AUS

Die Corona-Ausnahmesituation erklären Linksextremisten als gute Möglichkeit zum Angriff auf die Infrastruktur des Systems.

In hellen Flammen stand in der Nacht zum Freitag ein Sendemast des Bayerischen Rundfunks (BR) in München-Freimann. Kabel und Teile der Anlage brannten, die technischen Einrichtungen wurden zerstört.

Es gab keine Hinweise auf einen technischen Defekt, die Polizei geht von Brandstiftung aus und leitete mit 20 Streifenwagen und Hubschrauber eine größere Fahndung nach den Tätern ein. Diese seien auf das Gelände des BR eingedrungen und hätten gezielt den Funkmast in Brand gesetzt. Die kurz vor drei Uhr in der Nacht alarmierte Feuerwehr brachte den Brand schnell unter Kontrolle, Teile der Anlage sind verkohlt, während die Stahlkonstruktion des Sendeturmes steht. Rauchmelder hatten offenbar Alarm geschlagen, Menschen wurden nicht verletzt. Wie der BR erklärte, sei lediglich der Radioempfang über DAB+ im Münchner Norden leicht beeinträchtigt.

Nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks wurden in der Region München in jüngster Zeit bereits zwei Anschläge dieser Art von der Polizei registriert. Ein Mobilfunkmast im Perlacher Forst und ein Kabelschacht mit Telekommunikationseinrichtungen an der Leinthaler Straße wurden außer Betrieb gesetzt. Der Kabelschacht liegt nur rund 500 m vom Gelände des BR in Freimann entfernt. Die Polizei kann noch keine konkreten Ergebnisse vorweisen und vermutet die Urheber im linksextremen Milieu. Die polizeilichen Ermittlungen leitet das Kommissariat, das für linke Staatsschutzdelikte zuständig ist.

Vor einem knappen halben Jahr hatten nicht weit entfernt an der Leinthaler- und der Herzog-Heinrich-Brücke Kunststoffrohre gebrannt, in denen wichtige Glasfaserkabel verlaufen. Die Feuer brachen fast zeitgleich aus, die bisher unbekannten Täter setzten Brandbeschleuniger ein, den Schaden schätzte die Polizei auf mehr als 100.000 Euro.

Der Brandanschlag in München-Freimann steht möglicherweise im Zusammenhang mit einer Serie von ähnlichen Anschlägen, die seit einiger Zeit im Bundesgebiet stattfinden. ‚Gefährlicher Mai‘ heißt auch das Schlagwort, unter dem linksextreme Kreise seit Wochen im Internet zu Sabotage aufrufen. Wichtige Infrastruktureinrichtungen sollen bei Anschlägen zerstört werden.

»Lasst uns im Mai spielen«, steht in einer »Einladung zu einem gefährlichen Mai 2020«. Und weiter: »Wir sind nun in diesem futuristischen System gefangen und unsere einzige Lösung ist es, der Normalität den Krieg zu erklären, wenn wir nicht in steriler Langeweile sterben wollen. Wir sind mit einer zweiseitigen Entwicklung konfrontiert. Einerseits scheint es, dass die Macht niemals so stark gewesen ist, wenn sie den Geist und die Herzen der gehorsamen Bürger*innen für sich gewinnt. Andererseits scheint es auch, dass sie noch nie eine so komplexe Situation verwalten musste (zumindest nicht, seit wir geboren sind).«

Die Corona-Ausnahmesituation stellt sich für die Linksextremisten als gute Möglichkeit zum Angriff dar: »Gute Gelegenheit bedeutet hier, dass unser Gegner vollkommen mit anderen Dingen beschäftigt ist und wir weder wissen können, was die genauen Konsequenzen unserer Aktionen (in einer so undurchschaubaren Lage) sind, noch ob wir in der nächsten Zeit eine weitere Gelegenheit haben werden.

Es sieht nach einer interessanten Wette für alle Feind*innen der Macht aus, die Gelegenheit zu ergreifen und zu sehen, was passieren kann.«

»Nun, da die Einsatzkräfte, die das Gebiet mit Fahrzeugen, Drohnen oder zu Fuß durchstreifen, mehr als je zuvor eingesetzt und überarbeitet sind, was würde passieren, wenn diese innerhalb ihrer Festung angegriffen werden würden? Gesprühte Todesdrohungen? Regelmäßige Angriffe mittels Steinen, Molotowcocktails, Feuerwerk, Böller inmitten der Nacht, während ihres Schlafes?«

»Nun, da die Käfige gerammelt voll sind und wir langsam hinter Schloss und Riegel sterben, was würde passieren, wenn die Fahrzeuge der Wärter*innen unglücklicherweise Bekanntschaft mit einem Schraubenzieher, einem Hammer oder einem Grillanzünder machen würden? Wenn die Menschen, die andere einsperren und bewachen – und dabei bereits unter beständigem Druck stehen – verprügelt und zusammengeschlagen werden würden, wenn sie nach Hause kommen?«

Als Angriffsziel sehen sie etwa die Glasfaserkabel an. Die liegen leicht zugänglich an jeder Straßenecke: »Nun, da beinahe jede*r vor einem Bildschirm arbeitet/lernt/entspannt/rebelliert/Sex hat/…, was würde da passieren, wenn einige einfach zugängliche Glasfaserkabel sabotiert werden würden?«

»Nun, da beinahe jede*r durch Mobiltelefone „kommuniziert“, bestellt, befiehlt, systematisch plant, die Produktion organisiert (und manchmal aufbegehrt) oder sich mithilfe von Apps und permanenten Anrufen „kümmert“, was könnte da passieren, wenn einige Übertragungsantennen, die manchmal irgendwo im Nirgendwo liegen, zerstört werden würden?«

»Nun, da beinahe jeder*r eingesperrt in automatisierten Nestern, die mit der Matrix verbunden sind lebt, als wären diese ein Ersatz für das Leben, was könnte da passieren, wenn ein Strommast einstürzen würde?«

Sie schließen: »Wir haben absolut keine Ahnung, was passieren würde. Und das ist der Grund, warum wir es dringend ausprobieren sollten.«
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Offener Brief an: Herrn Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes. Betr.: Schäden durch Corona-Maßnahmen.

an: Herrn Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren 

Sehr geehrter Herr Zöllick,

am 23.03.2020 hatte die Bundesregierung den Betrieb von Hotels und Gaststätten verboten wegen der Covid19-Epidemie. Der Gesundheitsminister verfügt über keine medizinischen Kenntnisse und hat die Folgen des Verbotes nicht überlegt, siehe https://transinformation.net/der-lockdown-muss-sofort-aufgehoben-werden-was-sagt-die-analyse-aus-dem-bmi-und-wer-unterstuetzt-die-veroeffentlichung . Während der Influenza-Epidemie 2018, die 25.100 Todesopfer erforderte, wurde kein Verbot erlassen.

Das Verbot durch die Bundesregierung verursacht sehr große finanzielle Schäden sowie viele Konkurse. Zu prüfen ist, ob das Verbot durch die Bundesregierung erforderlich und rechtlich zulässig war. Siehe https://www.eike-klima-energie.eu/2020/05/17/sechs-kurze-begruendungen-fuer-die-verfassungswidrigkeit-des-shutdown-in-deutschland/.

Festzustellen ist, dass zum Zeitpunkt des Verbotes die Covid19-Epidemie bereits abgeklungen war. Am 11.03.2020 erreichte die Reproduktionszahl den Höhepunkt mit einem Wert von etwa 3,3. Bereits am 20.03.2020, also vor dem Verbot, war die Reproduktionszahl auf 1 abgesunken, um dann weiter zu fallen.

Ferner ist festzustellen, dass die Covid19-Epidemie im Gegensatz zu der Epidemie 2018 augenscheinlich keine größere Erhöhung der Anzahl der täglichen Sterbefälle bewirkte als die Hitzewelle 2018 (Statistisches Bundesamt https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/sterbefallzahlen.html). Auch die Maßnahmen können Sterbefälle verursacht haben.

Gemäß den Daten des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-05-18-de.pdf?__blob=publicationFile) stieg die Anzahl der täglich gemeldeten neuen Covid19-Erkrankungsbeginne vom 01.03.2020 bis zum 18.03.2020 auf etwa 4.000 an. Danach sanken die Erkrankungsbeginne stetig bis auf 0 am 16.05.2020. Am 23.03.2020, also am Tag des Gaststättenverbotes war sie bereits auf etwa 3.000 abgesunken. Nimmt man an, daß die Erkrankungen 14 Tage nach der Ansteckung erfolgen, dann war die Anzahl der Erkrankungsbeginne am 12.04.2020 (als Ansteckungen bis zum Tage des Verbotes) bereits auf etwa 1.500 abgesunken.

Es ist unwahrscheinlich, dass das Gaststättenbetriebsverbot einen Einfluss auf die Covid19-Erkrankungen hatte. Diese Sachverhalte erläutert u. a. Prof. Dr. Stefan Homburg, Direktor des Instituts für Öffentliche Finanzen der Universität Hannover, durch statistische Überlegungen. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=9CcT250d50I&feature=youtu.be.

Hoffentlich haben Sie den Mut, sich hiermit auseinanderzusetzen. Verantwortungsträger wagen kaum noch Kritik an der Bundeskanzlerin, weil Kritik bekämpft wird wie in einer Diktatur. Siehe https://www.youtube.com/watch?v=JrjN9MKwYoA&feature=youtu.be. In Januar bezeichneten die regierungstreuen Medien Warnungen von Covit19 als "Verschwörungstheorien". Heute geschieht das Gegenteil. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner


veröffentlicht durch:

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Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

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Samstag, Mai 23, 2020

ADCADA Investments AG PCC: Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 23. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

ADCADA Investments AG PCC

Industriering 40
9491 Rugell
Liechtenstein
Registernummer: FL-000.2.600.340-0
Web: https://adcada.healthcare
E-Mail: investor-relations@adcada.com

Die FMA kann gemäß § 14 Abs 1 Z 9 KMG 2019 den Umstand bekannt machen, dass ein Emittent, ein Anbieter oder eine die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt beantragende Person seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) weist darauf hin, dass die ADCADA Investments AG PCC der Meldepflicht zum Emissionskalender gemäß § 24 KMG 2019 iZm den in Österreich angebotenen Inhaber-Teilschuldverschreibungen „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ nicht nachgekommen ist.
***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

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Betroffene Anleger melden sich unter:






BaFin warnt vor illegalen Geldsammelstellen

Die BaFin weist Verbraucher auf die Gefahren hin, die von illegalen, nicht-lizenzierten deutschen Geldtransfergesellschaften ausgehen.

Aktuell werden insbesondere Kunden ebenfalls illegaler, nicht-lizenzierter Online-Handelsplattformen für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und Forex-Handel aufgefordert, ihr Handelskapital auf Konten deutscher Gesellschaften einzuzahlen.

Die BaFin und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten bereits vor Geschäften mit diesen nicht-lizenziertenOnline-Handelsplattformen gewarnt.

Auch die deutschen Gesellschaften sind Teil eines Geschäftsmodells der organisierten Kriminalität. Sie agieren in international angelegten Strukturen, sodass es kaum möglich ist, der Spur des Geldes zu folgen oder Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Gelder werden schwerpunktmäßig ins osteuropäische Ausland weitergeleitet und sind für die Einzahler meist vollständig verloren.

Als Verbraucher können Sie sich vor derartigen Verlusten schützen, indem Sie in derUnternehmensdatenbank der BaFin nachprüfen, ob das Unternehmen, das Ihnen für den Transfer Ihrer Gelder genannt wird, dort verzeichnet ist. Für das Betreiben des Finanztransfergeschäfts ist eine Erlaubnis derBaFin erforderlich.

Unternehmen gegen deren Geschäftsbetrieb entsprechende Einstellungsanordnungen der BaFin ergangen sind, finden Sie hier:


Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

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Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die Erfolgsaussichten sind für diese Geschädigten oft so gut, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

  • Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Freitag, Mai 22, 2020

Jean Pierre Technologies / JP Finance auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 22.05.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt:

Jean Pierre Technologies / JP Finance

239 Kensington High St.
London W8 6SA

The Commons Office
Meagher St, Chippendale, Central Sydney, NSW, 2000
and
Trust company complex
Ajeltake Road, Ajeltake Island, MH96960 Majuro Marshall Island

Telephone: 02036953061, +61283176223
Email: Support@jp.finance
Website: www.jp.finance

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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TNT FX: Auf der Warnliste der irischen „Central Bank“

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite www.whistleblowertreff.wordpress.com am 22.05.2020 mitgeteilt wurde, hat die irische „Central Bank“ (https://www.centralbank.ie)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt.

TNT FX

https://instagram.com/tnt_fx
https://www.facebook.com/TNTForex

Die Central Bank of Ireland ( 'Zentralbank') informiert, dass TNT FX (Irland) als Wertpapierfirma / Investmentunternehmen im Staat ohne entsprechende Genehmigungen tätig ist.

Es ist eine Straftat für ein nicht autorisiertes Unternehmen / eine nicht autorisierte Person, Finanzdienstleistungen in Irland zu erbringen, für die eine Genehmigung gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften erforderlich ist, für deren Durchsetzung die Zentralbank zuständig ist. Verbraucher sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie sich mit einem Unternehmen / einer Person befassen, die nicht autorisiert ist, keinen Anspruch auf eine Entschädigung aus dem Anlegerentschädigungssystem haben.
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Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

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Eingebremst: Überhöhte Geschwindigkeit, sprachliche und optische Täuschungen.

Als Unfallursache wird oft überhöhte Geschwindigkeit genannt.  Wenn ein Hersteller seine Fahrzeuge bei einer Geschwindigkeit von 180 km/h abriegelt, dass aber „absichern“ nennt, so verfolgt er mit dieser sprachlichen Akrobatik sicher einen bestimmten Zweck. Mehr Sicherheit kann es jedoch nicht sein, wie der nachfolgende lesenswerte Beitrag des bekannten Motorjournalisten  Peter Groschupf  zeigt.

Schneller dank LED

Hier sitzen wir keiner sprachlichen sondern einer optischen Täuschung auf.  In Kraftfahrzeugen sind LED-Leuchten seit einigen Jahren ebenso weit verbreitet. Die Überschrift soll nun nicht suggerieren, dass Fahrzeuge mit LED-Licht etwa schneller fahren können. Nein, aber es gibt ein Geschwindigkeitsessgerät, welches sehr empfindlich auf LED-Licht reagiert und deshalb auch mal höhere Geschwindigkeiten misst, als das Fahrzeug tatsächlich gefahren ist. Wenn Messergebnisse von amtlich zugelassenen und geeichten Messgeräten zum Nachteil der/s Betroffenen deutlich abweichen von den tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, dann kann das sparsame Licht plötzlich teuer werden.
Quelle:

Wenn wir es genau nehmen, ist also jeder Unfall, der mit einem rollenden Fahrzeug passiert, ein Unfall mit „überhöhter“ Geschwindigkeit. Wird die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs mit LED Licht gemessen, so kann es sein, dass das Messergebnis über der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit liegt.

Anders ausgedrückt: Ein stehendes Auto verunfallt nicht und kann auch nicht mit „überhöhter“ Geschwindigkeit gemessen werden, konstatiert Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Mit freundlicher Empfehlung des Autors Peter Groschupf können Sie seinen Beitrag hier bei uns lesen.


Als ob Unfälle erst darüber gefährlich wären: Volvo wirbt subtil für ein Tempolimit – ab 180 km/h

Während Volvo in einer aktuellen Pressemitteilung mit physikalisch „unwiderlegbaren“ Argumenten für ein Tempolimit wirbt, kommunizieren Daimler und Bosch positiv 25 Jahre erwiesene Lebensrettung durch ESP.

Die Argumentation Volvos scheint zwar plausibel, ist aber so falsch wie eine Wettervorhersage für nächstes Weihnachten. Um die Konzernentscheidung zu begründen, Volvos künftig bei 180 Stundenkilometer abzuriegeln, greift Volvo in die verbale Trickkiste, deren Argumente zwar physikalisch richtig, aber dennoch nicht wahr sind. Dass Volvo davon redet, die Fahrzeuge bei 180 km/h „abzusichern“ anstatt abzuregeln, ist verbaler Nonsens. Wieso ist ein Auto unter 180 Stundenkilometer sicher?

„Überhöhte Geschwindigkeit“ sei eine der häufigsten Unfallursachen, behauptet Volvo. Natürlich ist das richtig. ABER: Fast jeder Unfall ist auf „überhöhte“ Geschwindigkeit zurückzuführen. Dabei fällt mir ein Fall ein, als ein Autofahrer in Stuttgart in einer 30er-Zone trotz eingehaltenen Limits einen Fußgänger verletzte. Auch dieser Unfall ist überhöhter Geschwindigkeit anzulasten, denn mit Tempo 0 wäre das nicht passiert.

Volvo nennt abriegeln “absichern”

Wenn wir es genau nehmen, ist also jeder Unfall, der mit einem rollenden Fahrzeug passiert, ein Unfall mit „überhöhter“ Geschwindigkeit. Anders ausgedrückt: Ein stehendes Auto verunfallt nicht. Es sei denn, es wird von einem Volvo angefahren.

Ok, mag das eine zugespitzte Argumentation sein, aber sie ist physikalisch erwiesen. Dass nun Volvo subtil zwischen den Zeilen den Eindruck zu erwecken versucht, dass schwere Unfälle erst ab 180 km/h passieren, macht das Ganze nachgerade lächerlich. Und ein Stück weit gefährlich. Wie wir alle wissen, passieren schwere Unfälle vor allem im Stadtverkehr und auf Landstraßen bei Geschwindigkeiten weit unter 180 km/h. Volvos PR-Strategie fußt offensichtlich darauf, einem vermeintlichen Zeitgeist zu folgen und das alte Sicherheitsimage wieder aufzufrischen.

Aber wir sollten nicht von Bevormundung sprechen

Dass ausgerechnet ein schwedischer Hersteller seine Kunden in Sachen Tempo bremsen möchte, liegt keinesfalls daran, dass Volvo dem chinesischen Konzern der Geely-Gruppe gehört. Volvo ist schon immer Sicherheits-Pionier gewesen und der Slogan „Sicherheit aus Schwedenstahl“ ist noch in vielen Köpfen verankert. Allerdings sollten wir beim Tempolimit ab Werk nicht von Bevormundung sprechen, denn niemand wird gezwungen, einen tempolimitierten Volvo zu kaufen. Trotzdem wird wohl kaum ein Volvo-Fan auf den Kauf dieses Schweden verzichten.

Aber so zu tun, als ob abgeriegelte, pardon: „abgesicherte“ 180 km/h mehr Verkehrssicherheit brächten, ist einfach unredlich. Was die Sache so gefährlich macht: dass andere Hersteller ohne eingebautes Tempolimit subtil moralisch kritisiert werden. Allerdings sind so ziemlich alle Fahrzeuge bei 250 abgeriegelt. Es bleibt allerdings den Kunden überlassen, ob sie so schnell oder gegen Aufpreis schneller fahren wollen.

Gut ist die Volvo-Idee, dass künftig das Limit auch tiefer eingestellt werden kann. Zum Beispiel wenn der Eigner das Fahrzeug an den Nachwuchs verleiht und sicherstellen will, dass der Sohnemann oder die Tochter in Sachen Geschwindigkeit nicht über die Stränge schlagen.

Ganz anders und positiv zeitgleich zwei Pressemitteilungen von Bosch und Daimler: Beide feiern zu Recht 25 Jahre Schleuder-Bremse ESP, die tatsächlich und nicht nur theoretisch Tausende Leben gerettet hat. Werbung für ein 180-km/h-Tempolimit erscheint dagegen irgendwie deplatziert.




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Wealth Capital (Astra Consulting OU): Auf der Warnliste der FMA in Österreich.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu am 22. Mai 2020 mitgeteilt wurde, hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)https://www.fma.gv.at  folgende Firma auf ihre Warnliste gesetzt:

Wealth Capital (Astra Consulting OU)

+41449746955
+43 720 828369
+43 720 778204
support@wealthcapital.fm
www.wealthcapital.fm

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 22. 05.2020 teilt die FMA daher mit, dass Wealth Capital (Astra Consulting OU) nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

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Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

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