Mittwoch, Februar 26, 2020

Ist Ihre Kapitalanlage vielleicht eine Zeitbombe? Überprüfung schafft Sicherheit!

Vor dem Hintergrund dass viele Anleger auf Kapitalanlagen sitzen die der Altersvorsorge dienen sollen, in Wirklichkeit aber eher einer Zeitbombe gleichen, bietet der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung Fördermitgliedern eine kostenlose Überprüfung ihrer Kapitalanlagen durch ESK-Vertragsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht an.

Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen. Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Geldvernichtung immer mehr eine Rolle. Hauptsächlich aber wird das Geld der Anleger durch falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt.

Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche öffnen. Die Banken selbst, werden dabei  in ihrer Arbeitsweise von den Aufsichtsbehörden kaum belästigt oder gestört. Die Schäden durch den Verkauf ungeeigneter Produkte an private Anleger sind enorm. Schlechte Beratung und direkte Falschberatung machen den Skandal perfekt.

Es sind aber nicht nur die Banken die sich von dem Kuchen Kapitalanlage und Alterssicherung ihr Stück abschneiden. Da mischen Versicherungen, Finanzunternehmen, und einige Dutzend immer wiederkehrender Finanzakrobaten kräftig mit. Letztere nutzen für ihre fragwürdigen Projekte sämtliche Vorteile, die ihnen Datenschutz, Bankgeheimnis und eine liberale Strafgesetzgebung  bieten, voll aus. Die Angst vor Altersarmut und die mehr oder weniger nicht vorhandenen Zinsen, werden als Verkaufsargument missbraucht. Aber auch mit „grünen Anlagen“ lässt sich so mach Anleger aktivieren.  Ob Windkraft, Wald, Betongold oder „echtes“ Gold, das alle lässt sich zu Geld machen.  Nur nicht für die Anleger!

Die Finanzhaie bedienen sich in der Regel einer Vielzahl provisionsabhängiger Vermittler, die – zum Teil sicher ahnungslos – zur Verbreitung der dubiosen Finanzprodukte beitragen. Oft sind in solch ein Netzwerk Rechtsanwälte, Notare, und Steuerberater als Treuhänder eingebunden.

Leider wird diese enorme Geldvernichtung durch das Verhalten der geschädigten Anleger oft auch noch unterstützt, indem sie sich nicht wehren oder sich den Verlust mit eigenem Fehlverhalten erklären. Dieses Verhalten führt dazu, dass selbst Schneeballsysteme lange Zeit unentdeckt bleiben.

Die Bekämpfung dieser enormen Geldvernichtung wird noch dadurch erschwert, dass man den betrogenen Anlegern ständig einflüstert kein „Gutes Geld“ dem „Schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Von diesem Rat profitieren ausschließlich die Geldvernichter!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

  • Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur  angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Geschädigte Kapitalanleger die  verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern

  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage.

Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und  Cyber-Betrug ohne Kosten, schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug  übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision (5% bis 20%) richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags.(ab 75.- € bis 600.- €). Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind  die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

  • Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug   erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

Urteil. Bundesverfassungsgericht: Geschäftsmäßige Sterbehilfe in Deutschland erlaubt

Die lange Diskussion über die Zulässigkeit der Sterbehilfe ist nun zumindest rechtlich entschieden. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Recht auf den selbstbestimmten Tod den Vorrang.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in seinem Urteil verkündet, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sagte dazu am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe, das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Geschäftsmäßige Sterbehilfe war seit 2015 nach dem Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches verboten.

Dafür drohte bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe.  Lediglich Angehörige oder »Nahestehende« bleiben nach dem Gesetz straffrei, wenn sie bei einem Suizid helfen. Dagegen hatten der Hamburger Verein Sterbehilfe Deutschland e.V. und einige schwerkranke Menschen geklagt. Das Verbot verstoße gegen das Grundgesetz. Die Richter erklärten auch das Verbot nach Klagen von Kranken, Sterbehelfern und Ärzten für nichtig. (Az. 2 BvR 2347/15 u.a.)

Die Diskussion über Sterbehilfe ist lang und intensiv. Die Befürworter des Sterbehilfeverbotes wollten verhindern, dass Sterbehilfe-Vereine allgemein akzeptiert werden und ein Geschäft aus der Sterbehilfe machen. Sie argumentieren, dass sich niemand unter Druck gesetzt fühlen sollte, seinem Leben ein Ende zu setzen. Der frühere Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery warnte, Mediziner dürften nicht vom Heilenden zum Tötenden werden.

Die Schweiz dagegen macht es schon seit längerem vor: Dort darf aktive Sterbehilfe geleistet werden. Der Verein „Dignitas“ zum Beispiel berät und begleitet Patienten und stellt schließlich einen tödlichen Medikamentencocktail zur Verfügung. Der Sterbenswillige muss ihn selbst einnehmen. Ein Töten auf Verlangen zum Beispiel durch eine Spritze ist nach wie vor verboten.

Wie Voßkuhle weiter ausführte, habe der Gesetzgeber ein breites Spektrum an Möglichkeiten und könne Suizidprävention betreiben sowie ein palliativmedizinische Angebot ausbauen. Doch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe in jeder Lebensphase eines Menschen. »Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.«
Autor: Holger Douglas

***

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer
stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten
auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen.

Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.
Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
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Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
oder klicken Sie auf den Pay Pal  Button

Der UTR e.V. dient dem Gemeinwohl und verzichtet ganz bewusst
auf das steuerliche Privileg der „Gemeinnützigkeit“.

  • Dadurch muss er keine Rücksicht auf die Hand, die ihn füttert  nehmen.

Die Meinungsfreiheit ist das Fundament der Selbstverwirklichung, die es zu bewahren und zu schützen gilt.  Daher sind alle Meinungen bzw. Standpunkte aus Umwelt,Technik, Recht, Finanzen, Politik und Gesellschaft auf der UTR e.V. Internetseite https://www.ad-infinitum.online  willkommen.

Das Ausmaß, in dem sich die Menschen mit dem UTR e.V. Slogan
„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“
persönlich  verbunden fühlen,  ist für das eigene Glück entscheidend.

Mit Ihrer Zuwendung unterstützen Sie nicht nur die Arbeit des UTR e.V..
sondern Sie machen sich selbst zu Ihres eigenen Glückes Schmied!

„gesund und glücklich in einer intakten Umwelt  leben“

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Premium Dax: Auf der Warnliste der Finanzaufsicht in Großbritannien

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung am 26.02.2020 über seine Internetseite whistleblowertreff.24.eu mitgeteilt wurde, hat die Finanzaufsicht FCA Financial Conduct Authority in Großbritannien (https://www.fca.org.uk) folgendes Unternehmen auf Ihre Warnliste gesetzt.

Premium Dax
https://www.premiumdax.com
Support@premiumdax.com

Diese Firma ist nicht von der FCA autorisiert und richtet sich an Personen in Großbritannien. Aufgrund dieser  Informationen ist die FCA der Ansicht, dass es sich um regulierte Aktivitäten handelt, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Deshalb hat sie diese Firma zu ihrer Liste der nicht autorisierten Firmen und Personen hinzugefügt.


Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
***
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
Betroffene Anleger finden Hilfe hier 

Stripe Payments Europe, Ltd: Auf der Warnliste der der estnischen Finanzaufsichtsbehörde.

Wie dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung über seine Internetseite http://whistleblowertreff.24.eu  am 26.02.02020 mitgeteilt wurde, hat die estnische Finanzaufsichtsbehörde  (Finantsinspektsioon)  (http://www.fi.ee)  folgendes Unternehmen auf ihre Warnliste gesetzt:
Stripe Payments Europe Ltd.
stripe.com/en-ee

Finantsinspektsioon (estnische Finanzaufsichtsbehörde) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass Stripe Payments Europe, Ltd (stripe.com/en-ee) keine Aktivitätslizenz für die Erbringung von Zahlungsdiensten in Estland besitzt und daher Stripe Payments Europe, Ltd. nicht berechtigt ist Zahlungsdienste in Estland zu erbringen.

***
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.
Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen. 

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.  Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund@email.de  oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK  zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke!

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OFFENER BRIEF AN: Herrn David Schraven, Geschäftsführer Correctiv GmbH

an: Herrn David Schraven, Geschäftsführer Correctiv GmbH

von: Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Kopien an Multiplikatoren


Sehr geehrter Herr Schraven,

im Internet haben Sie sich zu dem Mehrfachmord von Hanau geäußert (https://correctiv.org/faktencheck/2020/02/24/anschlag-in-hanau-irrefuehrende-meldungen-dass-tobias-r-angeblich-nicht-der-taeter-war-werden-zehntausendfach-geteilt). Ihre Analyse läßt eine Reihe von Fragen offen:

1. Zahlreiche politische Gegner der AfD, u. a. A. Baerbock, K. Göring-Eckhardt, R. Habeck, A. Kramp-Karrenbauer, A. Merkel, W. Schäuble, M. Söder, F. W. Steinmeier und viele andere bezichtigen die AfD, die Mehrfachmorde in Hanau veranlaßt zu haben. Gibt es für diese Schuldzuweisungen Beweise oder erfüllen sie den Sachbestand der Volksverhetzung?

2. Gibt es Beweise dafür, daß der geisteskranke Thomas R. einen nationalsozialistischen Terroranschlag ausführen konnte und ausgeführt hat?

3. Es gibt eine Reihe von Zeugenaussagen, die auf mehrere Mörder hinweisen. Die Presse bezeichnet diese Zeugenaussagen als "Falschbeobachtungen". Gibt es Beweise dafür, daß es sich um Falschbeobachtungen handelte?

4. Warum wurden Videos gelöscht, die sich mit der Frage der Mehrfachtäterschaft befaßten?

5. Gibt es Beweise dafür, daß Thomas R. die Shisha-Bar kannte und sich zum Zeitpunkt der Tat in der Bar aufhielt?

6. Gibt es Beweise dafür, daß sich Thomas R. selbst tötete?

7. Gibt es Beweise dafür, daß Thomas R. seine Mutter erschoß?

8. Gibt es Beweise dafür, daß Thomas R. die AfD kannte, mit dieser Kontakt hatte und von dieser beeinflußt wurde?

9. Kann das englischsprachige an die USA gerichtete Video von Thomas R. als "Bekennerschreiben" gewertet werden, das bereits vor der Tat verfaßt wurde?

10. Warum hat der Generalbundesanwalt nicht über Thomas R. informiert?

Dieses Schreiben und Ihre geschätzte Antwort möchte ich ins Internet stellen unter www.fachinfo.eu/schraven.pdf.
Dieses Schreiben kann verbreitet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Hans Penner

veröffentlicht durch:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Telefon 06071- 9816811
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Werden Sie Botschafter für Weltoffenheit. Gewaltfreiheit und Toleranz

Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V., seine Mitglieder und Förderer stehen für Meinungsfreiheit in einer freien Gesellschaft.

Das Recht, seine Gedanken auszudrücken und frei mit anderen zu kommunizieren, bestätigt die Würde und den Wert jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft und ermöglicht es jedem Einzelnen, sein volles menschliches Potenzial auszuschöpfen. Meinungsfreiheit ist also Selbstzweck – und verdient als solche den größten Schutz der Gesellschaft.

Der UTR e.V. vertritt den Standpunkt, dass ein Urteil erst dann möglich ist, wenn man alle Fakten und Ideen, aus welcher Quelle auch immer, berücksichtigt und seine eigenen Schlussfolgerungen gegen gegensätzliche Ansichten geprüft hat.

Wenn es um die AfD geht wirft die Politik Ihre Phrasendreschmaschine an, verweigert aber jeglichen Dialog.

Die Wahlergebnisse sind das Ergebnis der Politik der sogenannten „Volksparteien“. Wer gewählten Volksvertretern unseres Landes den Respekt verweigert, muss sich über Reaktionen nicht wundern. Unsere „Eliten“ sollte sich einmal an das Sprichwort erinnern: „ Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus“!

Für eine aktive Bürgergesellschaft ist es doch einfach unbefriedigend, wenn sich die demokratischen Aktivitäten darauf beschränken, alle vier Jahre zur Wahl des Bundestages und alle fünf Jahre zur Landtagswahl  ein Kreuzchen auf einen  Stimmzettel  zu setzen und sich dann auch noch der Bewertung seines Wahlverhaltens auszusetzen ob man Demokrat ist oder eben nicht..

97% der Deutschen sind kein Parteimitglied, sind aber von den Entscheidungen dieser Parteien direkt betroffen.

Die satte Mehrheit von Bürgerinnen und Bürger sind eine starke aber bis jetzt stillschweigende Deutsche  Außerparlamentarische Opposition, die ihre politische und gesellschaftliche Meinung frei äußern und verbreiten sollte.

Das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror, ist ein loser nicht organisierter Zusammenschluss von Bürgern zu einer politisch ideellen Interessengruppe die sich für politische, gesellschaftliche und öffentliche Interessen einsetzt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinschaftlichen Engagement gegen Gewalt und Terror und zur Förderung des nationalen und globalen Rechtsfriedens und für mehr soziale Gerechtigkeit  einlädt.

Werden auch Sie Botschafter für Weltoffenheit. Gewaltfreiheit und Toleranz

Vor über 65 Jahren, also lange vor dem Internetzeitalter wurden schon Botschaften via Social Media übermittelt. „Atomkraft – nein danke!“ wurde zum Beispiel mit „Steinzeit – nein danke!“ beantwortet.

Diese Kommunikation fand damals via Autoaufkleber auf allen Straßen Deutschlands statt und hat teilweise die Gesellschaft zur außerparlamentarischen Opposition gemacht. Humor, Gesellschaft, Politik, Religion, jedes Thema wurde per Autoaufkleber kommuniziert.

Diese bunten Aufkleber haben die magische Fähigkeit komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern zu reduzieren und das Ergebnis als persönliche Botschaft ja als persönliche Empfehlung auf meist sympathische Art und Weise zu übermitteln. Die magische Kraft der Autoaufkleber ist damit begründet, dass sie nicht als  Werbung sondern quasi als Mundpropaganda wahrgenommen werden und der –Marketingprofis wissen das-  über 90% der Menschen blind vertrauen. Sie sind persönliche Anmerkungen, Empfehlungen, Standpunkte und Unterstützer von unterschiedlichsten Projekten.

Massive Veränderungen in Politik, Kultur, und Weltwirtschaft verunsichern die Menschen heute.

Was gestern richtig war ist heute in Frage gestellt. Die einzige Konstante ist: Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz. Da ist kein Platz für Gewalt, Terror, Fremdenhass, Flüchtlingselend, Verstümmelung, Folter, Sklaverei, Vergewaltigung, Entführung von Zivilisten, Verwendung von Kindersoldaten Massakern und Kriegen.

Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz muss in das kollektive Bewusstsein aller Menschen verankert werden.

Diese glasklare Botschaft will das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror  per Autoaufkleber an Zigtausenden deutschen Autos den Menschen übermitteln.

Hätten Sie gedacht, dass Ihre Botschaft auf dem Sticker von mehr als 90% der Menschen die Blickkontakt zu Ihrem Auto haben, gelesen wird?  weltoffen – gewaltfrei – tolerant. Der UTR e.V. Autoaufkleber  – weltoffen – gewaltfrei – tolerant. Damit Ihre Mitmenschen auf den ersten Blick erkennen, mit wem sie es zu tun haben.

Dieser Autoaufkleber kann eine Eigendynamik entfalten welche eine gesellschaftliche Entwicklung positiv beeinflussen kann.

  • Je mehr Autos mit solch einem Aufkleber mit dieser positiven gesellschaftspolitischen Aussage auf unseren Straßen fahren, umso schwieriger  wird es sein, Hass und Terror zu verbreiten und  die Moral und Willenskraft unserer Gesellschaft zu untergraben.


  • Stehen Sie auf, bekennen Sie sich öffentlich zu Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.
  • Stehen Sie persönlich dafür ein!
  • Helfen Sie mit die Spirale von Hass und Gewalt zu beenden.
  • Machen Sie die Welt durch einen kleinen Plastik Sticker wieder lebenswerter.
  • Zeigen Sie Solidarität!
  • Leben Sie Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz!
  • Kleben Sie den Aufkleber an Ihr Auto!

Der Aufkleber kann ab sofort als 4-farbiger Aufkleber gegen einen selbst zu bestimmenden Förderbeitrag (nicht unter 5.- Euro) bei dem UTR e.V. bestellt werden. 

Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.

Sie können gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

oder klicken Sie bei https://www.ad-infinitum.online
auf den Pay Pal  Button

Machen Sie mit! Nutzen Sie Ihr Fahrzeug für dieses gesellschaftlich positive und dringend notwendige Statement!

Empfehlen Sie den Sticker weiter an  Ihre Freunde, Geschäftspartner und Bekannte. So bauen Sie aktiv mit an einem ständig wachsenden Netzwerk für Weltoffenheit, Gewaltfreiheit und Toleranz.

Nicht zusehen………. aktiv mitmachen!

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
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Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de

Auf ein persönliches Wort…..

Das UTR |Uwelt|Technik|Recht| e.V. Bündnis gegen Gewalt und Terror ruft alle Bürger auf, die Werbung gegen Gewalt, Terror und Fremdenhass und für mehr soziale Gerechtigkeit zu unterstützen!

„Auch die finanzielle Unterstützung gehört dazu“, erklärt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.  „Hier geht es nicht darum, durch eine Zuwendung Steuern zu sparen oder eine individuelle Gegenleistung zu erhalten,  sondern das politische und gesellschaftliche  Wirken für das Gemeinwohl zu unterstützen. Denn der Ruf nach staatlichem Handeln und der Gedanke, mehr Staat sei das beste Mittel um uns vor Gewalt, Terror und sozialer Ungerechtigkeit zu schützen, hat sich mittlerweile als große Illusion erwiesen.“



Dienstag, Februar 25, 2020

Plattform caliburcapital.net: BaFin ordnet Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels an.

Die BaFin hat gegenüber der Calibur Capital Markets (TDM) Limited, London, Großbritannien, mit Bescheid vom 17. Februar 2020 die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.caliburcapital.net finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an, die auf Grundwerte wie Rohstoffe, Indizes, Aktien sowie Währungen laufen.

Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen. Es handelt daher unerlaubt.

Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität.

Quelle: © Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / http://www.bafin.de
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Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin.

Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Die ESK Vertrauensanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat  in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Fazit
Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

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Solvium Holding nennt keine Ergebnisse der ConRendit-Investments

In der Theorie klingen die meisten Anlagekonzepte erst mal gut. Bei genauem Hinsehen jedoch  handelt es sich bei so mancher Anlage um ein tatsächlich riskantes Geschäft oder  zahlreiche Punkte bieten Anlass zur Kritik oder werden vielleicht sogar nicht befriedigend beantwortet.

Lesen Sie mit freundlicher Empfehlung des Autors den nachstehenden Bericht. der am  25.02.2020 auf www.investmentcheck.de  veröffentlicht wurde.

„Öffentlichkeitsarbeit eingestellt“ Solvium Holding nennt keine Ergebnisse der ConRendit-Investments

25.02.2020 • Es gibt zwei Hauptrisiken bei strukturierten Investments: Das Markt- und das Managementrisiko. Bei illiquiden Assets steigt die Bedeutung des Managementrisikos massiv an. Deshalb ist gerade hier der Track-Record unverzichtbar.

Was hat ein verantwortlicher Manager in der Vergangenheit für Anleger geleistet? Wenn er gut ist, hat er nichts zu verstecken und geht auch mit Problemen offen um. Tut er das nicht, dann sollten Anleger vorsichtig sein. Sie treffen eine mittel- bis langfristige Anlageentscheidung, die enormes Vertrauen erfordert. Olaf Will, Vorstand der Solvium Holding AG sieht das offenbar anders. Er mauert bei Fragen zu den Ergebnissen der ConRendit-Anlagen.

Historie Holding.

Die heutige Solvium Holding AG wurde 2008 in Hamburg als ConRendit Holding AG eingetragen. Olaf Will führt selbst seit Jahren die Geschäfte als Vorstand. Als er im September 2017 die Umfirmierung in die Solvium Holding AG beurkundete, beschloss er dies mit seinen Stimmen als 75-prozentiger Gesellschafter. Für die restlichen Anteile stimmte Olesja Will. Die Solvium Holding AG fungiert als Mutter der ConRendit- und der Solvium-Gruppe. Zu ihr gehört beispielsweise die ConRendit Management ebenso wie die Solvium Capital. Weiterhin gehören ihr die Moneywell Vertriebsgesellschaft, die Solvium Equipment Finance und zumindest mehrheitlich verschiedene Gesellschaften der Noble Container Leasing.

ConRendit 1.

Mitte 2002 begann die Serie der ConRendit-Angebote mit der Nummer 1. 8,64 Prozent Verzinsung wurde für die Laufzeit von zwölf Jahren in Aussicht gestellt. Es wurde als der „Vermögensaufbauplan mit Containern“ beworben. Daraus wurde aber nichts, wie der von einem Informanten zur Verfügung gestellte Bericht der Geschäftsführung von November 2017 zeigt. Bis dahin flossen nur Ausschüttungen von 78,4 statt geplanter 146,8 Prozent. In seinem Fazit darin berichtet Olaf Will ernüchternd: „Die zum Ende des Jahres 2016 geplante Beendigung der Fondsgesellschaft konnte mangels Kaufinteressenten für das damals noch im Fondseigentum stehende Containerportfolio nicht umgesetzt werden.“ Die quasi Unverkäuflichkeit eines Containerportfolios mit Beständen an Wechselkoffern, Tankcontainern und einfachen 40 Fuß High-Cube-Containern spricht nicht für den Markt und/oder das Management.

ConRendit 5.

Unbefriedigende Ergebnisse scheinen bei ConRendit kein Einzelfall zu sein. Investmentcheck liegt beispielsweise auch der Geschäftsführungsbericht zu ConRendit 5 vom September 2018 vor. Dieses Angebot wurde 2005 mit einem Volumen von zehn Millionen Euro emittiert. Geplant waren Rückflüsse bis Ende 2010 in Höhe von 138,6 Prozent. Tatsächlich geflossen sind bis Mitte 2018 erst 43 Prozent, die durch den Verkauf des Containerrestbestandes auf knapp 49 Prozent steigen sollten. Somit dürften die Anleger die Hälfte ihres Kapitals verloren haben. Olaf Will räumte in seinem Fazit sogar ein, dass selbst eine Prognose vom April 2017 nicht eingehalten werden konnte: „Diese ist nahezu ausschließlich auf die im Zusammenhang mit den Containerverkäufen entstandenen Kosten sowie die geringen und weiterhin rückläufigen Verkaufspreise für die 45 Fuß High-Cube Container zurückzuführen.“ Eine spannende Aussage, da die Kosten beim Verkauf von Containerportfolien grundsätzlich wenig thematisiert werden.

ConRendit 7.

Der Investmentcheck vorliegende Bericht der Geschäftsführung zum ConRendit 7 stammt zwar schon von Oktober 2017, er zeigt aber ein ziemliches Desaster. Den Soll-Ausschüttungen von 145,6 Prozent standen zu diesem Zeitpunkt Ist-Auszahlungen in Höhe von sieben Prozent gegenüber. Will kämpfte mit mehreren Insolvenzverwaltern, die von der Fondsgesellschaft erhaltene Gelder zurück verlangten. Auch die Commerzbank machte wegen ausstehender Darlehen offenbar Stress. Im Fazit räumte Will damals den Anlegern ein: „Der Gesamtrückfluss für die Gesellschafter wird sich daher leider auf die bisher geleisteten Auszahlungen in Höhe von 7,00% bezogen auf das Kommanditkapital belaufen.“ Klarer ausgedrückt haben die Anleger fast ihr komplettes Kapital verloren. Das betrifft 2007 gesammelte 18 Millionen Euro von knapp 800 Investoren.

Auskunftsverweigerung.

Inwiefern diese drei Beispiele typisch sind oder nicht, lässt sich leider nicht abschließend feststellen. Auf die Bitte hin, für alle ConRendit-Angebote einen Soll-/Ist-Vergleich zu erhalten, teile Olaf Will nur mit, dass er seit 2012 keine Statistiken mehr zu den ConRendit-Gesellschaften führt und veröffentlicht. Auf die ergänzende Nachfrage, ob er nicht einfach die Geschäftsberichte zur Verfügung stellen könnte, antwortete er verschlossen: „Da wir 2012 die Öffentlichkeitsarbeit eingestellt haben, bitten wir um Verständnis, dass die von Ihnen gewünschten Berichte nur und ausschließlich unseren Anlegern zur Verfügung gestellt werden.“

Insolvenzen.

Dass der Containermarkt kein risikoarmes Geschäfts ist, zeigt sich für Anleger auch an den zu verkraftenden Insolvenzen. Das betrifft nicht nur die in den Medien breit aufgegriffene Insolvenz der Hanjin Shipping in 2016, die zu den weltweit größten Containerreedereien zählte. Zum Beispiel musste Olaf Will in den letzten Jahren auch mit den Insolvenzen bei der UES Intermodal AG und der WCT World Container Trading GmbH kämpfen. In 2019 kamen nun noch Insolvenzen verschiedener AXIS-Gesellschaften in England hinzu. Auf Nachfrage erklärte die Solvium-Gruppe allerdings, dass sich daraus keine nennenswerten Probleme ergäben. Die Axis Intermodal Deutschland GmbH, mit der eine exklusive, umfangreiche strategische Kooperation für Wechselkoffer vereinbart ist, hat sich 2016 von der englischen Axis-Gruppe getrennt. Bis zum Management-Buy-Out gehörte diese zur britischen Axis Intermodal Ltd.

Solvium.

Inwiefern das Einstellen des Vertriebes und der Öffentlichkeitsarbeit bei ConRendit etwas mit der Gründung der Solvium Capital GmbH in 2011 zu tun hat, ist nicht bekannt. Im September 2011 wurde jedenfalls das erste Direktinvestment in Container angeboten. Der Name Solvium soll vom lateinischen „solvere“ abgeleitet worden sein. Das bedeutet so viel wie „einlösen, zahlen, begleichen“. Seit Gründung haben über 7.000 Kunden rund 270 Millionen Euro investiert. Nach eigenen Angaben wurden 100 Prozent aller Zusagen gegenüber den Kunden erfüllt. Der schon für Ende 2019 angekündigte aktuelle Portfoliobericht ist allerdings überfällig.

Fehlbeträge.

Ein Blick in die zahlreichen Jahresabschlüsse bei verschiedenen Solvium-Gesellschaften zeigt zum Teil erhebliche nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge. Zum Beispiel bei der Solvium Capital Vermögenanlagen GmbH & Co. KG, bei der per Ende 2018 bei einer Bilanzsumme von 18,2 Millionen Euro insgesamt 7,1 Millionen Euro fehlen. Bei der Solvium Capital Portfolio GmbH & Co. KG waren es Ende 2017 knapp elf Millionen bei 26,6 Millionen Euro Bilanzsumme. Aktuellere Zahlen gibt es noch nicht. Ähnliches gilt für die Solvium Capital Intermodal GmbH & Co. KG mit zwölf Millionen Fehlbetrag bei 42,5 Millionen Euro Bilanzsumme. Bei der Solvium Intermodale Vermögensanlagen GmbH & Co. KG zeigen die 2018er Zahlen 5,9 Millionen Fehlbetrag bei 27,5 Millionen Euro Bilanzsumme.

Erklärversuch.

Auf Nachfrage hat Solvium die nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbeträge mit Abschreibungen auf das Anlagevermögen erklärt. Diese würden sich nicht an den viel geringeren tatsächlichen Marktwertminderungen orientieren. Nicht das Alter, sondern der Zustand und die Verkaufsregion würden den Wert bestimmen. Vor allem für ganz alte Container mit beispielsweise 15 Jahren gelte: „Häufig werden diese Container in Nischenmärkten eingesetzt und dann zu immer noch rund 50 % des jeweiligen Containerneupreises in die Sekundärmärkte veräußert.“ Warum man dies aber nicht in den Prognoserechnungen der Verkaufsprospekte sehen kann, erklärte Solvium für das Angebot Container Select Plus Nr.2 damit, dass statt der kalkulierten Neucontainer schneller abzuschreibende Gebrauchtcontainer gekauft wurden. Diese würden sich besonders für Vermögensanlagen eignen. Fast schon euphorisch erklärte Solvium, der Restwert würde ab einem Alter von circa fünf Jahren nicht mehr weiter abnehmen. Mit keinem Wort werden die zum Teil völlig anderen Erfahrungen der ConRendit-Anleger erwähnt.

Wirtschaftsprüfer.

Seriöse Vertreter der Wirtschaftsprüferzunft sind beruflich geprägt skeptisch. Entsprechend hat die Hamburger EBS bei der Solvium Capital Vermögensanlagen GmbH & Co. KG in dem Testat zum Jahresabschluss 2018 vermerkt: „Wie in der Angabe zur Fortbestehensprognose im Anhang und in Abschnitt ‚6. Prognosebericht‘ des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Absatz 2 Satz 3 HGB darstellt.“ Ein solcher Hinweis findet sich beispielsweise auch im Testat zum Jahresabschluss 2018 der Solvium Intermodale Vermögensanlagen GmbH & Co. KG.

Nachrangdarlehen.

Bedenklich ist bei Solvium auch der Wechsel des rechtlichen Rahmens für die Containerinvestments. Während bisher Direktinvestments mit dem versprochenen Eigentumsübergang der Container angeboten wurden, sind es beim Logistik Opportunitäten Nr. 1 nun nachrangige Namensschuldverschreibungen, die Investoren zeichnen. Im Worst-Case ist dieser Unterschied enorm. Anlegern wird im Verkaufsprospekt aufgrund der Blind-Pool-Konstruktion nicht einmal mitgeteilt, welche Container Solvium für sie erwirbt. Eingekauft wird zudem über die Anbieterin Solvium Capital GmbH, bei der kein Gewinn aus dem Zwischenhandel entstehen soll. Doch von wem diese kauft, bleibt offen. „Sowohl als aus“, antwortete Solvium auf die Frage, ob die Investitionsgüter am Markt von fremden Dritten oder von Anlegern früherer Kapitalanlagen gekauft werden. Unabhängige Wertgutachten über die Kaufpreise gibt es nicht, was angesichts des möglichen Interessenkonflikts massive Fragen aufwirft. Solvium verweist nur wenig beruhigend auf die nachgelagerte Investitionskontrolle durch eine Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft. Inwiefern diese nachgelagerte Kontrolle nur bedingt einen Wert für die Anleger hat, steht im Verkaufsprospekt sehr deutlich: „Die Prüfgesellschaft ist nicht verpflichtet, die ihr für die Beurteilung zur Verfügung gestellten Unterlagen, etwa auf deren inhaltliche Richtigkeit oder tatsächliche Durchführung, zu prüfen.“

Loipfinger’s Meinung.

Erfahrung wird bei der Solvium-Gruppe groß geschrieben. Olaf Will hat unstrittig viele Jahre Erfahrung mit Containerinvestments. Gerade die Jahre mit ConRendit, in denen Anleger Millionenverluste erlitten, dürften lehrreich gewesen sein. Ehrlicher Umgang damit sieht allerdings anders aus. ConRendit gehört zu seiner Vergangenheit und dazu sollte Will auch stehen. Einfach mal die Öffentlichkeitsarbeit dort einzustellen und mit einem anderen Unternehmen weiter zu machen ist nicht gerade ehrlich. Das wiederum gekoppelt mit massiven Interessenskonflikten bei der neuen Solvium, stimmt skeptisch. Wenn man schon bei sich selbst einkauft, dann sollten unabhängige Wertgutachten über die Marktgängigkeit der Kaufpreise selbstverständlich sein. Der aktuelle Schwenk weg von Direktinvestments hin zu Blind-Pool-Konstrukten via nachrangigen Schuldverschreibungen wäre aus Anlegersicht nur bei absoluter Transparenz in Verbindung mit unabhängiger Kontrolle vertretbar.

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